Hallo zusammen!
Laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §§ 3, 16 und 17 ist für jedes elektrische Betriebsmittel eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich.
Ich habe mal gehört das ich eine arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilun als Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht durchführen kann. Lt. BetrSichVist diese Gefährdungsbeurteilung nur im Zuge der elektrischen Sicherheitsprüfung möglich.
Ist dem so und wenn ja, wer darf denn dann die Gefährdungsbeurteilung durchführen.
Meine Kollegen und ich betreuen 120 Einrichtungsmärkte, dass bedeutet ja, dass wir dann jede einzelne Bohrmaschine, jeden Ventilator usw. beurteilen lassen müssen.
Wie kann man das umgehen?
Kann mir jemand helfen?
Danke