Das Urteil vom Gericht: Äpfelpflücken sollst du nicht ;-)

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    Tenor: Ein Geschäftsführer pflückt Äpfel vom Nachbargrundstück und zieht sich Bänderriss zu. Weil die Aktion der Pflege des eigenen Grundstücks dienen sollte, meldet er den Vorfall als Arbeitsunfall. Zu Unrecht, findet das SG Heilbronn.
    Gericht: SG Heilbronn
    Aktenzeichen: Az. S 6 U 1056/14 G
    Datum: 4.11.2014
    Quelle Urteil: http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/nachri…lpfl%C3%BCcken/

    Ich musste ein wenig schmunzeln bei dem Bericht: Der Kläger vertickt die Äpfel privat, meldet den Unfall aber als Arbeitsunfall! Tse tse!

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  • ...Ich musste ein wenig schmunzeln bei dem Bericht: Der Kläger vertickt die Äpfel privat, meldet den Unfall aber als Arbeitsunfall! Tse tse!


    Ist doch klar warum, hätte er gewerblich die Äpfel verkauft, so hätte er sich mit den EU Regelungen zum Agrarhandel herumschlagen müssen, das wäre ein gewaltiger bürokratischer Akt, der den Gewinn wohl ins negative gezogen hätte.
    Als Richter hätte ich diesen Apfelpflücker allerdings einmal gefragt, ob er überhaupt berechtigt war, die Äpfel zu pflücken, ansonsten könnte es sich ja um eine Straftat handeln.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo zusammen,

    solange die Äpfel an dem Baum des Nachbarn hängen ("Lufthoheit" ist ein Irrglaube), ist das Pflücken Diebstahl. Erst wenn die Äpfel auf "meinem" Boden liegen gehen sie in meinen Besitz über und ich kann damit machen was ich will.
    Der Geschäftsführer hat also Glück gehabt, das er nicht angezeigt wurde.

    Aber wieviel Zeit muss ein Geschäftsführer haben, das er erwerbsmäßig Äpfel pflücken kann und wie schlecht bezahlt muss der sein, dass er sowas nötig hat. :thumbdown:

    Trotzallem finde ich das sehr dreist, so etwas als Arbeitsunfall zu melden und bei Ablehnung auch noch vor Gericht zu ziehen.

    Gruß aus dem Pott
    Ruhrpott-Harry

  • Moin,

    ... ob er überhaupt berechtigt war, die Äpfel zu pflücken, ...

    und der Richter hätte auch noch fragen können,
    ob er überhaupt qualifiziert war, die Äpfel zu pflücken ...
    ohne Zertifikat "Fachkraft für Äpfelpflücken" war er nicht qualifiziert und nahm daher Verstöße gegen die Grundsätze von Arbeits- und Gesundheitsschutz vorsätzlich in Kauf.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo zusammen,

    solange die Äpfel an dem Baum des Nachbarn hängen ("Lufthoheit" ist ein Irrglaube), ist das Pflücken Diebstahl. Erst wenn die Äpfel auf "meinem" Boden liegen gehen sie in meinen Besitz über und ich kann damit machen was ich will.
    Der Geschäftsführer hat also Glück gehabt, das er nicht angezeigt wurde.

    Aber wieviel Zeit muss ein Geschäftsführer haben, das er erwerbsmäßig Äpfel pflücken kann und wie schlecht bezahlt muss der sein, dass er sowas nötig hat. :thumbdown:

    Trotzallem finde ich das sehr dreist, so etwas als Arbeitsunfall zu melden und bei Ablehnung auch noch vor Gericht zu ziehen.

    Gruß aus dem Pott
    Ruhrpott-Harry


    Off-Topic:
    Wenn ich mich richtig erinnere ist dieses Pfücken über das Nachbarschaftsrecht geregelt und das ist Ländersache. Ich kenne es so das herrüberhängendes Obst gepflückt werden darf.

    Wobei das Thema herrübergehende Äste abschneiden unterschiedlich geregelt ist: dürfen nur wenn a und b okay, dann aber nur mit Einschränkung C wenn D und Z nicht zutreffen......(kann Sachbeschädigung sein, kann okay, kann.....) 8)

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