Lichtschranke Lastenaufzug

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  • Hallo,

    wir haben einen arg störanfälligen Lastenaufzug. Um die Ausfallquote zu minimieren würde ich gerne die installierte Lichtschrankenleiste um ca fünf Zentimeter nach oben versetzen lassen. Damit ließe sich immerhin verhindern dass das Ding im Herbst/Winter aufgrund von Laub welches hineingeblasen wird und irgendwann an der "richtigen Stelle" liegt stecken bleibt. Gibt es arbeitsrechtliche Normen wo sich der erste Sensor befinden muß?

    Grüße Brandsatz. :rolleyes:

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  • Hallo Brandsatz,

    es gibt z.B. die DIN EN 349 „Sicherheit von Maschinen; Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen“.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo Brandsatz,

    wenn dein Problem die Lichtschranke ist, versuche zu ergründen warum sie "zickt".

    Prinzipiell gibt es verschiedene Versionen: Sender und Empfänger in einem Gehäuse, gegenüber ist ein Reflektorspiegel. Das Ding sendet Lichtimpulse aus, diese werden durch den Spiegel zurückgeworfen und empfangen. Bleibt das empfangene Signal aus oder wird es arg minimiert, dann hast du eine Störung (=kein Empfang). Warum? Der Spiegel könnte abgenutzt oder blind sein oder die Strahlausrichtung ist grenzwertig. In der kalten Jahreszeit gibt es einen Beschlag, der hilft da auch nicht mit. Vorschlag: Für kleines Geld gibt es Spiegel für Laser-Lichtschranken, die sind feiner aufgebaut und haben mehr Funktionsgarantie.

    Oder:
    Auf der einen Seite des Aufzuges ist ein Sender, auf der anderen ein Empfänger. Beide müssen sich sehen. Also auch hier die Optik säubern, sauber ausrichten und evtl etwas gegen das Beschlagen machen.

    Oder:
    Umleiten des Lichtstrahles über ein Prisma, so das nicht nur eine Strahlspur vorhanden ist, sondern ein Strahlgitter. Abhilfe: Wie vorab.

    Für alle: Suche doch im Autozubehör nach einer Nanoversiegelung. Diese füllt kleinste Unebenheiten auf der Optik aus. Die Glasfläche wird glatter, Anhaftungen werden deutlich weniger, Beschlag minimiert sich.

    ===> Für Handy und Motorradhelmnutzer: Auch hier klappt das!

    Für alles gilt: Bei eigenmächtigen Umbauten dieser Einrichtung bitte den Aufzughersteller kontaktieren und schriftlich nach einer Freigabe fragen


    Viel Erfolg.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Servus,

    Ich bin jetzt kein ausgewiesener Kenner der Aufzugsrichtlinie, drum möchte ich lediglich darauf hinweisen, dass Aufzüge heutzutage CE-gekennzeichnet sind, und es sich bei den Lichtschranken wohl um sicherheitsrelevante Bauteile handeln könnte. Entsprechend würde ich mich vor eventuellen Umbauten zu deren Statthaftigkeit doppelt und dreifach rückversichern. Es kann sonst nämlich sein, dass ein modifizierter Aufzug gar nicht mehr abnahmefähig wäre.

    Gruss, Chrimu

    Das Weltall ist groß.., besonders oben!" ( Wilhelm Busch, 1832-1908 )

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  • Hallo Brandsatz,

    suche mal nach aktuellen Veröffentlichungen des Deutschen Aufzugsausschusses; ich habe nur eine von 2009 (Nr. 6/34) mit den Lichtschrankenpositionen vorliegen.
    mfg.


    Die TRAs des DAA sind afaik nicht mehr gültig und wurden aufgehoben wegen der Europäischen Richtlinie für Aufzüge (Nr gerade nicht im Kopf).
    Die DIN EN 81 hilft eventuell auch. Wobei ich meine in der 349 erhälst Du genauere Angaben. Schau einfach mal. Der Hersteller ist übrigens auch eine guter Ansprechpartner. So vermeidest Du auch das von chrimu angesprochene Problem

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • ...Gibt es arbeitsrechtliche Normen wo sich der erste Sensor befinden muß? ...


    Ich bin kein Aufzugsexperte, aber in diesem Falle würde ich die zugelassene Überwachungsstelle kontaktieren, denn durch eine Änderung der sicherheitstechnischen Einrichtung, wird der Aufzug prüfpflichtig vor Inbetriebnahme durch eine zugelassene Überwachungsstelle.
    Siehe auch die neue Betriebssicherheitsverordnung, die wohl verabschiedet aber noch nicht veröffentlicht wurde.
    Anhang 2, Abschnitt 2 dürfte relevant werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.