Bestellung einer beauftragten Person für Aufzugsanlagen

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo,

    ich bin auf der Suche nach einer Vorlage für die Bestellung einer beauftragten Person für Aufzugsanlagen gemäß §12 (4) Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 3121. Leider hat meine Suche im Netz nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Vielleicht hat ja einer der Foristen noch etwas in petto. ;)

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • ANZEIGE
  • Hallo Frank,
    ich warte schon seit einer Weile das das Thema aufgegriffen wird.
    Ich habe es bisher verschoben weil es mühselig ist Menschen zu finden und auch immer die Frage nach einer Funktionszulage (50 Eu/Monat) gestellt wird. Das das Thema dann "betriebswirtschaftlich nicht gängig" ist kannst du dir sicherlich vorstellen.
    Ich habe mir schon die Urkunde vom Regalprüfer und 2 Quellen vorgemerkt. Eine siehe Anhang und die 2. wird darin beschrieben.

    Interessant dürften die Einweisungsinhalte und die Schulungsintervalle sein.

    Schön wäre wenn du deine Berufungsurkunde einstellst.

    VG Reinhard

  • Danke bis dahin. Mit geht es vor allem um die Aufgabenbeschreibung und die Detailtiefe. Natürlich kann ich schreiben "Wöchentliche Kontrolle der Aufzugsanlagen", "Sicherstellung der zeitnahen Personenrettung" usw., aber das wäre mir etwas wenig. Daher würde ich schon gerne genauer definieren, was die Jungs zu machen haben, schließlich haben sie ja auch eine gewisse Verantwortung. Da sollte schon klar sein, wofür sie zuständig sind.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • ANZEIGE
  • So ich habe es jetzt mal schnell zusammengeschrieben. Bei uns wird es dann wie folgt aussehen:

    Sehr geehrter Herr
    hiermit werden Sie gemäß §12 (4) BetrSichV und TRBS 3121 als

    Beauftragte Person für Aufzugsanlagen

    bestellt. Sie übernehmen damit folgende Aufgaben der Prüfung von Aufzugsanlagen und der Personenbefreiung (soweit Ihre eigene Sicherheit nicht gefährdet ist):

    a) Im Rahmen der Kontrolle und Prüfung von Aufzugsanlagen
    - Prüfung der Zugänge zum Fahrschacht, zum Triebwerksraum und den dazugehörigen Schalteinrichtungen
    - Prüfung der Sicherheitsfunktionen der Aufzugsanlage gemäß Prüfliste
    - Prüfung der Haltegenauigkeit an den einzelnen Haltestellen
    - Funktionsprüfung der Notrufeinrichtung
    - Prüfung der Sicherheitskennzeichnungen und Piktogramme
    - Funktionsprüfung der Anzeigen
    - Funktionsprüfung der Befehlsgeber
    - Prüfung der Fahrkorbbeleuchtung
    - Sichtprüfung auf mechanische Beschädigungen
    - Verhinderung des Zugang zum Triebwerksraum für unbefugte Personen
    - Sofortige Meldung festgestellter Mängel an den Betreiber
    - Anlage außer Betrieb setzen, wenn durch Mängel Personen gefährdet werden
    - Dokumentation der durchgeführten Prüfungen und Kontrollen
    - Regelmäßige Teilnahme an Unterweisungen

    b) Im Rahmen der Personenbefreiung
    - Regelmäßige Überprüfung des Alarm- und Befreiungsplanes auf Aktualität
    - Regelmäßige Übung der Personenbefreiung
    - Regelmäßige Teilnahme an Unterweisungen
    - Befreiung von Personen im Ereignisfall gemäß Befreiungsplan

    Ich danke Ihnen für Ihre Bereitschaft und wünsche Ihnen im Interesse der Mitarbeiter zu dieser Aufgabe den besten Erfolg.
    Mit freundlichen Grüßen

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje (24. Oktober 2016 um 14:46)

  • ANZEIGE
  • Hallo,

    ich als newbie und jetzt Schlaumeier...

    Müsste doch TRBS 3121 heißen? Die TRBS 2131 gibt es nich mehr und war Elektrische Gefährdung

    So ich habe es jetzt mal schnell zusammengeschrieben. Bei uns wird es dann wie folgt aussehen:

    Sehr geehrter Herr
    hiermit werden Sie gemäß §12 (4) BetrSichV und TRBS 2131 als

    Beauftragte Person für Aufzugsanlagen

  • ANZEIGE
  • Guudsje,

    m.E. gehören die von Dir beschriebenen Aufgaben eher in eine Arbeits- und/oder Betriebsanweisung. Eine Bestellung sollte aus verständlichen Gründen eher allgemein gehalten werden. Es sei denn, Du möchtest bei Änderungen, Ergänzungen etc.,pp immer eine neue Bestellung schreiben...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • ANZEIGE
  • Moin Michael,

    ist doch wurscht. Ein guter Tipp ist auch nach einem Jahr noch ein guter Tipp. Das Forum besteht ja nicht nur aus mir alleine, und andere User haben auch Fragen und Probleme. Jeder Hinweis hilft. :)

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.