Fristen nach IfGS geändert

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  • Hallo Menschenschützer,

    hier ein Auszug aus dem Newsletter der BGN:
    "INFEKTIONSSCHUTZBELEHRUNG ALLE ZWEI JAHRE

    Die Fristen für die Folge-Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/index.html wurden geändert. Der Zeitraum der Belehrung nach § 43 wurde von "jährlich" auf "alle zwei Jahre" geändert. Die Änderung ist zum 4. August 2011 in Kraft getreten.
    Belehrungsbögen zum Infektionsschutzgesetz http://go.bgn.de/16 können in verschiedenen Sprachen herunter geladen werden."
    :304:
    Ich war froh einen jährlichen Rhythmus erreicht zu haben.
    Was haltet Ihr davon?
    Gruß Reinhard

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  • Hallo Reinhard,
    ich habe zwar mit infektionsschutz nicht viel zu tun, aber Belehrungsfristen zu verlängern ist in meinen Augen ein Rückschritt.
    Wir haben die Fristen für die jährlich geforderten Arbeitsschutzbelehrungen je nach Abteilungen / Risiko
    bis auf 1/2 bzw. 1/4 Jährlich herabgesetzt.

    Gruß Micha

    Glück hat auf die Dauer doch nur der Tüchtige - Moltke-

  • ...das ich solche Veranstaltungen, unabhängig von vorgegebenen Fristen, so oft wie ich möchte durchführen kann, läuft es mir immer noch eiskalt den Rücken herunter wenn ich den Terminus "Belehrung" lese. Wenn jemand heute noch glaubt erwachsene Menschen, insbesondere im Bereich Arbeitsschutz, "belehren" zu müssen, darf sich nicht wundern wenn der Schuß nach hinten losgeht.


    Vielleicht können gerade wir hier mal etwas näher an unsere Klientel herangehen und auf die Verwendung solcher Begrifflichkeiten verzichten?!?!?!


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo MichaelD,

    ich gebe Dir natürlich Recht. Wir sind näher an unserem Klientel, welches ich lieber wertschätzender als Kunden bezeichnen würde, wenn wir das Wort Unterweisung benutzen. Das ist schließlich auch mehr im Sinne der Erwachsenenbildung. Dennoch benutzt das IfSG im § 43 audrücklich das Wort "Belehrung", sodass wir, um eine Konformität für diese "Unterweisung" herstellen zu können, auch dieses Wort benutzen sollten...leider.

    Hallo Reinhard,
    ich habe auch sehr gute Erfahrungen mit einer jährlichen Veranstaltung gemacht und werde, im Einklang mit den Betroffenen, das auch so beibehalten. Im Moment fühlen sich alle Seiten so sicherer. Vor allem wenn man an die momentane Fluktuationsrate des Personals denkt.

    Viele Grüße

    QMSifa

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  • Ich "unterweise" in sachen IFSG garnix, das organisieren die 'Geschäftsführer.

    Ich habe also also von der Änderung in Kenntnis gesetzt und angeregt, das weitere Verhalten gegenüber den Schulungen zum IFSG zu überdenken.
    Ggf. liegt auch eine Chance darin, die Fristen zu verlängern. Ich wundere mich halt immer wieder über die Inhalte der Schulungen die da durchgeführt werden. Da frage ich mich oft, wie da ein sinnvoller Transfer von der Theorie in die Praxis zustande kommen soll. Von der Warte aus würde ich lieber sinnvolle, gut vorbereitete und wirklich kontextbezogene Unterweisungen im 2-jährigen Rythmus vorziehen.
    Diese Entscheidung liegt aber auf der Ebene der Vorstände und der Geschäftsfüher.


    QM-Sifa:

    Das mit der Fluktuation ist natürlich ein wichtiger Punkt, der für die Beibehaltung der Fristen spricht. Dennoch werde ich die Änderung nutzen um bei den Verantwortlichen ein Umdenken hinsichtlich der Qualität der Unterweisungen zu initiieren.
    Bei uns im Hause werden die Unterweisungen von diversen Lieferanten durchgeführt und ich denke, das da noch sehr viel Luft nach oben ist. Ich glaube auch, dass die Dozenten dort in der Lage sind, sehr wohl qualitativ hochwertige Unterweisungen durchzuführen. Hierzu bedarf es aber der Kommunikation der gewünschten Inhalten unter Berücksichtigung der Taxonomiestufen von den Verantwortlichen hin zum Dozenten.
    Die Entschiedungsträger hierbei zu unterstützen sehe ich nun wieder als eine meiner Aufgaben :-)))


    Gruß


    TID