Ermittlung der Häufigkeit und Dauer der Exposition

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  • Hallo zusammen,

    wie schätzt ihr die Häufigkeit und Dauer der Exposition bei Tätigkeiten ein?

    Ermittelt ihr den Durchschnitt im Jahr bzw. Monat oder geht ihr davon aus, dass wenn die Tätigkeit ausgeführt wird, mehr als 8 Stunden anhält?

    MfG Marius

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  • Hallo,

    unterschiedlich, also u.U. hoch- oder runterrechnen.

    Wenn ich z.B. nur 3 Stunden zum Messen habe, diese aber relevant sein könnten, hilft mir eine 3-Satz-Rechnung um auf einen 8 Std.- Tag zu kommen.

    Im Idealfall habe ich jedoch eine längere Meßdauer (z.B. Staubemission) und könnte das dann auf einen Tag runterrechnen. Damit würde ich, denke ich, ein glaubwürdigeres Ergebnis erhalten.

    Wichtig ist immer: Mitarbeiter stets in die Messungen mit einbeziehen. Diese kennen die kritischen Zeiten und Plätze.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo!

    Waldmann hat absolut Recht, dass mögliche Belastungen auch interpoliert werden können.
    Immerhin ist eine 8-Stunden-Messung auch nicht umsonst. Die Einbeziehung der Beteiligten ist wichtig.
    Häufig gibt der Arbeitsmediziner auch bestimmte Messungen vor.

    Bei Lärm und Vibration ist allerdings ein Dreisatz kaum hilfreich.
    Beispiel: 90 dB Lärm über 4 Stunden können minimal, unter Idealbedingungen, 87 dB über 8 Stunden ergeben.

    Wir Sifas leben natürlich in erster Näherung von Abschätzungen. Unsere Messgeräte dienen in der Regel für eine überschlägige Bestandsaufnahme. Genaue Werte ermitteln häufig Spezialisten.

    Grüße
    Flügelschraube

  • ...Wichtig ist immer: Mitarbeiter stets in die Messungen mit einbeziehen. Diese kennen die kritischen Zeiten und Plätze.


    Was allerdings auch dazu führen kann, dass Messwerte entsprechend manipuliert werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin,

    klar.

    Ich denke aber in Richtung "Schutz für die Mitarbeiter".

    Beispiel:
    Staubelastung beim Füllen von Vorratsbehältern. Dieses wird 2-3x pro Tag gemacht.
    Der kluge MA baut diese Zeiten dann mit ein, der vorausschauende Vorgesetzte nicht. :D

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Hallo zusammen,

    erstmal danke für die Antworten, bin in diesen Fällen auch eurer Meinung.

    Ich habe folgendes Problem, beurteile grade unsere „neue“ 30 Jahre alte Karussell-Drehmaschine mit Schnecke004s Excel Programm. Wir drehen bei uns nur Bestimmte Teile selbst und wenn dann Sehr sporadisch. Das drehen der Teile dauert dann aber schon so 1-2 Tage.

    Bewerte ich die Dauer jetzt mit mehr als 4 Std/T oder rechne ich auf den Monat bzw. das Jahr hoch?

    Soll ja auch sinnvoll sein.

    LG Marius

  • Was genau möchtest Du den Bewerten bzw welche Exposition meinst Du?
    Bei Lärm sind es die bereits erwähnten 480 Minuten.

    Das EMKG (Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe) der baua unterscheiden je nach Gefährdungen durch Einatmen von sowie durch Hautkontakt mit gefährlichen Stoffen.
    Es wird z.B die Wirkdauer des Hautkontaktes größer oder kleiner 15 Minuten unterschieden.

    Grüße,
    Marcha

  • ...Bewerte ich die Dauer jetzt mit mehr als 4 Std/T oder rechne ich auf den Monat bzw. das Jahr hoch?
    Soll ja auch sinnvoll sein.


    Eine Hochrechnung auf Monat oder Jahr ist doch nicht sinnvoll!
    Ich würde erst einmal die Beurteilung für den einen Tag vornehmen an dem die Maschine voll läuft. Ist man dort im grünen Bereich hat man keine weiteren Probleme. Ist man dort im Bereich in dem Maßnahmen notwendig werden, muss man eben sehen, was hier sinnvoll ist. Möglicherweise kann man dann von T-O-P abweichen, z.B. beim Schutz vor Lärm indem man PSA empfiehlt und keine Vollkapselung der Maschine, mit der Begründung, dass die Maschine nur selten läuft.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Die Bewertung der Lärmbelastung ist eindeutig geregelt.
    Es geht immer um eine Tagesdosis.
    Maximal 80 dB(A) über 480 Minuten.

    Aber ich muss doch einen Faktor mitberechnen, wenn der Mitarbeiter z.B. nur 240 Minuten an der Maschine tätig ist oder nicht?