Blick über den Tellerrand - Haltegurt vs PSAgA

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  • Hallo,
    ich möchte euch gleich zum Jahresanfang zu einem kleinen Blick über den Tellerrad motivieren.
    Nach dem Busunfall auf der A4 nahe Bad Hersfeld (der Bus stürzte rund 50 m eine Böschung hinab) diskutiert "die Feuerwehrwelt" über den Nutzen und die Anwendung von Haltegurten bzw. PSAgA.
    Link zu diesem Forum: http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?m=801188

    Es zeigt sich meiner Ansicht nach (wieder einmal), das gerade im Bereich Feuerwehr / Rettungsdienst / Katastrophenschutz erheblicher Nachholbedarf hinsichtlich arbeitsschutztechnischer Schutzmaßnahmen besteht.
    Noch ein Hinweis: für Tätigkeiten, die in einer Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV) beschrieben sind, ist keine GBU erforderlich; die FwDV ersetzt die GBU (hier FwDV 1, Kap. 17 und 18)

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • Guten Morgen Udo,

    danke für diesen Interessanten Artikel.

    Was mich aber noch mehr interessiert steht unten in deinem Zitat.


    Noch ein Hinweis: für Tätigkeiten, die in einer Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV) beschrieben sind, ist keine GBU erforderlich; die FwDV ersetzt die GBU (hier FwDV 1, Kap. 17 und 18)


    Ist diese Aussage irgendwo belegbar niedergeschrieben?

    Meine zweite Frage die sich daraus ergibt: Fallen Löschmannschaften auch unter die FW Dienstvorschriften? Wenn Ja wo finde ich diese Aussage.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Was mich aber noch mehr interessiert steht unten in deinem Zitat.

    Ist diese Aussage irgendwo belegbar niedergeschrieben?


    Entschuldigung, ich hätte die Quelle angeben sollen.
    DGUV Regel 1 "Grundsätze der Prävention", Nr. 2.2.5

    Zitat

    Durchzuführen ist eine Gefährdungsbeurteilung insbesondere dann, wenn keine Regelungen durch das Vorschriften- und Regelwerk der Unfallversicherungsträger bzw. Dienstvorschriften bestehen oder soweit Gefährdungen nicht Gegenstand des Vorschriften- und Regelwerks der Unfallversicherungsträger oder von Dienstvorschriften sind.


    Feuerwehrdienstvorschriften werden in aller Regel durch die Bundesländer erlassen. Es kann also je nach Bundesland Unterschiede geben.

    Meine zweite Frage die sich daraus ergibt: Fallen Löschmannschaften auch unter die FW Dienstvorschriften?

    Was verstehst du unter "Löschmannschaften"? Berufsfeuerwehr, Freiwillige Feuerwehr als Einrichtung der Kommune, Betriebsfeuerwehr, Werksfeuerwehr, ... ?
    Ggf. bitte in die jeweilige Landesgesetzgebung im Hinblick auf die Gültigkeitsbereich der Feuerwehrdienstvorschriften hineinschauen.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Hallo,


    Noch ein Hinweis: für Tätigkeiten, die in einer Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV) beschrieben sind, ist keine GBU erforderlich; die FwDV ersetzt die GBU

    Betriebsfeuerwehr, Werksfeuerwehr, ... ?

    und spätens da kommt man mit deiner oberen Aussage in einen
    Konflik bzw. ja, aber, gerade bei den verschiedenen Arten von
    Feuerwehr. Auch muss man immer sehen das vieles über die FwDV´en
    nicht abgedeckt ist und die GBU unerlässlich ist.


    Es zeigt sich meiner Ansicht nach (wieder einmal), das gerade im Bereich Feuerwehr / Rettungsdienst / Katastrophenschutz erheblicher Nachholbedarf hinsichtlich arbeitsschutztechnischer Schutzmaßnahmen besteht.

    Neija, es werden sicherlich nur wenige Feuerwehren über eine hohe Anzahl
    an Sätze verfügen, um bei einer solchen Lage ihre Mannschaft sichern zu
    können. Und was macht man eigentlich mit dem Rettungsdienst und der Polizei,
    die auch an die Unfallstelle müssen?

    Im Übrigen, so ganz teile ich die Problematik hier nicht. http://static.bz-berlin.de/data/uploads/2…38-1024x576.jpg

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Was verstehst du unter "Löschmannschaften"? Berufsfeuerwehr, Freiwillige Feuerwehr als Einrichtung der Kommune, Betriebsfeuerwehr, Werksfeuerwehr, ... ?
    Ggf. bitte in die jeweilige Landesgesetzgebung im Hinblick auf die Gültigkeitsbereich der Feuerwehrdienstvorschriften hineinschauen.

    Hallo Saftey Officer,

    Danke für die schnelle Antwort.
    Was ich unter einer Löschmannschaft verstehe. Mitarbeiter die weniger Wissen als ein Feuerwehrmann aber mehr als der der normal geschulte Mitarbeiter.
    Der Mitarbeiter muss im Notfall den ersten Löschangriff durchführen bzw. sollte es zu gefährlich sein. Alles vorbereiten das die richtige Wehr nur noch ihre Positionen einnehmen muss. Da die Löschwasserversorgung schon komplett vorhanden ist.


    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

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  • Hallo RaBau,

    wenn ich das richtig verstehe, dann sind "Löschmannschaften" bei euch faktisch "Brandschutzhelfer", also keine "anerkannte" Werksfeuerwehr (NRW ... oder?, Definitionen stehen im FSHG)

    In dem Fall würden die FwDV nicht gelten, es ist eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.
    Allerdings könntet ihr, da die FwDV faktisch den Stand der Sicherheit und der Unfallverhütung repräsentieren, euch in der GBU (dabei die BG mit ins Boot nehmen) darauf beziehen.
    Setzt natürlich voraus, das die betreffenden Mitarbeiter auch entsprechend geschult werden.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Hallo,


    Was ich unter einer Löschmannschaft verstehe. Mitarbeiter die weniger Wissen als ein Feuerwehrmann aber mehr als der der normal geschulte Mitarbeiter.


    Allerdings könntet ihr, da die FwDV faktisch den Stand der Sicherheit und der Unfallverhütung repräsentieren, euch in der GBU (dabei die BG mit ins Boot nehmen) darauf beziehen.Setzt natürlich voraus, das die betreffenden Mitarbeiter auch entsprechend geschult werden.

    also Brandschutzhelfer (http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-5182.pdf),
    da spielt die FwDV aber keine Rolle. Auf was will ich mich in der FwDV beziehen?


    Werksfeuerwehr

    ohne s, Werkfeuerwehr.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • also Brandschutzhelfer, da spielt die FwDV aber keine Rolle. Auf was will ich mich in der FwDV beziehen?


    Umgekehrt ... ich beziehe mich in meiner GBU bei bestimmten (Brandschutz-)Tätigkeiten auf die FwDV, die für diesen Bereich den Stand der Unfallverhütung repräsentiert - sofern nicht Besonderheiten dagegen sprechen.
    Geht bei HiOrgs und Fw auch z.B. mit den (leider nicht mehr gültigen) KatS-DV für bestimmte, dort beschriebene Verfahren und Tätigkeiten, speziell dann, wenn es sich um den Umgang mit (auch älteren) Geräten handelt, die nicht unter das GPSG fallen. Typisches Beispiel: Feldkochherd Progress 57/4.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • Hallo zusammen,

    ich weiss gerade nicht, ob nun alle Fragen ausreichend beantwortet sind.

    Ich war 15 Jahre Schichtleiter einer Werkfeuerwehr mit hauptamtlichen Kräften und seit einigen Jahren im Zuge der Personalreduzierung auch freiwilligen Kräften der nebenberuflichen Werkfeuerwehr, die aus Personal der Produktionsbetriebe sichergestellt wurden.

    Die Ausbildung der Haupt und nebenberuflichen Kräfte wurde/ wird nach FwDV 1 Grundtätigkeiten im Feuerwehreinsatz sowie FwDV 2 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr durchgeführt .


    Bei uns wurden auch Betriebspersonal für Atemschutz, Brand- und Sicherpungsposten sowie Handhabung von Feuerlöschern ausgebildet .

    Diese Mitarbeiter fallen aber nicht unter die FwDV wenn sie z.B. bei einem Schadensfeuer im Betrieb mit Handfeuerlöschern Entstehungsbrände bekämpfen .


    Das wird in allen Bundesländern gleich behandelt.


    Falls ich mit dem gerade von mir geäußerten falsch liegen sollte, bin ich natürlich ganz Ohr !

  • Hallo,

    Brand- und Sicherpungsposten

    keine TM-Ausbildung?

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010