Hallo Menschenschützer,
ich steh auf dem Schlauch.
Es sollen 100 Liter Reinigungsmittel (leicht entzündlich, Flammpunkt 20°C) verpackt in 1000ml Kunststofflaschen gelagert werden. Diese sollen in einem Glaslager ohne ständige Arbeitsplätze gelagert werden.
In allen Gesetzen lese ich nur "den Schutz der Beschäftigten", "am Arbeitsplatz", "im Arbeitsraum" aber das trifft hier nicht zu. Es ist ein Lager. Es besteht keine Brand- und Explosionsgefahr, da wir die Flaschen nur im Originalzustand lagern und weiterverkaufen. Es werden keine Flaschen geöffnet oder umgefüllt. Auch eine Gefahr der Beschädigung besteht nicht.
Ist hier ein Gefahrstoffschrank notwendig?
Vielen Dank für deine Hilfe!
Frank