Beiträge von Flügelschraube

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    Hallo!

    Meinen Drucker habe ich in 1 m Abstand gerade einmal mit 50 dB gemessen.
    Es wären also 30 Drucker in unmittelbarer Nähe notwendig, die alle gleichzeitig arbeiten, um den Lautstärkepegel eines Gesprächs zu erreichen.
    Lärm ist nach meiner Meinung etwas anderes.

    Bei Kopfschmerzen würde ich primär nach dem CO2-Wert schauen und überlegen ob ich genug getrunken habe.

    Grüße
    Flügelschraube

    Hallo Amaranth!

    Danke für die Liste.
    Ich denke sie muss natürlich auf meine Bedürfnisse angepasst werden.
    Insgesamt fehlt mir in der Diskussion noch der Aspekt, dass ein Aufzug auch eine neue Nutzung erfahren könnte.
    Beispiel kleiner Personenaufzug wird von Rollstuhlfahren benutzt, über den Aufzug werden Flüssigkeiten in offenen Gefäßen transportiert, es fahren Personen mit, die oft beide Hände an irgendwelchem Equipment haben.
    Gibt es bei der Umnutzung Gefahren, dass sich geklemmt werden kann oder kann der Fahrstuhl zu einem Nothalt gezwungen werden.
    Sind vielleicht Tiere beteiligt, die größer als ein Hamster sind?

    Grüße
    Flügelschraube

    Versicherungsschutz?

    Ich wüsste auch gerne genauer, wann der Versicherungsschutz da ist und wann nicht.

    Vorher jedoch bitte ich einmal mitzuteilen um welchen Versicherungsschutz es überhaupt geht?

    Ein Auto darf bei uns auf öffentlichen Straßen doch gar nicht ohne Versicherungsschutz bewegt werden.
    Ansonsten gibt es noch eine Reihe von Risiken, die versichert sein könnten oder nicht.

    Grüße
    Flügelschraube

    161 Dosen Bauschaum in einem sehr kleinen Kellerraum!
    Komisch ist das schon.
    Ein Unternehmer kauft solche Mengen an Schaum im Baumarkt?
    Da gibt es doch ganz besondere Umstände.
    Dass man ein Loch vielleicht mit 5 Dosen stopfen will kann ich mir gut vorstellen.
    In einem 32 Quadratmeter großen Raum, besinnungslos über einhundert Dosen zu entleeren, hat vielleicht etwas mit leeren Gehirnen zu tun?

    EuP und EFffT

    Es ist ein sehr schwieriges Thema.
    Beide EuP und EffT sind natürlich keine voll ausgebildeten "Elektriker".
    Die Bezeichnungen entstammen ja den VDE Werken. Mir persönlich wäre ja die juristisch eindeutigere Nomenklatur der BetrSichV lieber.
    Keine Elektrofachkraft ist für wirklich alle Bereiche der Elektrotechnik ausgebildet. Am Wichtigsten erscheint mir, dass die jeweiligen Personen ihre persönlichen Grenzen kennen. Die Prüfung 701-702 hat in manchen Fällen schon ihre Tücken.
    Zur Prüfung (VDE 701) benötigt die EFK nach meiner Meinung eine Zusatzqualifikation.
    Grundsätzlich muss von der Ausbildungsanforderung für diese Prüfungen immer eine EFK das letzte Wort haben.
    Alle anderen können nur mit Rückendeckung dieser Fachkraft arbeiten.
    Eine EffT muss natürlich offenlegen für welche Tätigkeiten sie denn ausgebildet und kompetent ist.

    Zusammenfassend:
    Nach meiner Meinung kann nur eine EFK oder befähigte Person eigenständig und juristisch einwandfrei solche Prüfungen verantworten.

    grüße
    Flügelschraube

    Hallo!

    Die elektrische Gefährdung ist hier im Wesentlichen auf der Primärseite zu finden.
    D.h. auch dieses Gerät nach VDE 701-702 prüfen. Bei regelmäßigem Einsatz jedes Jahr.
    In der Anleitung, die ToBi anbietet (Dankeschön) ist eine Einschaltdauer von vier Minuten vorgesehen.
    Daher muss der mechanische Zustand des Gerätes sorgsam im Auge behalten werden.
    Ergeben sich thermische Verformungen des Gehäuses oder Brandgerüche, muss umgehend gehandelt werden.

    Auf sonstige Gefahren wird ja hinreichend hingewiesen.
    In die Betriebsanweisung gehört natürlich noch der Hinweis zur Reparatur und die Entsorgung am Ende der Benutzungsdauer.

    Gruß
    Flügelschraube

    Hallo!

    MartinP

    Ich bin völlig Deiner Meinung. Eine Injektion sollte vom Arzt angeordnet werden.
    Im Verkehrsrecht duldet allerdings das Gericht die Auswertung einer Probe, die nicht vom geforderten Arzt angeordnet ist.
    Die Körperverletzung wird hier in der Regel als sehr klein eingestuft. Diabetiker nehmen Proben (allerdings von sich selber) ohne jede
    Ausbildung.
    In der Arztpraxis bin ich es gewohnt, dass nur die Helferin Blut entnimmt.

    Folgender Text dazu:
    http://www.wernerschell.de/Rechtsalmanach…/delegation.php

    Hallo!

    Wie so oft, bin ich hier mal wieder sehr staunend und ratlos.
    Sicher ist es nicht mein Spezialgebiet, aber in der Ausbildung habe ich wohl Begriffe wie UEG, OEG und ORSA nicht bewusst wahrgenommen.
    In vielen Berichten und Anfragen werden hier Begriffe (meist Abkürzungen) verwendet, die ich erst nachschlagen muss.
    Kurz und gut, ich plädiere ganz allgemein für eine einfachere Sprachregelung oder angefügte Erklärung.
    OEG ist die amtliche Abkürzung für "Opferentschädigungsgesetz".

    Speziell zu der Frage würde ich doch den Kontakt mit der Firma Dräger empfehlen. Die liefern nicht nur Röhrchen.
    Lösungsmittel gibt es natürlich unüberschaubar viele. Das universellste ist Wasser.

    Grüße
    Flügelschraube

    Hallo!

    Leider kann ich nicht wirklich helfen. Trotzdem würde ich gerne noch etwas sagen.

    - Die elektrische Prüfung 100-740 ersetzt wohl nicht die Prüfung nach VDE 701-702 die zu Hause gemacht wird.
    Ich gehe mal davon aus, dass es sich im Wesentlichen um ein Gebläse handelt, welches den Luftvorrat ständig erhält.
    - Weiter muss sicher eine Prüfung wie bei allen Spielgeräten (auf dem Kinderspielplatz) erfolgen.
    Verletzungsgefahren durch scharkantige Stellen, hinausfallen, usw...
    - eine Gefährdungsbeurteilung für die Aufbaumannschaft, Betreiber und Transporteure wäre sicher angebracht.
    Das Gewicht allein von so Rutschen kann doch jemanden erschlagen. Der Lärm von Kompressoren oder der Umgebung im Betrieb erfordert vielleicht PSA-Lärm.
    Gibt es vielleicht Erdspieße und Hammer zur Positionsfixierung? Aus der GeBe ergeben sich sicher vermutlich zwangsläufig Unterweisungen und Betriebsanweisungen für das
    wechselnde Personal.


    Grüße
    Flügelschraube

    Hallo!

    Ich bezweifele überhaupt nicht diese Aussage.

    Trotzdem wäre das Original-Urteil sicher hilfreich bei der Einschätzung.
    Wurde etwa hier auf einem Gelände geübt ohne dies vorher in Augenschein genommen zu haben?
    Ein Raum mit offenen Leitungen für Niederspannung oder sogar Mittelspannung der unverschlossen ist? Den sollte es eigentlich nicht geben!
    Ein Jugendlicher in einem Generatorraum mit mindestens Netzbrummen, Hinweistafeln und eigenartigen Gerüchen, dem nichts auffällt?

    Ich hätte da noch deutlichen Informationsbedarf anzumelden.

    Grüße
    Flügelschraube

    Hallo!

    Das kommt mir komisch vor.

    - Beim Googeln wurde mir sofort ein Verkäufer angeboten.
    - Wieso kann der TÜV "vorgeschriebene" Prüfungen machen, wenn die Prüfbedingungen unklar sind?
    - Eine Gefährdungsbeurteilung kann doch sicher erstellt werden, wenn die Arbeiten beim Aufbau, Testlauf und Abbau beobachtet werden?

    Grüße
    Flügelschraube

    Hallo!

    Einen schönen Gruß, an Euch!
    Nun hab ich keine Zeit jetzt das Gesetz nochmal genau zu studieren. Sinngmäß steht dort, dass Anlagen sicher zu betreiben sind und das gilt bis in die Endstromkreise.
    Außerdem steht dort etwas von technischem Standard, womit die VDE-Vorschriften gemeint sein könnten. Das finden wir in einem anderen Gesetz.
    Diese Vorschriften des VDE muss jeder E-Betrieb besitzen. sie sind käuflich zu erwerben (und an einigen Bibliotheken in wenigen Städten ausgelegt).
    Ein Freund ist Sachverständiger bei Gericht, und bestätigt die Rechtsprechung primär nach VDE-Vorschriften.
    Einen Mitarbeiter des Herrn Euler kenne ich übrigens auch privat.
    Insofern ist der angeschlagene Ton hier nicht gerade leise.

    Gruß in die Runde
    Flügelschraube

    Diese Frage würde in einem Elektroforum ganz anders diskutiert.

    Da steht zunächst einmal das ENWG (Energiewirtschaftsgesetz ) auf dem Plan.
    Bei richtiger Deutung kommt man dann um VDE 701-702 nicht herum.
    Selbstverständlich gibt es weitere Regeln mit sinngleichem Inhalt wie BGV A3 (V steht immerhin für Vorschrift nicht für Empfehlung)
    Die BetrSichV ist noch in den Kinderschuhen, aber sie wird hoffentlich ausgeweitet. Wir haben hier den Fall vorliegen, dass die wichtigsten Vorschriften, nach denen auch der Richter entscheidet, leider käuflich zu erwerben sind. Staatliche Vorschriften dagegen kann jeder leicht einsehen.
    Schließlich kommt dann noch der VdS mit eigenen Vorschriften. Wenn Dreifachverteiler, wie im Ersten Beitrag genannt, ineinandergesteckt (kaskadiert) betrieben werden, erlischt die Versicherungsdeckung. Elektrobrand und trotz bezahlter Beiträge kein Versicherungsschutz, das ist eine böse Vorstellung.

    Resultat:
    Prüflinge, Prüfungsarten und Prüfungsintervalle sind nicht frei wählbar. Nur die EFK kann entscheiden und muss natürlich das neue Prüfungsdatum festlegen.

    Grüße
    Flügelschraube

    Die DGUV nimmt in Ihre Zeitschrift Stellung zu der Frage der Meldepflicht:

    http://www.arbeit-und-gesundheit.de/webcom/show_ar…r-8/_p-1/i.html

    Auszug:
    "Nach Paragraf 193 Absatz 1 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII ist ein Arbeitsunfall dann meldepflichtig, wenn er eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder den Tod des Versicherten zur Folge hat."

    Meldungspflicht spezifischer Unfälle kann ich hier nicht erkennen.

    Gruß
    Flügelschraube