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Tenor: Ein Geschäftsführer pflückt Äpfel vom Nachbargrundstück und zieht sich Bänderriss zu. Weil die Aktion der Pflege des eigenen Grundstücks dienen sollte, meldet er den Vorfall als Arbeitsunfall. Zu Unrecht, findet das SG Heilbronn.
Gericht: SG Heilbronn
Aktenzeichen: Az. S 6 U 1056/14 G
Datum: 4.11.2014
Quelle Urteil: http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/nachri…lpfl%C3%BCcken/
Ich musste ein wenig schmunzeln bei dem Bericht: Der Kläger vertickt die Äpfel privat, meldet den Unfall aber als Arbeitsunfall! Tse tse!