Beiträge von Flügelschraube

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    Mir scheint es geht nicht um die bestimmungsgemäße Verwendung.
    Hier ist jemand zu faul den Schlup zur Bearbeitung zu entfernen. Er hat doch hier keine Funktion?
    Das Bild offenbahrt aber mehr.
    Warum ist die Tür hier vorne nicht geschlossen?
    Gegenstände die rechts auf dem Antrieb liegen könnten in den Bearbeitungsraum fallen.
    Der Funkenschutz ist nicht ausreichend.


    Grüße
    Flügelschraube

    Hallo!

    S.O. hat völlig Recht. Man müsste da an die Ursachen dran.

    Ich würde eine doppeltes Vorgehen in Angriff nehmen.
    - Persönliche Sicherheit. Der Gefährdete müsste sofort von diesem Ausbildungsplatz (konkreter Arbeitsplatz) entfernt werden.
    Dies zunächst zeitweilig bis die psychische Lage geklärt ist.
    Dies dient seiner eigenen Sicherheit, dem gesunden Schlaf der GL und der Unfallstatistik.
    Nicht zuletzt muss hier auch auf den Ausbilder geschaut werden.
    - Der Arbeitspsychologe muss bemüht werden um eine Einschätzung und Hilfestellung zu geben.

    Ein reiner Zufall ist möglich aber doch sehr unwahrscheinlich. Der nächste Unfall ist vorprogrammiert.
    Es sind eine Reihe von Gesprächen notwendig. Wenn man einen gefestigten Stand in der Firma hat, vielleicht sogar einen Titel, lässt sich das einfacher durchführen.
    Ansonsten hilft nur persönliche Stärke, den als richtig erkannten Weg auch zu beschreiten.
    Ich wünsche dem Azubi auf jeden Fall einen guten Betreuer und manchmal auch das nötige Quäntchen Glück.

    Grüße
    Flügelschraube

    Hallo!

    Grundsätzlich sollen ja alle Mitarbeiter geschult werden. die BG-Schulungen beinhalten doch bestimmte besondere Themen?
    Was in einer Unterweisung wichtig ist hängt doch extrem vom Betrieb ab.
    Natürlich gibt es parallel Themen wie Brandschutz und Feuerlöscher; Wegeunfälle und Ladungssicherung; Verkeimung von Wasserleitungn in den Werksferien usw.

    Grüße
    Flügelschraube

    awen
    Safety-Officer

    Wie ich sehe, sprecht Ihr nicht unbedingt die selbe Sprache.
    Ein Arbeitsplatz in der Chemie ist sicher mit einem Arbeitsplatz in sozialen Pflegeberufen nicht zu vergleichen.
    Reihenweise wissenschaftliche Untersuchungen, zeigen, dass die psychische Belastung in den Sozialberufen allgemein sehr hoch ist.
    In der Pflege ist jeder zweite an der Grenze.
    Es ist daher wohl oft die Notbremse (und nicht Faulheit, Dickfälligkeit oder Gleichgültigkeit), die zu einer Aus-Zeit zwingt.

    Während heute Rettungsdienste, Hilfsdienste, Pflegedienste, ..... als wirtschaftliche Unternehmungen gegründet werden, erzählt man den MA sie seien sozial verpflichtet, Samarita, usw.

    Grüße
    Flügelschraube

    Liebe Kollegen,

    eine nicht aktuelle Meinung wird nicht dadurch richtig, wenn sie nur oft genug wiederholt wird.
    Bitte macht euch kundig bei https://sifaboard.de/www.hoerluchs.com

    Originaltext:
    "Die Weltneuheit ICP ist als Hörgerät mit Gehörschutzotoplastk zugelassen nach der PSA-Richtlinie und ist im Heil- und Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt. ..."

    Ich würde es sehr gut finden, wenn diese Info aktiv weiter gegeben würde.
    Dass es dabei im Moment nur einen Hersteller gibt, finde ich schade. Ich habe aus Gründen der Werbung den Hersteller bislang nicht genannt (außer in privaten Mails).

    Zusatz:
    Es gibt Gehörschutzotoplastiken, die schnell genug sind Impulsschall zu unterdrücken, während ansonsten ein normales Gespräch geführt werden kann.
    Der erschwingliche Preis für solche Einsätze liegt unter 15 Euro.

    Grüße
    Flügelschraube

    Ich habe am 7. Dez. folgenden Beitrag hier geschrieben:

    Hörgeschädigte und Lärmarbeitsplätze
    Ich möchte nochmal explizit darauf hinweisen, dass es seit neuem einen Gehörschutz für Hörgeschädigte gibt.
    Mit diesem Hörgerät (Wird von der Kasse bezahlt) kann auch an Lärmarbeitsplätzen gearbeitet werden.
    Eine BG-Zulassung ist vorhanden.
    Das Thema liegt mir aus eigener Erfahrung sehr am Herzen.
    Die Idee dass der Hörgeschädigte einfach ihr Hörgerät ausmachen könnte ist eine .... na, sagen wir mal nicht so gute.

    Flügelschraube:

    Niko:
    Hallo Flügelschraube,

    wenn du das akademisch meinst, einverstanden.

    Wenn du das als Handlungsanleitung für Mitarbeiter verstehst, kommst du in Konflikt mit dem Gesetzgeber. Nicht-bestimmungsgemäße Verwendung von Arbeitsmittel ist schlicht und einfach verboten! (siehe §4 BetrSichV) 8o

    Hallo Niko!

    Danke für Deinen Einwand. Allerdings lese ich die BetrSichV anders:
    §4 (1) sagt lediglich aus, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung die Sicherheit gegeben sein muss.
    Das ist eine andere Aussage als dass Werkzeug nur bestimmungsgemäß verwendet werden darf.

    §4 (3) Sagt dann aus, dass dass die Arbeitsmittel für die Anwendung geeignet sein müssen.
    Dies wäre der Fall bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung.

    Meine Aussage bezog sich nur auf den Begriff bestimmungsgemäß.
    Da kenne ich allerdings Anwendungsfälle, in denen nicht bestimmungshemäß aber sicher gearbeitet werden kann.

    Der beschriebene Fall ist mir so gar nicht klar. Bearbeitung einer Walze kann Reinigen und Lackieren sein.
    Dass hier gedreht wird, in dem die eine Seite der Walze in einer Textilschlinge liegt, ist für mich so nicht vorstellbar.

    Grüße
    Flügelschraube


    Schlussfolgerungen
    Daraus ergeben sich die folgenden Anforderungen:

    • Der Weg vom „Sammelplatz“ zur Anleiterstelle der Feuerwehr ist bis zur Dachkante abzusichern und an der Dachkante mittels Geländer (Höhe 1,1 m) zu sichern. Der Einstieg in den Rettungskorb ist mit der Feuerwehr abzustimmen: entweder ist eine Übersteighilfe oder eine Tür vorzusehen, die sich nur dann öffnen lässt, wenn der Rettungskorb an sicherer Position ist.

    Amaranth
    Ganz herzlichen Dank für die ausführliche Beschreibung.
    Meine Bitte, war nicht so präzise, weil ich gar nicht präzise wusste, was ich fragen muss, um die richtige Antwort zu bekommen.
    Die Antwort ist aber Klasse und bringt mir etwas.

    Kann ich das mit der Übersteighilfe zur Leiter/zum Rettungskorb an der Dachkante noch genauer hören?
    Der Gebäudeeigentümer lacht mich aus, wenn ich nicht genau sage warum es ein Muss ist.
    Ich habe es in dieser Form noch nie gehört.

    ---------
    Auch für die PN mit guten Hinweisen vielen Dank.

    Danke und Grüße
    Flügelschraube

    Hallo!

    Danke für die Hinweise auf die HPs.
    Das ist sicher gutes Material.
    Nun bin ich unsicher ob ich einen Hinweis überlesen habe. Neulich hatte ich das Problem eine Dachfläche vorzufinden, auf der Personen auf ihre Rettung warten sollten. Ein Notausgang, der nur zu dieser Dachfläche führt. Die Feuerwehr soll dann dort abbergen.
    Forderung des Brandschutzprüfers:
    - Decke mit zulässiger Belastung
    - Ausführung in F90
    - Nicht brennbare Wärmeisolation
    - Absturzsicherung mit Umwehrung
    - Notbeleuchtung

    Gerne höre ich noch Kommentare dazu, da das Problem noch nicht abschließend behandelt ist.

    Grüße
    Flügelschraube

    Neulich gabs hier einen größeren Thread über Ladestationen von Flurförderzeugen.

    Das Ladegerät wird natürlich nach VDE701-702 geprüft.
    Die gesamte Station muss natürlich noch weiteren Bedingungen genügen.
    Stichworte: Anfahrsicher; Knallgasvermeidung; Wärmestau
    Einen größeren Umfang las man zum Punkt Unterweisung des Laders / Fahrers

    Grüße
    Flügelschraube

    Hallo thoko!

    Spätestens bei Bekanntwerden der Schwangerschaft muss eine Gefährdungsbeurteilung für die Schwangere erstellt werden.
    Das werdende Leben steht unter einem besonderen juristischen Schutz.
    -Kontakt mit Chemikalien, Bakterien, und fremden Menschen sind besonders zu betrachten.
    -Ebenso natürlich körperlich schwere Arbeit oder besondere klimatische Bedingungen
    -Schließlich geht es auch um Alleinarbeit und besondere Bedingungen wie dunkle oder verschneite Wege

    Bei uns muss das GAA eingeschaltet sein.
    Besondere Unterweisungen: Mindestens müsste bekannt sein, wo das Mutterschutzgesetz ausliegt.

    Jenseits von juristischen Überlegungen sollte unsere Fürsorge der werdenden Mutter gelten.
    Einige gute Tipps, sind sicher, auch wenn schon bekannt, wertvoll.
    Junge Frauen verfügen oft noch nicht über die Erfahrung, die Leute besitzen, die schon Jahrzehnte im Beruf/Betrieb sind.

    Grüße
    Flügelschraube

    PS
    Ist Ausbildungsleiter ein Beruf?

    Hallo Girzih!
    Hallo Schwert!

    Die Ausführungen von Schwert sind Top in Ordnung. Gerne würde ich etwas hinzufügen:

    Eine aufblasbare große Weste dreht einen auf den Rücken, macht möglicherweise Panik, weil sie eng am Hals anliegt.
    Das müsste bei Unterweisungen unbedingt vorher erklärt werden.
    Eine solche Automatikweste ist eher etwas um sich passiv retten zu lassen. Dies ist super, auf einem Segelboot, wo immer auch die Gefahr besteht, dass der "über Bord Gegangene" eine Kopfverletzung hat.
    Kann jemand "nur" hineinfallen, würde ich eine Weste, die von Hand ausgelöst wird vorziehen.
    Dann besteht viel schneller die Möglichkeit mit eigener Körperkraft zur Rettungsleiter zu gelangen (ohne behindernde Weste).

    Grüße
    Flügelschraube