Beiträge von Pabacz

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    Hallo zusammen,

    ich greife ungern ältere Threads auf, in der Suchfunktion konnte ich leider nichts passendes finden.

    Hat jemand bereits Erfahrungen mit solchen Totmann-Apps gemacht?

    Gruß

    Patrick

    Hallo zusammen,

    wir hatten einen Unfall, welcher lediglich eine Prellung darstellte.

    Der Mitarbeiter hat den Zwischenfall unmittelbar gemeldet und hat den Tag (Donnerstag) und den Tag darauf gearbeitet (Freitag).

    Ab dem Montag hatte der Mitarbeiter Urlaub. An diesem Montag ist der MA dann zum Arzt gegangen und hat sich in Bezug auf diesen Unfall krankschreiben lassen.

    Dass der Urlaub soweit aufgehoben wird und die Tage zu einem anderen Zeitpunkt aufgenommen werden können ist klar und hier nicht relevant.

    Wie steht es nun mit der Meldung bei der BG?

    Der Unternehmer sagt, dass wir das Ereignis nicht weiterleiten müssen, da der MA erst nach 4 Tagen zum Arzt gegangen ist.

    Ich sehe das anders.

    Wer hat hier recht?

    Vielen Dank vorab!

    Hallo Community,

    ich brauche eure Unterstützung um einen Unfall richtig einzuordnen.

    Und zwar haben wir Immobilien außerhalb unseres Werksgeländes, welche zu unserem Unternehmensvermögen gehören und von uns verwaltet werden.

    Nun haben Handwerker einer Fremdfirma bei der Sanierung einer unserer Immobilien Rohre herausgezogen und diese auf ihr Pritschenfahrzeug verladen.

    Beim Sichern der Ladung ist eine Öse am Fahrzeug abgebrochen. Durch die Spannung fletschte der Spanngurthaken und verletzte den Mitarbeiter am Kopf.

    Das Fahrzeug befand sich an einer öffentlichen Straße, das Fahrzeug war nicht unseres ebenso nicht das Ladungssicherungsequipment.

    Generell hatten wir also keinen Einfluss dabei und dies geschah lediglich aufgrund unseres Auftrags.

    Inwieweit sind nun wir hierfür verantwortlich?

    Gruß

    Patrick

    Für den Kontext.
    Wir pflegen ein gemeinsames Gefahrstoffverzeichnis für 11 Werke.

    Die Beschaffung und Aktualisierung der Daten verläuft ohne Probleme.

    Ich finde AxelS Ansatz sehr gut und werde diesen adaptieren.
    Welche Gef.St. die jeweiligen Abteilungen verwenden ist für meine BA erst einmal egal solange jene zu den eingesetzten Stoffen passt.

    Eine Auflistung der Gef.St. in der Abteilung soll dann zur BA angehängt werden.

    Vielen Dank für eure Anregungen!

    Wir haben so viele Schmierstoffe, da noch Restbestände vorhanden sind und wir so langsam zu einem einzigen Zulieferer hinübergehen.
    Wir verbrauchen davon auch etliche Tonnen, da ca. ein Fass in ein Fahrzeug gefüllt werden.

    Hallo Freunde der Sicherheit,

    ich halte es kurz....

    Wir haben knappe 900 Gefahrstoffe in unserem Unternehmen und wollen so wenig GB´s und BA´s erzeugen wie möglich.

    Ja Sammelstoffe sind hier angesagt.

    Alles ganz einfach bis hierhin.

    Wenn ich einen Sammelstoff bilde und diesen mit "Schmierstoffe" tituliere kann ich locker 300 Gefahrstoffe abdecken.

    Aber...

    Manche dieser Stoffe sind keine Gefahrstoffe und manche birgen Gefahren.
    Je nach H-Satz bzw H-Sätzen würde ich die jeweils gleichen in eine GB fassen. Erzeuge aber wenn ich danach gehe aus 300 Gefahrstoffen statt einer GB vermutlich 20 GB´s.
    Nach dieser Vorgehensweise würde ich unsagbar viele GB´s erzeugen. Zwar keine 900 aber ich würde 3-Stellig werden und das möchte ich gerne verhindern.

    Ich habe hier diverse Themen durchgeforstet und bin nicht auf einen konkreten bzw. ähnlichen Fall gestoßen.
    (Ich möchte nicht ausschließen, dass ich es überlesen habe)

    Eine Idee wäre die Gefahrstoffe erst nach der Art (Also Bspw. Schmierstoff), anschließend nach gleichen H-Sätzen gehen.
    Bei den Schmierstoffen geht das ja noch.
    Wenn ich dies aber für Aerosole mache, dann habe ich am Ende durch die verschiedenen H-Sätze viele BA´s.

    Hier stoße ich auf die Probleme, dass der Leser am Ende überhaupt nicht weiß, welche Stoffe nun für die jeweilige BA gelten.

    Ich hänge hier fest und finde keine Lösung mit der ich zufrieden bin.

    Wie handhabt ihr einen solchen Fall oder wie würdet ihr das tun.

    Mein Frustrationslevel ist gerade sehr hoch...

    Meine Zusammenfassung für alle die mal auf dieses Thema stoßen:

    - Ansteckungsgefahr durch Krankheitserreger innerhalb der Handschuhe
    - Rutschgefahr durch ausgetretenes Strahlgut
    - Gesundheitsgefahr durch Fehlhaltung
    - Lebensgefahr durch Stromschlag
    - Gesundheitsgefahr durch aufwirbelnde Stäube
    - Verletzungsgefahr der Finger/Hände durch Kontakt mit Strahlgut

    Aufgrund des von uns eingesetzten Strahlguts ist eine Ex-Gefahr nicht vorhanden sollte aber grundsätzlich in Betracht gezogen werden.


    Ich hoffe es wir dem Einen oder Anderen mal helfen.

    Gruß
    Patrick

    Lärm bildet hier erst einmal keine Gefährdung, somit lasse ich diesen Punkt aus.

    Bzgl. der Staubung habe ich in der kleinen Kabine eine adäquate Absaugung. Diese sowie der Filter unterstehen einer regelmäßigen Wartung und befinden sich in unserem Prüfkataster.
    Dies habe ich ebenso noch ergänzt.

    Ich hab jetzt mal in die DGUV-R 100-500 reingesehen und denke, dass ich hieraus noch einiges heraus nehmen kann.

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    Hallo Leute,

    ich rufe mal das Thema neu auf. Es fällt mir schwer etwas adäquates zu finden.

    Und zwar bin ich dabei eine GB für Sandstrahlkabinen zu erstellen. Damit meine ich die, in welcher ich Kleinteile bearbeiten kann.
    Bisher habe ich lediglich 3 Gefährdungen:

    - Rutschgefahr durch ausgetretenes Strahlgut
    - Lebensgefahr durch Stromschlag
    - Verletzungsgefahr der Finger/Hände durch Strahlgut

    Dies erscheint mir nicht als ausreichend. Eine Ex-Gefahr sehe ich nicht, da der verwendete Sand keine Ex-Gefahr birgt.

    Vielleicht hat ja jemand von euch noch Input...

    Danke im Voraus

    Hallo Community,

    ich habe hier eine Lagerhalle in welcher vorwiegend Schmierstoffe der Lagerklasse 10 bzw 12 nach TRGS 510 gelagert werden.
    Nach der TRGS 510 besteht keine Einschränkung der Lagermengen innerhalb dieser Lagerklassen.

    Im Lager befinden sich rund 15 Tonnen Schmierstoffe in 200L Tonnen und stehen auf Auffangwannen.

    Ebenso befinden sich in dieser Halle Reifen.
    Die Reifen sind baulich nicht von den Schmierstoffen abgetrennt, haben jedoch einen Abstand von mind. 12 Metern.

    Ich kann leider keine Auskünfte bzgl. einer Einschränkung hierzu finden.

    Deshalb frage ich in die Runde ob eine solche Zusammenlagerung von eurer Seite aus problematisch ist?

    Der niedrigste Flammpunkt liegt bei 205°C laut SDB.

    Ich bin gespannt auf eure Einschätzungen...

    Moin Experten,

    ich hab mal ne Frage.
    Wenn einer unserer Angestellten auf ner Baustelle Werkzeug vergessen sollte und jemand anders an dieses Werkzeug gehen sollte und sich daran verletzen sollte.
    Wären wir dann für den Unfall belangbar, da wir das Werkzeug hinterlassen haben oder wäre die verletzte Person selbst daran schuld?

    grüße
    Patrick

    Hallo Experten,

    undzwar haben wir einen Hallenkran von Demag (Typ leider unbekannt), welchen wir künftig in unserem Betrieb nutzen möchten. Auf dem Kran steht, dass er bis 1000kg heben kann.
    Hierbei stellt sich mir die Frage, welche Anforderungen dieser erfüllen muss, bzgl. Statik, Elektrik etc.. Gibt es eine Auflistung jeglicher Voraussetzungen für den Betrieb eines solchen Hilfsmittels? Ich konnte im Netz so weit nichts zu finden und hier im Board wurde ein solches Thema bisher nicht behandelt.

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

    Gruß
    Patrick