Hallo,
als Neuling im Bereich Sicherheitsfachkraft bin ich froh dieses Forum gefunden zu haben und komme auch gleich mal mit einer Frage:
Nach meinem Kenntnisstand ist für die Bedienung von Hubarbeitsbühnen nach BGR500 eine Unterweisung des Personals notwendig. Wir haben darauf hin bei der Firma Gerken nach einer entsprechenden Schulung gefragt und neben dem Angebot folgende Aussage erhalten:
"In Deutschland besteht derzeit keine Pflicht zur Schulung von Bedienern. Es wird aber inzwischen von der Berufsgenossenschat empfohlen (BGG 966) und von immer mehr Unternehmen als notwendig und effektiv angesehen. "
Nun bin ich mir natürlich unsicher geworden, ob die Verleihfirma recht hat oder ich!?
Wir werden unsere Kollegen auf jeden Fall schulen, allerdings habe ich auf Grund dieser verschiedenen Aussagen nun wieder firmeninterne Diskussionen.
Schon mal vielen Dank für Eure Antworten
Viele Grüsse EHS-CSI