Belastung von Wasserleitung mit Bakterien nach längerer Standzeit. Exestieren in Firmen Regeln für den Umgang mit diesem Thema.

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Zitat

    Hallo Sifa/Fasi- Gemeinde

    nach dem Post von Flügelschraube, habe ich lange nachgedacht.
    In Betrieben wo 8/16/24 Stunden jeden Tage gearbeitet wird kein Problem.
    Obwohl auch in Duschen jede Woche mal die Leitungen mit >60° heißen Wassser durchspült werden sollte.

    Aber wie sieht es aus, in den Bürotrakts oder in reinen Verwaltungsbereichen bzw. -büros egal ob Ingenieur- Konstruktion- oder Betriebsschreiberbüro.

    Habt ihr das bei Euch geregelt? Muss ich das in einem Betrieb regeln?
    Wenn ja, wie sieht die Regel aus?
    - kommt der Hausmeister
    - gibt es Bypässe
    - werden die Wasserleitungen einmal in der Woche mit sehr heißen Wasser gespült. Vor allem reicht das?

    Bin sehr Interessiert an Eurer Meinung und an Euren Regelungen (wenn vorhanden).

    Euch allen noch Schöne Weihnachtstage.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • ANZEIGE
  • Hallo RaBau,
    wir hatten eine Arbeitsanweisung, das der Hausmeister vierteljährlich das gesamte Leitungsnetz spült. Hat funktioniert, das Wasser war frei von Legionellen.

    Maßnahmenplan.
    Entlegene Waschbecken von der Zirkulation kappen, mit elektrischen Boilern ausrüsten, Kessel aufschrauben, reinigen, spülen. Die abgekappten Warmwasserhähne mit Bypässen nachgerüstet.

    Was für Einrichtungen betreust du?

    VG Reinhard

    Einmal editiert, zuletzt von reinhard.bock (14. Januar 2015 um 15:55) aus folgendem Grund: entschärft

  • Unser Unit ist ein reines Forschungs und Innovationszentrum,Wir haben keine Produktion an unserem Standort.Unser Wasserleitungsnetz wird hier nicht gespült.Es besteht auch kein Bedarf.Unsere Wasserautomaten haben einen hohen täglichen Durchsatz fast wie fließendes Wasser.Eine Standzeit ergibt sich nur an den Wochenenden.
    Gruß Martin

  • Hallo zusammen,

    Logischerweise ist kein Lebensmittel und dazu gehört auch Wasser, keimfrei. Aber es gibt eben Grenzwerte die eingehalten werden müssen: Empfehlung des Bundesumweltamtes
    Wie man jetzt in welchem Unternehmen hierzu vorgeht um sicherzustellen, dass das Trinkwasser auch tatsächlich Trinkwasserqualität hat ist dann die nächste Frage und muss Unternehmensspezifisch betrachtet werden.
    Aus der beruflichen Praxis habe ich hierzu schon von Plänen lt. Leitungsnetz und Spülen durch verschiedene Mitarbeiter/Externe inklusive Dokumentation über Probennahme und Analyse von 1 mal im Jahr bis zu einmal im Monat je nach möglicher Gefährdung in den unterschiedlichen Objekten so ziemlich Alles gesehen.
    Falls jemand tiefer einsteigen möchte kann ich hierzu auch die Trinkwasserprobenehmerschulungen der Deutschen Wasserakademie empfehlen: Deutsche Wasserakademie


    Herzliche Grüße
    Sascha

  • Kurzinfo an Interessierte:
    Beachte Trinkwasserverordnung
    Trinkwasserinstallationen gemäß DVGW
    jenach Betriebsart sind min. einmal im jahr Wasserproben durch ein Labor zu entnehmen und zu bewerten.
    Wandhydranten in der TRinkwasserinstallation sind zu berücksichtigen

    So kann der Ergebnisbericht aussehen:
    BefundeTrinkwasserinstallationen und Probennahme nach TrinkwV, DIN EN ISO 11731-2, DINEN ISO 19458-b und DVGW Arbeitsblatt W 551

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    auf diesem Wege möchte ich Ihnen mitteilen, dass die abschließenden Probenberichte für die Einrichtungen vorliegen.
    Nach §§ 14-18 TrinkwV in Verbindung zu Anlage 4 der TrinkwV aus 2001und dem DVGW Arbeitsblatt W 551 sind wir verpflichtet,Trinkwasserinstallationen mit zentralen Erwärmungsanlagen (Großanlagen im Sinnedes Gewerbebetriebes) mindestens einmal im Jahr durch ein Hygieneinstitutnach anerkannten Regeln der Technik und Wissenschaft überprüfen zu lassen undden Behörden auf Verlangen vorzulegen.
    Ergebnis:
    Aufgrund von fristgerechtenWartungen und Instandsetzungsmaßnahmen sowie den regelmäßigen Spülungen vonTrinkwasserleitungen W/K und der Integrierung von Spülmaschinen in den Warm-bzw. Kaltwassernetzen, befinden sich a
    lle Trinkwasseranlagen in einem ordnungsgemäßen Zustand und die Beprobungen sind ohne Befund.

  • ANZEIGE
  • hallo Forum, habe die beiden alles ausagenden Links für Euch


    :thumbup::thumbup:

  • Hinweis an alle Foristen, wenn Ihr Trinkwasserbrunnenanlagen betreibt, bitte beachtet folgendes:

    • Bei der Verwendung von Kohlensäure auf CO² E290-für die Lebensmittelindustrie achten.
    • Denn derjenige, der das Leitungswasser für andere Nutzer bereitstellt, ist Inverkehrbringen eines Lenbensmittels nach Lebensmittelrecht.
    • Danach ist ganz klar, wenn ich ein Lebensmittel in den verkehr bringe, müssen die dafür vorgesehenen Installationen und Zubereitungsstoffe den anerlannten regeln der technik und den aktuellen Erkenntnissen der Wissenschaft sowie dem lebensmittelrecht entsprechen.

    Beste GRüße
    Thomas

  • Suchbegriff.:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: KHS-TimerSet, Figur 686 08

    Produktmerkmale

    · mediumberührteMetallteile aus Edelstahl und Rotguss

    · zumzeitgesteuerten Wasserwechsel endständiger oder selten durchströmterRohrleitungsabschnitte

    · inkl. KHS-Timermit integrierter Zeitschaltuhr

    · zum Anschlusseiner Überlaufsicherung und max. 10 parallel betriebenenVollstromabsperrventilen

    · zum Spülen oderAbsperren des trinkwasserführenden Systems

    · akustische undvisuelle Alarmmeldung bei Störung (abschaltbar), Alarmquittierung am Gerät möglich

    · Weiterleitung desAlarms an die Gebäudeleittechnik (GLT) möglich

    · zur Wandmontagegeeignet

    · inkl. KHS-VAVVollstromabsperrventil mit Stellantrieb, Figur 686 04

    · Handbetrieb desVentils am Gerät möglich

    · 16 Speicherplätzezur Ansteuerung des Sicherungs- oder Spülventils

    · Außengewinde fürflachdichtende Verschraubungen

    · totraumfrei

    · Display mitHintergrundbeleuchtung

    Normen und Zulassungen

    · Ventil(e) mitDVGW-Zulassung

    · Ventil(e) mitSchallschutzzulassung nach DIN EN ISO 3822 Klasse 1

    · DIN EN 13828

    Technische Daten

    · Druckstufe PN 16

    · max.Umgebungstemperatur 50 °C

    · Schutzart IP54

    · Spannungsversorgung230 V AC

    · Schaltleistung230 V, 2 A

    · potentialfreiesAlarmrelais, max. 230 V, 2 A

    · Eigenverbrauch 3W

    · Anschlusskabellänge1,2 m

    · Kabelquerschnitt3 x 0,75 mm²