Hallo zusammen,
Ich sehe gerade etwas auf dem Schlauch- wir haben in der Firma ein Nebengebäude mit einer Dach höhe von ca. 3 Metern, dort klettern die Hausmeister hoch und säubern die Dachrinnen. Ist das zulässig? Die Dachneigung ist 15% zu beiden Seiten.
Danke schon einmal!
Dörk