Beiträge von ixetic

ANZEIGE
ANZEIGE

    Dann versuche ich auch mal was beizusteuern.

    Wir haben diese Aktion letztes Jahr für unsere "eigenen" und für Fremdmitarbeiter/Handwerker durchgezogen.
    Was dabei aufgefallen ist ist folgendes. Es wird von zwei verschiedenen Dingen mit dem selben Wort gesprochen.
    Schulen(Unterweisen) mussten wir schon immer. Schulen im Zusammenhang mit den Hubarbeitsbühnen war gleichzeitig
    der Erwerb eines Führerscheins. Und den gibt es (noch) nicht. ;) Was bei uns papierverliebten Deutschen natürlich ein Skandal ist ;)

    An sonsten hat Safety-Officer alles gesagt.

    Hallo hui-Waeller,

    meiner Meinung nach leitet er das aus den §§21 ff Arbeitsschutzgesetz ab.
    Wir halten das seit Jahren so, dass Die Behörde (die nennen sich ja alle 2 Jahre anders) immer eine Kopie der Unfallanzeige bekommt.
    Bisher haben die sich über zu viel oder zu wenig Papier auch noch nicht beschwert. Und ich glaube, das die sich an den Unfallschwerpunkten orientieren. (Bei uns im Moment Arbeitssicherheit auf Dächern und Ladungssicherung)
    Bei schweren oder tödlichen Unfällen sind BG und Behörde ohnehin zu informieren.
    Gottseidank hatten wir noch keinen Toten aber ein appes Stück Finger. Und da kommt das schon gut rüber, wenn der Kollege Behörde vom Betrieb informiert wird und nicht von der Polizei, weil die rufen da auch an.

    Moin Ingo,

    wenn ich das richtig in Erinnerung habe, geht es in der TRGS um die Substitution von Gefahrstoffen. Da in den modernen KSS heute so Sauereien wie Chlor, Formaldehyd, Nitrit, Nitrat, etc. eigentlich nicht mehr enthalten sein dürfen, sind die KSS mit den ich zu tun habe laut SiDbl. keine Gefahrstoffe. (allerdings, eine Hautgefährdung durch KSS liegt immer vor) Da KSS die Aufgabe haben zu kühlen, zu schmieren, vor Korrosion zu schützen und die Späne abzutransportieren, wüsste ich auch nicht, wo gegen man sie tauschen könnte. Also bleibt "nur" eine vernüftige Pflege, Hautschutzplan und ein hochwertiger KSS. Bei der Minimalmengenschmierung bin ich skeptisch, da noch niemand so richtig weiß was da alles passiert, wenn dieser Nebel durch die hohen Schnittwerte verbrennt.

    Hallo zusammen,

    auch wenn es viele nicht wahr haben wollen... ;) ;(

    Im Zweifelsfall beruft sich der Betriebs-/Personalrat auf das BetrVG, §87 Abs.1 Ziff.7 (Mitbestimmung bei allen Regelungen die mit dem Arbeit- und Gesundheitschutz zu tun haben.).

    Ich verstehe die Vorbehalte manchmal nicht. Es kann doch nur gut sein, die Mitarbeitervertreter auf seiner Seite zu haben.

    Hallo,

    Zitat

    Es kann durchaus Situation geben, wo es nicht anders geht (z.B. in einem Altenheim etc.), wo
    meist erstmal nur in einen anderen Brandabschnitt evakuiert wird.

    Ok, ich betrachte das Thema aus Sicht eines Industriebetriebs. ( ;) Wobei ich nicht glaube, dass die alten Leute dann hinter einer Tür "abgestellt" werden ;) )


    Das ist ein Auszug aus der Einbauanleitung unserer Tore. Bei eurem neu eingebauten Tor sollte man darin fündig werden.

    Dann ist bei einem Brand aber etwas völlig in die Hose gegangen!!!!!
    Wenn dann noch Leute (außer der Feuerwehr) hinter der Türe stehen und Gase oder Rauch einatmen könnten,
    würde ich dringend über den Evakuierungsablauf nachdenken.

    Moin, moin,

    warum sollte eine Feuerschutztür nicht gestrichen werden?
    Der Anstrich dient abgesehen von der Optik in erster Linie dem Korrosionsschutz.
    Und der ist keine Änderung im Sinne der Norm. Ich würde nur darauf achten,
    dass die Kennzeichnung nicht übermalt wird. Nach dem dritten übermalen erkennt
    man sonst nichts mehr.

    Ja auch Hallo,

    sieh mal in die BGV A3.

    § 1 Geltungsbereich
    (1) Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für elektrische Anlagen und Betriebsmittel.

    § 2 Begriffe
    (3) Als Elektrofachkraft im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift gilt, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

    § 3 Grundsätze
    (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.

    Nach meinem Verständnis jeder (Unternehmer). Entweder eine "eigene" oder er muss sich bei allen Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln eine VEFK als Aufsicht dazu holen.

    Hallo zusammen,

    aus eigener Erfahrung(ich war selber 8 Jahre im Betriebsrat) kann ich sagen, ein Tor der den BR nicht mit einbezieht.
    Es gibt zwar keine Mitbestimmung was ein Managementsystem angeht aber wahrscheinlich ist der BR durch einzelne Prozesse betroffen. (Kommt er seinen gesetzlich geforderten Aufgaben nach?)
    Außerdem kann diese Zusammenarbeit einige Dinge ins Rollen bringen, bei denen sich die Sifa eine blutige Nase holt.
    Und schaden tut´s auch nicht.

    Hallo Moppel,

    müssen ein klares NEIN! :cursing: Das ist der einzige Punkt, wo ich wirklich zum "Paragraphenreiter" werde. :cursing:
    Sowohl die BGV A1, wie auch alle anderen Vorschriften und Gesetze beginnen immer mit: "...der UNTERNEHMER hat, muss, etc."
    Ich habe immer gelernt, derjenige der unterweist ist auch verantwortlich. Und das sieht der Gesetzgeber bei uns "Sicherheitsfuzis nicht vor.
    Der Vorgesetzte (Delegation von Unternehmerpflichten) hat zu unterweisen, denn der kann bei Nichtbeachtung von Regeln Sanktionen verhängen und landet im Zweifelsfall vor dem Kadi.
    Ich kann mir auch nicht vorstellen, das sich die BG oder die Arbeitsschutzbehörde mit einer Selbstlernunterweisung im Netz zufrieden geben würde.
    Sicher kann man als Sifa auch die ein oder andere Unterweisung (Gefahrstoffe oder so...) auch selber machen, man ist ja kein Unmensch aber grundsätzlich ist das
    Vorgesetztensache.
    Sorry aber das ist ein Punkt, bei dem ich aus eigener Erfahrung sofort :cursing: die Hasskappe :cursing: aufsetze.

    :49: ...und wieder beruhigt...

    Hallo zusammen,

    als Ergänzung zu Nico´s Ausführungen.
    Als Handlungs- und Umsetzungshilfe gibt es die BGI 694 (Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten (ersetzt BGV D36))

    An alle Interessierte. Schaut mal auf Umwelt Online.de. Abweichend zum Namen gibt es dort auch jede Menge Infos zum Arbeitsschutz.
    Der Zugang ist nicht wirklich teuer, aber sehr hilfreich z.B. zur Aktualisierung eines Rechtskatasters. (Für den der es braucht :D )

    Wenn Du gerne vorarbeiten möchtest... :thumbup:
    Für Stoffe (Kaltreiniger, etc.) gibt es ja schon neue Datenblätter. Wir haben die passenden Betriebsanweisungen für Stoffe nach GHS umgestellt und arbeiten im Moment mit zwei Betriebsstoffkatastern.
    Dann hat man am Tag X nicht ganz so viel Arbeit. Außerdem "gewöhnen" sich die Mitarbeiter schon mal an die neuen Bezeichnungen.

    Das Thema trifft meinen wundesten Punkt. ;(
    Ich gebe jedem Recht der sagt, dass es bei der täglichen Arbeit im "eigenen" Betrieb nicht hilft.
    Aber gnade jedem Gott, der versucht sich ohne die typisch deutschen "Zettelchen", also midestens Dipl.Ing....
    in freier Wildbahn zu bewerben. Da zählen 16 Jahre Erfahrung rein gar nichts.

    Mit frustrierten Grüßen :(
    Michael

    Hallo aus dem Bergischen Land.

    Mein Name ist Michael und arbeite bei einem Automobilzulieferer seit 1996 als "eierlegende Wollmilchsau". Heisst Sifa, Brandschutz, Entsorgung, Gewässerschutz und Umweltschutz.

    Habe diese Seite durch Zufall gefunden und muß sagen, nach ein wenig stöbern, super Themen und :thumbup: ...!

    Später sicherlich mehr, muß jetzt was tun ;)


    Gruß

    Michael