Hallo Menschenschützer,
hier ein Auszug aus dem Newsletter der BGN:
"INFEKTIONSSCHUTZBELEHRUNG ALLE ZWEI JAHRE
Die Fristen für die Folge-Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/index.html wurden geändert. Der Zeitraum der Belehrung nach § 43 wurde von "jährlich" auf "alle zwei Jahre" geändert. Die Änderung ist zum 4. August 2011 in Kraft getreten.
Belehrungsbögen zum Infektionsschutzgesetz http://go.bgn.de/16 können in verschiedenen Sprachen herunter geladen werden."
Ich war froh einen jährlichen Rhythmus erreicht zu haben.
Was haltet Ihr davon?
Gruß Reinhard