Beiträge von Guudsje

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    Moin,

    Normen hin, Normen her. Wenn ich in einem verrauchten Tunnel stehe, ist es mir scheißegal, ob das Männchen eckige Füße hat oder runde, ob es nach links oder rechts läuft, ob es einen Rock an hat oder eine Burka trägt. Das Zeichen erkennt jeder Idiot. Die Zahlen sind natürlich verwirrend. Es könnte ja bedeuten "Links befinden sich noch vier Fluchtkammern und rechts sind 90.--EUR Maut für die Weiterfahrt zu bezahlen". Der Lærdalstunnel ist mit 24,5km der längste Straßentunnel der Welt, demnach scheidet Kilometer als Einheit schon einmal aus. Wären es cm würde ich mich gar nicht um das Schild kümmern, sondern mit einem Sprung aus dem Tunnel hinaus sein. Es ist also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass diese Zahlenangaben in Tunneln sich auf die Einheit Meter beziehen. ;) Das weiß auch jeder.

    Du stehst in einem verrauchten Tunnel, links türmen sich die verkeilten Autos, rechts wabert Dir der Rauch entgegen. Das Schild weist einen dicken Pfeil mit 20m nach rechts als Hauptfluchtrichtung aus. Ein kleinerer Pfeil zeigt nach links und trägt die Aufschrift 40m. Läufst Du jetzt in den Rauch oder nimmst Du die 40m in Kauf? In dem von Dir beschriebenen Beispiel würde ich lieber die 4m in die vermeintlich falsche Richtung wagen, als die 90m in die korrekte Richtung.

    Gruß Frank

    und :512:

    *Hüstel*

    Zitat von heimarbeit.de

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    :whistling:

    Vielleicht den Dateianhang entfernen und nur den Link setzen? Das dürfte der bessere Weg sein.

    Gruß Frank

    So ich habe es jetzt mal schnell zusammengeschrieben. Bei uns wird es dann wie folgt aussehen:

    Sehr geehrter Herr
    hiermit werden Sie gemäß §12 (4) BetrSichV und TRBS 3121 als

    Beauftragte Person für Aufzugsanlagen

    bestellt. Sie übernehmen damit folgende Aufgaben der Prüfung von Aufzugsanlagen und der Personenbefreiung (soweit Ihre eigene Sicherheit nicht gefährdet ist):

    a) Im Rahmen der Kontrolle und Prüfung von Aufzugsanlagen
    - Prüfung der Zugänge zum Fahrschacht, zum Triebwerksraum und den dazugehörigen Schalteinrichtungen
    - Prüfung der Sicherheitsfunktionen der Aufzugsanlage gemäß Prüfliste
    - Prüfung der Haltegenauigkeit an den einzelnen Haltestellen
    - Funktionsprüfung der Notrufeinrichtung
    - Prüfung der Sicherheitskennzeichnungen und Piktogramme
    - Funktionsprüfung der Anzeigen
    - Funktionsprüfung der Befehlsgeber
    - Prüfung der Fahrkorbbeleuchtung
    - Sichtprüfung auf mechanische Beschädigungen
    - Verhinderung des Zugang zum Triebwerksraum für unbefugte Personen
    - Sofortige Meldung festgestellter Mängel an den Betreiber
    - Anlage außer Betrieb setzen, wenn durch Mängel Personen gefährdet werden
    - Dokumentation der durchgeführten Prüfungen und Kontrollen
    - Regelmäßige Teilnahme an Unterweisungen

    b) Im Rahmen der Personenbefreiung
    - Regelmäßige Überprüfung des Alarm- und Befreiungsplanes auf Aktualität
    - Regelmäßige Übung der Personenbefreiung
    - Regelmäßige Teilnahme an Unterweisungen
    - Befreiung von Personen im Ereignisfall gemäß Befreiungsplan

    Ich danke Ihnen für Ihre Bereitschaft und wünsche Ihnen im Interesse der Mitarbeiter zu dieser Aufgabe den besten Erfolg.
    Mit freundlichen Grüßen

    Hhhhmmmm,

    da ich keine Ahnung habe, rate ich einfach mal.
    Das Seil sieht mit relativ lang aus, er sollte also nur aus großer Höhe abspringen.
    Das Seil hätte ich jetzt instinktiv weiter oben angeschlagen.
    Ob ein Falldämofer vorhanden ist, kann ich nicht erkennen.
    Ob das Seil überhaupt mit dem Kollegen verbunden ist, kann ich nicht erkennen.

    Er hält sich aber tapfer fest - sehr vorbildlich. :D

    Gruß Frank

    Danke bis dahin. Mit geht es vor allem um die Aufgabenbeschreibung und die Detailtiefe. Natürlich kann ich schreiben "Wöchentliche Kontrolle der Aufzugsanlagen", "Sicherstellung der zeitnahen Personenrettung" usw., aber das wäre mir etwas wenig. Daher würde ich schon gerne genauer definieren, was die Jungs zu machen haben, schließlich haben sie ja auch eine gewisse Verantwortung. Da sollte schon klar sein, wofür sie zuständig sind.

    Gruß Frank

    Viele Arbeitgeber gehen ja schon wieder den Weg rückwärts. Keine Mails nach Dienstschluss und am Wochenende. Manche gehen sogar soweit, dass die Mailserver die Nachrichten nur in bestimmten Zeitfenstern weiterleiten. VW, Daimler und auch andere große Konzerne schalten nach Dienstschluss diese Funktion ab und kurz vor Dienstbeginn wieder an, wobei VW die Schiene fährt, dass Beschäftigte in Führungspositionen nicht in den Genuss dieser Regelung kommen.

    Gruß Frank

    off-topic: Mache mal die Verkleidung der TK-Anlage ab. ooops, schon wieder so ein Aufkleber. Gerade in Bereichen, in denen auch W-LAN läuft, kann ich kein DECT-Telefon gebrauchen. Die blieben bei mir immer schön draußen.

    on-topic: Ich habe fast zwanzig Jahre als Neztwerkadministrator in Serverräumen rumgehampelt. Oft genug abends, nachts oder an den Wochenenden. Sooo gefährlich ist die Tätigkeit nicht. Beim Rumhieven schwerer USVs ist man sowieso zu zweit. Vom Strom habe ich die Finger gelassen, das ist nicht der Job eines Admins. Ansonsten bin ich genau so gefährdet wie ein Hausmeister, der am Wochenende seinen Kontrollgang macht und dabei einen Kreislaufzusammenbruch oder Herzinfarkt erleidet. Das ist meines Erachtens dem persönlichen Lebensrisiko zuzuordnen.

    Gruß Frank

    Hallo,

    für alle, die es noch nicht entdeckt haben. Die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände möchte eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Die werktägliche Arbeitszeitbegrenzung (die es in der Realität ja auch kaum gibt, da es über die Wochenarbeitszeit abgefangen wird) soll aufgehoben werden.

    Hier gehts zur Meldung.

    Gruß Frank

    HHhhhhmmm,

    zu welchem Thema schreibe ich jetzt? Am besten zu beiden. s.schmid ist doof und Safety Officer eine beleidigte Leberwurst und Toni ein Spielverderber. :44: (Dürfte aber heute besser werden nur bis 26°C angekündigt, was eine Wohltat).

    Nee, im Ernst: Wir setzen bei uns die Zoll AED Plus ein. Die liegen preislich so knapp an die 2.000.--EUR. Zum Echteinsatz kann ich Gott sei Dank nichts sagen, aber bei den Schulungen haben sich die Geräte als absolut benutzerfreundlich erwiesen. Da sie bei uns auch in öffentlich zugänglichen Bereichen und Veranstaltungsstätten hängen, war dies ein wichtiger Faktor bei der Anschaffung. Das sollte jeder Laie bedienen können. Das Gerät meldet sich sowohl akkustisch als auch über das Display, so dass der Ersthelfer durch den kompletten Aktionszyklus gelotst wird.

    Die Geräte sind relativ wartungsarm. Wir lassen diese regelmäßig kontrollieren und hatten außer den turnusmäßigen Batteriewechseln oder Pad-Tausch keinerlei Aufwand.

    Gruß Frank

    Ich werd noch ganz wuschig! ;(

    Ein anderes Beispiel:
    "Arbeitsmittel" : Kaffeemaschine :50:
    Gefährdung: Brandgefahr
    Maßnahme: Nicht brennbarer Untersetzen

    jetzt bleibt die Eintrittewahrscheinlichkeit gleich
    aber die Schadensschwere sink, da ja die Gefahr,das der Brand sich ausbreitet reduziert ist.

    Hab ich hier eine Denkfehler gemacht? :sonne3:

    Viele Grüsse
    Bettina

    Die Schadensschwere bleibt gleich. Es brennt und irgendetwas verbrennt. Die Eintrittswahrscheinlichkeit sinkt und somit insgesamt das Risiko, da sich dieses aus Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensschwere bestimmt. Sinkt einer dieser beiden Faktoren, sinkt das Risiko.

    Gruß Frank

    Ja, klar.
    Aber anbieten können wir Untersuchungen doch trotzdem. Und die Untersuchung ist freiwillig.
    Da kann dann jeder selbst entscheiden, ob er hingeht oder nicht.

    Gruß, Niko.


    Moin,

    damit erhält der Arbeitgeber aber keine Mitteilung über die Eignung. Die Vorsorgebescheinigung regelt sich nach der AMR 6.3 und dort ist geregelt, was der Arbeitgeber mitgeteilt bekommt. Rein formal gesehen, kann ich eine G25 auch nicht "anbieten", denn die Angebotsvorsorge ist abschließend in der ArbMedVV geregelt, und dort gibt es keine G25. Ich kann auf Grundlage der gefährdungsbeurteilung eine Vorsorge anbieten, mehr aber auch nicht. Durch das Anbieten einer "freiwilligen" G25 kann ich nicht durch die Hintertür eine Mitteilung zur Geeignetheit an den Arbeitgeber erreichen.

    Selbst wenn ein Tätigkeitswechsel angezeigt wäre, setzt die AMR 6.4 das Einverständnis des Betroffenen zur Mitteilung an den Arbeitgeber voraus.

    Gruß Frank

    Wenn Ihr Euch da nicht auf wackeligen Boden bewegt! Seit der ArbmedVV hat sich einiges geändert!!!!!!

    Bei der G25 handelt es sich um eine Eignungsuntersuchung und die kann ohne Rechtsvorschrift, wie sie z.B. bei Piloten existiert, nicht verlangt werden. Dabei ist zu beachten das eine DGUV / BGV etc. keine Rechtsvorschrift ist. Eine anlasslose Untersuchung ist gar nicht zulässig. Womit ist ein Eingriff in die grundgesetzlich geschützte körperliche und Unversehrtheit und informationelle Selbstbestimmung zu begründen wenn die Person nicht durch besonderes Fehler (nimmt seit neusten immer alle Ecken mit) aufgefallen ist.


    Moin,

    man kann es gar nicht oft genug wiederholen. Eine Eignungsuntersuchung, die keine rechtsverbindliche Grundlage hat, kann ich nur dann durchführen, wenn begründete Zweifel an der Eignung des Beschäftigten bestehen. Alle mal zur G25 geht demnach gar nicht. Wenn ich einen Staplerfahrer habe, der dreimal ins Regal gebrettert ist, sieht das wieder anders aus.

    Ansonsten empfehle ich als Lektüre die DGUV-I 250-010.

    Gruß Frank