Aussage in einer BA

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo Experten,


    ich habe eine BA ausm Netz gezogen und die weitesgehend übernommen. Hierbei befindet sich der Satz:


    "Maschine nach Gebrauch abschalten und gegen unbefugtes Einschalten sichern"


    Undzwar geht es um das unbefugte Einschalten. Meine Auffassung war hierbei, dass die Betätigung des Notausschalters an für sich ausreicht und eher im Sinne vom selbstständigen Wiedereinschalten. Kann ich es dabei belassen oder muss ich das so richtig niederschreiben. Das Problem ist ja, dass Unbefugte ja theoretisch die Maschine wieder einschalten könnten, weil es beim Schalter keinen herausnehmbaren Schlüssel gibt.

    Ich hoffe ich hab jetzt nicht zu wirsch geschrieben :D

    Vielen Dank für eure Hilfe

    :512:

  • ANZEIGE
  • Grundsätzlich sind Not-Aus-Schalter und Not-Halt-Schalter etc. nicht dafür gedacht, Maschinen gegen unbefugtes Einschalten zu sichern. Gegen unbefugtes Einschalten helfen nur Schlüssel. Diese dürfen auch nicht steckengelassen oder auf Sonnenblenden etc. abgelegt werden.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Hallo Pabacz,

    herzlich willkommen hier im Forum.
    Durch den Not-Aus ist die Maschine nicht gesichert.
    Ich würde in der BA aufnehmen, dass der Schlüssel nach Beendigung der Arbeit sicher verwahrt werden muss.
    Wie ihr das erreicht, oder wo er hinterlegt werden muss, ist intern zu regeln.

    Viele Grüße,
    Hawkeye

    ...diese Beitrag wurde digital erstellt und ist ohne Unterschrift gültig 8)

  • Schau dir mal den Hauptschalter der Maschine an. Der müsste im Idealfall so aussehen.
    http://www.voelkner.de/products/26042…CFeaWtAodszQAeQ
    Also an einer STelle ein Loch. Da passt ein Vorhängeschloss rein.


    Siehst du das Loch? Schloss durch, abschließen. Das ist, soweit ich weiß "gegen ungerechtfertigtem Gebrauch" schützen.
    Bei einer ortsveränderlichen Maschine (Bohrmaschine); wegschließen.


    Mike

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Mike

  • Die Angaben sind etwas unklar für mich.
    Dass es sich um eine elektrische Maschine handelt ist nur eine Vermutung. Not-Aus-Schalter kann es auch an anderen antrieben geben.

    Ob eine Maschine gegen unbefugtes Wieder-in-Betrieb-setzen geschützt werden muss, hängt von mehreren Faktoren ab.
    Ein Schleifstein in einer mechanischen Werkstatt, in der nur werksangehörige Fachleute Zugang haben, ist sicher eine Sperre nicht nötig.
    Bei bei dem gleichen Schleifstein auf dem Hof einer Schmiede, der frei zugänglich ist, ist dies unabdingbar.

    Zauberwort: Gefährdungsbeurteilung

    Grüße
    Flügelschraube

  • ANZEIGE
  • Moin,

    die Forderung sagt klar "gegen Wiedereinschalten sichern".

    Hier ist die einfachste Version: abschließbarer Hauptschalter (der unterbricht die elektrische Energiezufuhr) auf Null, sep. Schloss drauf und Schlüssel mitnehmen. Das kann auch jeder Laie durchführen.
    Die Forderung wäre auch erfüllt, wenn jetzt eine EFK die Sicherung allpolig entfernt und diese mitnimmt!

    Alles dazwischen, wie Not-Aus, Not-Stop oder Bereichsschalter für einzelne Antriebe setzen die Maschine nicht so ausser Funktion, wie gefordert.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • "...aus dem Netz gezogen...".

    Da hast Du zwar eine schoene BA, kennst aber keinerlei Details die zur Erstellung dieser gefuehrt haben. Wie heisst es so schoen: "...eine BA ist das Ergebnis einer Gefaherdungsbeurteilung..."! Mit anderen Worten: Sei sehr vorsichtig mit der unkommentierten Nutzung solcher Ressourcen.

    Wenn eine solche Anforderung in der BA steht, muss es da wohl Gruende fuer geben, Hier faellt mir beispielsweise ein, dass eine Maschine ausschliesslich durch bestimmtes Personal bedient werden darf. Dies koennte z.B. auf einen Gabelstapler zutreffen. Dieser ist i.d.R. auch "gegen Wiedereinschalten" zu sichern, in diesem Fall durch abziehen des Schluessels, da er nur durch befugte Fahrer in Betrieb genommen werden darf.

    Wenn Du allerdings eine solche Forderung aufstellst, musst Du auch fuer eine entsprechende Umsetzung sorgen. Ein Druck auf den Notaus ist hier sicher nicht das Mittel der Wahl sondern eher, wie bereits erwaehnt, Schluesselschalter...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)