Gefährdungsbeurteilung Riesenrutsche

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  • Hallo Sifa's und Co.,
    ich benötige Eure Hilfe bei der Suche des Herstellers einer aufblasbaren
    Riesenrutsche vom Typ: "Clown Fun Slide BA 28/1 11,5 x 8 x 8 m" -
    Baujahr 2002 um eine Gefährdungsbeurteilung/Betriebsanweisung etc. für
    das Teil zu erstellen. Ihr habt richtig gehört!

    Ich rede von so einem "Volksfest"-Teil. Mein Kunde ist eine HiOrg und
    arbeitet mit der Rutsche im Bereich der Kinderbetreuung. Ich habe den
    Kunden vor kurzem übernommen und es ist uns aufgefallen, dass keinerlei
    Unterlagen zur Rutsche vorhanden sind. Wir wissen also nicht wie laut,
    wie schwer ...etc. Der Verkäufer war keine Hilfe, er meinte dazu: "Da
    gibt es keine Bedienungsanleitung, man bläst das Ding auf und fertig"!
    Die TÜV Prüfungen laufen - laut meinem Kunden - wie vorgeschrieben.

    Meine Suche nach dem Hersteller im Internet blieb leider erfolglos.

    Vielleicht hat jemand von Euch schon einmal mit dieser Art "Maschine" zu tun gehabt?
    Ich bin wirklich sehr neugierig auf Eure Antworten und ob wir gemeinsam diese "Nuss" knacken können.
    Viele Grüße zum Wochenende.
    QMSifa

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  • Hallo!

    Das kommt mir komisch vor.

    - Beim Googeln wurde mir sofort ein Verkäufer angeboten.
    - Wieso kann der TÜV "vorgeschriebene" Prüfungen machen, wenn die Prüfbedingungen unklar sind?
    - Eine Gefährdungsbeurteilung kann doch sicher erstellt werden, wenn die Arbeiten beim Aufbau, Testlauf und Abbau beobachtet werden?

    Grüße
    Flügelschraube

  • Hallo Flügelschraube!

    mir kommt das alles auch komisch vor.
    Verkäufer von neuen Rutschen habe ich bei Google auch gefunden, nur keine Daten und Hersteller vor 10 Jahre alte Rutschen. In meinem Beitrag steht ja Baujahr 2002 und selbst das ist "nur" das Kaufdatum.
    Ich habe jetzt Kontakt zu einem möglichen Hersteller aus England, der hat aber so alte Unterlagen angeblich auch nicht mehr im Bestand.
    Bei meinem Kunden waren wohl nie Unterlagen vorhanden. Der TÜV prüft im Hinblick auf "fliegende Bauten" bzw. wohl nach DIN-VDE 0100-740 und ob da unsere arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben zählen, glaube ich eher nicht.
    Fakt ist wohl, dass die Rutsche aufgrund des Alters nicht den Vorgaben der DIN EN 14960 entspricht, da die Norm 2002 noch nicht existiert hat.
    Eine GBU beim Gebrauch wird natürlich durchgeführt. Besser wäre aber, diese GBU noch mit eindeutigen Vorgaben des Hersteller absichern zu können.

    Ich freue mich auf weitere konstruktive Beiträge.
    Viele Grüße
    QMSifa

  • Hallo!

    Leider kann ich nicht wirklich helfen. Trotzdem würde ich gerne noch etwas sagen.

    - Die elektrische Prüfung 100-740 ersetzt wohl nicht die Prüfung nach VDE 701-702 die zu Hause gemacht wird.
    Ich gehe mal davon aus, dass es sich im Wesentlichen um ein Gebläse handelt, welches den Luftvorrat ständig erhält.
    - Weiter muss sicher eine Prüfung wie bei allen Spielgeräten (auf dem Kinderspielplatz) erfolgen.
    Verletzungsgefahren durch scharkantige Stellen, hinausfallen, usw...
    - eine Gefährdungsbeurteilung für die Aufbaumannschaft, Betreiber und Transporteure wäre sicher angebracht.
    Das Gewicht allein von so Rutschen kann doch jemanden erschlagen. Der Lärm von Kompressoren oder der Umgebung im Betrieb erfordert vielleicht PSA-Lärm.
    Gibt es vielleicht Erdspieße und Hammer zur Positionsfixierung? Aus der GeBe ergeben sich sicher vermutlich zwangsläufig Unterweisungen und Betriebsanweisungen für das
    wechselnde Personal.


    Grüße
    Flügelschraube

  • Hallo Flügelschraube,

    vielen Dank nochmal für Deine Beiträge.
    So wie Du schreibst sieht auch mein Plan aus. Die GBU und BA soll als Unterweisungsgrundlage für das Personal dienen. Die wichtigsten Gefährdungsfaktoren sind auf jeden Fall Elektrizität, Gewicht, Lautstärke, Ladungssicherung beim Transdport und gefährliche Oberflächen.
    Ich werde die Ergebnisse auf jeden Fall hier posten damit der/die nächste nicht vor dem gleichen Problemen steht.
    Ist schon unglaublich, dass bei so vielen Sifas hier scheinbar noch niemand mit so etwas zu tun hatte.
    Vielleicht meldet sich ja doch noch jemand :45:

    Viele Grüße
    QMSifa

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  • Es wird sicherlich nicht viele örtliche Gruppierungen von Hilfsorganisationen geben, die über eigene "fliegende Bauten" dieser speziellen Art verfügen.
    Weitaus häufiger sind Zelte mit "Blower"-Technik (z.B. Airshelter).
    Aber selbst hierfür habe ich (noch) keine GefBu gesehen.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)