Hallo Mitstreiter,
aufgrund von Alterung möchten wir an alten Maschinen (Warmformmaschinen) Schaltschränke erneuern. Hierzu gibt es bereits ein pauschales Angebot eines externen Schaltschrankbauers, jedoch nur für den Schaltschrank an sich und er bietet wie folgt an
"Wir bieten unter Zugrundelegung der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen des Elektrohandwerkes" und der einschlägigen VDE- und technischen Vorschriften nachfolgende Verteilung an."
Schaltpläne sind aus unserem Haus und die neuen Schaltschränke sollen auch keine zus. Funktionen erfüllen.
Meine Frage hierzu ist: Was muss der Erbauer an Erklärungen (Herstellererkl. o.ä.) mitliefern damit die BetrSichV und MRL erfüllt sind und keine neue Konformität erstellt werden muss? Reicht seine Zugrundelegung aus oder bekommen wir im Nachgang einen kostentechnischen Einlauf?
Hat hier jemand Plan? Ist meine Fragestellung komplett oder fehlen noch Infos?