Beiträge von MichaelD

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    "...So handhabt das jetzt bei uns jeder im Haus!"


    “I COULD HAVE SAVED A LIFE THAT DAY”


    IT WASN’T THAT I DIDN’T CARE
    I HAD THE TIME, AND I WAS THERE
    BUT I DIDN’T WANT TO SEEM A FOOL
    OR ARGUE OVER A SAFETY RULE.

    I KNEW HE’D DONE THE JOB BEFORE.
    IF I CALLED IT WRONG, HE MIGHT GET SORE.
    THE CHANCES DIDN’T SEEM THAT BAD.
    I’D DONE THE SAME AND HE KNEW I HAD.

    SO I SHOOK MY HEAD AND WALKED ON BY.
    HE KNEW THE RISK AS WELL AS I.
    HE TOOK THE CHANCE, I CLOSED AN EYE
    AND WITH THAT ACT, I LET HIM DIE.

    I COULD HAVE SAVED A LIFE THAT DAY.
    BUT I CHOSE TO LOOK THE OTHER WAY.
    NOW EVERY TIME I SEE HIS WIFE.
    I KNOW I COULD HAVE SAVED HIS LIFE.

    THE GUILT IS SOMETHINBG I MUST BEAR
    BUT IT ISN’T SOMETHING YOU NEED SHARE.
    IF YOU SEE A RISK THAT OTHERS TAKE,
    THAT PUTS THEIR HEALTH OR LIFE AT STAKE.

    THE QUESTION ASKED, OR THING YOU SAY,
    COULD HELP THEM LIVE ANOTHER DAY.
    IF YOU SEE RISK AND WALK AWAY,
    THEN HOPE YOU NEVER HAVE TO SAY.

    “I COULD HAVE SAVED A LIFE THAT DAY,
    BUT I CHOSE TO LOOK THE OTHER WAY”

    In diesem Sinne

    Der Michael

    ...das ich solche Veranstaltungen, unabhängig von vorgegebenen Fristen, so oft wie ich möchte durchführen kann, läuft es mir immer noch eiskalt den Rücken herunter wenn ich den Terminus "Belehrung" lese. Wenn jemand heute noch glaubt erwachsene Menschen, insbesondere im Bereich Arbeitsschutz, "belehren" zu müssen, darf sich nicht wundern wenn der Schuß nach hinten losgeht.


    Vielleicht können gerade wir hier mal etwas näher an unsere Klientel herangehen und auf die Verwendung solcher Begrifflichkeiten verzichten?!?!?!


    In diesem Sinne

    Der Michael

    ...nein, hast Du nicht - an den falschen Stellen gesucht meine ich. Eine solche Vorgabe wirst Du generell niergendwo finden. Entweder der Hersteller gibt Nutzungsgrenzen an oder Deine GB. Von "Grundsatzaussagen" wie "Einmal im Jahr bekommt jeder Mitarbeiter ein neues Paar Sicherheitsschuhe." nehmen wir komplett Abstand. Wenn erforderlich können es auch mal 3 oder mehr Paar im Jahr sein. Anders herum tragen andere MA ihre Schuhe auch 5 Jahre und länger...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    ...selbstverstaendlich koennen solche allgemeinen Einweisungen auch von anderen hierzu befähigten Personen durchgeführt werden. So werden Verhaltensweisen auf dem Gelände, Raucherregelungen usw. ueblicherweise auch fuer Besucher durchgefuehrt - und zwar oft vom Personal am Empfang. Dies ist auch durchaus zulaessig. Wichtig ist hier, dass die einweisenden Personen in diesen Punkten sachkkundig sind und sich die verantwortlichen Vorgesetzten von den Faehigkeiten zur Umsetzung ueberzeugen. Sollten hierzu noch Hilsmittel, Bilder, Unterlagen etc, notwendig sein, sind diese ebenfalls entsprechend vorzubereiten.

    In einem solchen Fall ist auch keine "Pflichtenuebertragung" im Sinne des OWiG, sondern eher eine betriebliche Organisationsanweisung erforderlich, die dieses Verfahren regelt.

    Die speziellen, arbeitsplatzbezogenen Unterweisungen sind dann aber selbstverstaendlich Sache der entsprechenden Vorgesetzten, die sich hier natuerlich auch fachliche Unterstuetzung holen koennen und sollten.


    In diesem Sinne

    Der Michael


    PS: ...und nur so am Rande: Vielleicht koenntet ihr den Begriff "Belehrung" durch z.B. Unterweisung, Information, Schulung etc. ersetzen. Es hoert sich fuer mich immer aeusserst unschoen an wenn ich einen erwachsenen Menschen "belehren" soll - ist aber meine rein subjektive Ansicht...

    ...der Ketzer stellt mal wieder die Frage nach dem Warum?. Was hast Du im Auto von einem solchen Verbandskasten - mit der Begruendung das ein MA viel unterwegs ist? Werden die (Verletzungs-) Risiken dadurch andere?! Wenn der MA, was ja i.d.R. der Fall ist, alleine unterwegs ist - wie hilfreich ist dann im Ernstfall ueberhaupt ein Verbandskasten?

    Ich habe meinen bisher in 30 Jahren zweimal benoetigt. Jedesmal um anderen Personen zu helfen. Dies ist m.W. auch der haeufigste Einsatzbereich eines KFZ-Verbandskasten. Mein Statement daher: Geprueften KFZ-Verbandkasten gem. 13164 und ab dafuer. Wir hier ruesten jeden neuen Dienstwagen mit einem solchen aus. Die Kaesten aus den "Altfahrzeugen", die gerade mal zwei Jahre alt sind, stellen wir z.B. dem DRK zur Verfuegung.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    die Spedition stellt sich nicht quer, sondern sie arbeitet, wenn Du so willst, rechtskonform. Übliche Praxis beim Containerverkehr ist die, dass die LKW einen fertig gestauten Container einfach nur aufnehmen...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    ...da wuerde ich Dir einen Blick in den §412 HGB empfehlen. Dort steht recht klar wer welche Sicherungspflichten hat. Grunsätzlich ist für die beförderungssicher Verstauung, Verladung und Sicherung der Verlader verantwortlich. Fuer die betriebssichere Verladung ist der Befoerderer zustaendig. Heisst uebersetzt: Der LKW-Fahrer muss dafuer sorgen, dass er des befoerungssicher geladenen Container betriebssicher verlaedt. Er hat also mit dem Stauen des Containers nichts zu tun. Grundsaetzlich ist dies orginaere Verladerpflicht und Fakt ist eben nicht, dass der Fahrer fuer die Ladungssicherung zustaendig ist...solltest Du insbesondere als Gefahrgutbeauftragter aber eigendlich bestens mit vertraut sein, oder?!?!


    In diesem Sinne

    Der Michael


    PS: ...das die praktische Seite meist anders aussieht, insbesondere bei LKW Verladungen, steht auf einem anderen Blatt. Auch die Tatsache einer gemeinsamen Verantwortung von Verlader und Befoerderer ist hier nicht angesprochen...

    ...im Wesentlichen der Nachweis der Befaehigung einer eigenstaendigen Recherche?!?! Alles was recht ist, aber als Diplomant solltest Du in der Lage sein diese relativ einfach Fragestellung selbststaendig ausreichend zu beantworten bzw. die entsprechenden Grundlagen auf ausreichend gesicherter Basis zu ermitteln.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    ...iss ja nicht böse gemeint - ich komm nur manchmal wirklich an meine Grenzen, insbesondere zum Thema Betriebsanweisungen. Die Muster von Awen beispielsweise sehen aus wie kopierte Bedienungsanleitungen - mehr oder weniger. Die Handhabung und Lagerung von Gefahrstoffen ist grundsätzlich unabhängig von einem Schrank und im Brandfall kommt die Feuerwehr wahrscheinlich sehr viel besser alleine klar, wenn sie weiss, was tatsächlich in dem Schrank drin ist.


    However, ich wünsche auch ein schönes WE - allen Glücklichen. Hier in Niedersachsen gibt's leider kein langes WE...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    ...und muss mich mit zwei Frauen gleichzeitich rumschlagen - Auha!!! :wacko:

    Ich möchte jetzt aber hier nicht weiter zum Thema diskutieren. Ich glaube wir sind nicht wirklich auf unterschiedlichen Schiffen unterwegs.

    Vielleicht nochmal zu Dir nj1964: Wenn Deine GF so "engstirnig" ist, versuche doch mal sie subtil zu überzeugen. Sprich einfach mal einen Lieferanten zum Thema "Trageversuch" an, lass Dir ein paar Muster kommen und befrage anschließend deine MA. Wenn diese die Brillen nicht mögen, hat sich die Sache bereits erledigt. (Und hier Awen kommt übrigens wieder das Thema PSA = Tragepflicht ./. Sonnenbrille = keine Tragepflicht und meine damit verbundenen Sorgen und Nöte auf den Tisch). Wenn sie die Brillen aber gerne tragen und Vorteile darin sehen, stehst du mit deiner Argumentation vor den Chefs nicht alleine da sondern hast deine Belegschaft im Rücken...


    In diesem Sinne

    Der Michael


    PS: Und Awen: Ich nehme die Einleitung Deiner letzten Antwort einfach mal als Kompliment - Danke :)

    ...Argumentation im zweiten Teil auch ganz schlüssig. (Den Zusammenhang mit der See krieg' ich nicht ganz so sauber hin, aber...) Anyway, ich glaube nicht,dass ich die Ignoranz dieses Risikos in meinen bisherigen Ausführungen irgendwie zum Ausdruck gebracht habe, oder? Mein Problem war und ist einfach die Definition und der Umgang mit dem Begriff PSA in diesem Zusammenhang.

    Ursächlich ging es in der Fragestellung ja um Schutzbrillen - und weniger um Schutzkleidung, Hautkrebs und andere Schweinereien. Hier gilt nach wie vor meine Ansicht einen MA, der, unaufgefordert, eine solche Maßnahme anfragt, in allen Fällen zu unterstützen. Besser kann ich Arbeitsschutz nicht an den Mann bringen. Insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache (auch wenn ich mich wiederhole), dass es sich hierbei um Ausrüstung von extrem nniedrigen Wert handelt.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    ...dort wo bereits, wie in dem von Dir erwähnten Fall, PSA aus anderen Gründen vorgeschrieben ist, mag ja wie bereits von mir angedeutet, alles in Butter sein. Aber jetzt nimm mal den Strassenarbeiter, Dachdecker, Binnenschiffer etc., etc. Hier ist nicht unbedingt eine berufsbedingte PSA zu tragen - oder, es gibt hier sogar z.B. reflektierende Schutzkleidung in kurzer Ausführung. Wenn ich allerdings der Argumentation mit der UV - Belastung folge, müssen all diese Personen eine entsprechende Schutzausrüstung, die dann wie ebenfalls bereits ausgeführt, wiederum der PSA-Benutzerverordnung ff unterliegt.

    Also, ich würde einfach mit der Definition und Festlegung von PSA vorsichtiger sein. Wenn aus anderen Gründen das Tragen einer Schutzbrille oder Schutzkleidung nicht erforderlich ist, würde ich dies im Sommer auch nicht vorschreiben. Im Rahmen einer GB oder BA würde ich allerdings auf mögliche Risiken durch Sonneneinstrahlung hinweisen und z.B. das Tragen langärmliger Kleidung oder die Nutzung entsprechender Sonneschutzcremes empfehlen. Ebenso ist vorstellbar, im Rahmen arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen Angebote zu machen.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und im Freien sind so zu gestalten, dass sie von den Beschäftigten bei jeder Witterung sicher und ohne Gesundheitsgefährdung erreicht, benutzt und wieder verlassen werden können. Dazu gehört, dass Arbeitsplätze gegen Witterungseinflüsse geschützt sind oder den Beschäftigten geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung gestellt werden.


    ...heißt das, dass hier den MA für Arbeiten im Freien, abgesehen von Arbeitskleidung in einem Chemiebetrieb, auch langärmlige "UV"-Schutzkleidung, Sonnenschutzcreme und Kopfbedeckung nicht nur zur Verfügung gestellt, sondern per Betriebsanweisung auch eine entsprechende Tragepflicht angeordnet wird?!?!?!

    Dieser Interpretation (Gefährdungen durch UV Belastung der Sonnenstrahlen) folgend, sind MA die im Freien arbeiten, also mit entsprechender PSA (!!!) auszurüsten. Diese unterliegt dann wiederum einschlägigen Regularien zur Zulassung, Prüfung etc.

    Also, ich halte diese Argumentation für etwas dürftig, würde mir aber spontan auch kein abschließendes Urteil anmaßen. Nichtsdesttrotz sind die angesprochenen Brillen Pfennigsartikel. Wenn MA von sich aus um PSA bitten, dann würde ich in einem solchen Fall mit Freude zustimmen und ihnen diese Brillen zukommen lassen - auch ohne GB und Vorgaben.

    ...mach mal - wenn Du das wirklich möchtest. Ich würde hier sagen, dass Du damit weit über das Ziel hinaus schiesst. Du hast eine Bedienungsanleitung, in der alles gesagt ist. Natürlich kannst Du hier noch ein Dokument kreieren, die Frage nach der Sinnhaftigkeit und dem Nutzen stellt sich hier aber.

    Ob Auditor, Gewerbeaufsichtsamt, BG oder sonstwer - wenn bei sowas jemand eine Betriebsanweisung verlangen würde, würde ich dessen Gesundheitszustand schwer in Frage stellen.


    In diesem Sinne

    Der Michael