Hallo thoko!
Spätestens bei Bekanntwerden der Schwangerschaft muss eine Gefährdungsbeurteilung für die Schwangere erstellt werden.
Das werdende Leben steht unter einem besonderen juristischen Schutz.
-Kontakt mit Chemikalien, Bakterien, und fremden Menschen sind besonders zu betrachten.
-Ebenso natürlich körperlich schwere Arbeit oder besondere klimatische Bedingungen
-Schließlich geht es auch um Alleinarbeit und besondere Bedingungen wie dunkle oder verschneite Wege
Bei uns muss das GAA eingeschaltet sein.
Besondere Unterweisungen: Mindestens müsste bekannt sein, wo das Mutterschutzgesetz ausliegt.
Jenseits von juristischen Überlegungen sollte unsere Fürsorge der werdenden Mutter gelten.
Einige gute Tipps, sind sicher, auch wenn schon bekannt, wertvoll.
Junge Frauen verfügen oft noch nicht über die Erfahrung, die Leute besitzen, die schon Jahrzehnte im Beruf/Betrieb sind.
Grüße
Flügelschraube
PS
Ist Ausbildungsleiter ein Beruf?