Hallo Zusammen.
Mal angenommen in einem Unternehmen gibt es mehrere AZUBIS und (nur) einer davon hat trotz aller erfolgten Unterweisungen, trotz gehöriger Aufsicht und Anleitung, trotz Betriebsanweisungen usw. 4 gleichartige Arbeitsunfälle innerhalb weniger Monate.
Beruf Schleifer (jawohl, ist ein unschöner Beruf) und dieser eine kommt immer mal wieder mit der Hand an das Schleifband. Diese Unfallart kommt bei ca. 60 Mitarbeitern in dieser Abteilung sonst durchschnittlich insgesamt 1 /a vor. Mehr als die Hälfte der gesamten in der Abteilung durch Arbeitsunfälle entstandenen Ausfallzeit geht auf diesen Azubi. Entsprechend positionieren sich einige Leute in der GL gegen ihn. Zumal es Aussagen von Mitarbeitern gibt, die behaupten der betreffende Azubi hätte in 2 Fällen die "Unfälle" vorher angekündigt. Nach dem Motto: Ich pack heute mal wiede rein, dann hab ich `ne Woche frei" (kann man natürlich nicht beweisen sowas, ist aber Wasser auf den Mühlen der GL)
Könnte man dann unterstellen, dass der betreffende MA für diese Tätigkeit nicht geeignet ist und daher nicht weiter dort beschäftigt werden darf? Der Unternehmer darf ja nur solche Leute mit Arbeiten beauftragen, die geeignet sind. Also z.B. keine sehbehinderten als Staplerfahrer.
Ich habe über den Obergefreiten-Dienstweg gesteckt bekommen, dass ich mich bald diesbezüglich äußern soll. Daher google ich mich jetzt mal schlau. Aber wo, wenn nicht hier, im Zentrum der Sicherheitsfront könnte mir da guter Rat zuteil werden.
Hat jemand sowas schon mal gehabt? Kennt jemand Beispiele aus der Rechtsprechung (oder die Lottozahlen vom nächsten Mittwoch)?
Und mir ist klar, dass es ein echt blödes Thema ist...