Hallo Experten,
ich habe eine BA ausm Netz gezogen und die weitesgehend übernommen. Hierbei befindet sich der Satz:
"Maschine nach Gebrauch abschalten und gegen unbefugtes Einschalten sichern"
Undzwar geht es um das unbefugte Einschalten. Meine Auffassung war hierbei, dass die Betätigung des Notausschalters an für sich ausreicht und eher im Sinne vom selbstständigen Wiedereinschalten. Kann ich es dabei belassen oder muss ich das so richtig niederschreiben. Das Problem ist ja, dass Unbefugte ja theoretisch die Maschine wieder einschalten könnten, weil es beim Schalter keinen herausnehmbaren Schlüssel gibt.
Ich hoffe ich hab jetzt nicht zu wirsch geschrieben
Vielen Dank für eure Hilfe