Diese Frage würde in einem Elektroforum ganz anders diskutiert.
Da steht zunächst einmal das ENWG (Energiewirtschaftsgesetz ) auf dem Plan.
Bei richtiger Deutung kommt man dann um VDE 701-702 nicht herum.
Selbstverständlich gibt es weitere Regeln mit sinngleichem Inhalt wie BGV A3 (V steht immerhin für Vorschrift nicht für Empfehlung)
Die BetrSichV ist noch in den Kinderschuhen, aber sie wird hoffentlich ausgeweitet. Wir haben hier den Fall vorliegen, dass die wichtigsten Vorschriften, nach denen auch der Richter entscheidet, leider käuflich zu erwerben sind. Staatliche Vorschriften dagegen kann jeder leicht einsehen.
Schließlich kommt dann noch der VdS mit eigenen Vorschriften. Wenn Dreifachverteiler, wie im Ersten Beitrag genannt, ineinandergesteckt (kaskadiert) betrieben werden, erlischt die Versicherungsdeckung. Elektrobrand und trotz bezahlter Beiträge kein Versicherungsschutz, das ist eine böse Vorstellung.
Resultat:
Prüflinge, Prüfungsarten und Prüfungsintervalle sind nicht frei wählbar. Nur die EFK kann entscheiden und muss natürlich das neue Prüfungsdatum festlegen.
Grüße
Flügelschraube