Unterweisungspflicht für Bedienung von Hubarbeitsbühnen

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  • Hallo,

    als Neuling im Bereich Sicherheitsfachkraft bin ich froh dieses Forum gefunden zu haben und komme auch gleich mal mit einer Frage:

    Nach meinem Kenntnisstand ist für die Bedienung von Hubarbeitsbühnen nach BGR500 eine Unterweisung des Personals notwendig. Wir haben darauf hin bei der Firma Gerken nach einer entsprechenden Schulung gefragt und neben dem Angebot folgende Aussage erhalten:

    "In Deutschland besteht derzeit keine Pflicht zur Schulung von Bedienern. Es wird aber inzwischen von der Berufsgenossenschat empfohlen (BGG 966) und von immer mehr Unternehmen als notwendig und effektiv angesehen. "

    Nun bin ich mir natürlich unsicher geworden, ob die Verleihfirma recht hat oder ich!?

    Wir werden unsere Kollegen auf jeden Fall schulen, allerdings habe ich auf Grund dieser verschiedenen Aussagen nun wieder firmeninterne Diskussionen.


    Schon mal vielen Dank für Eure Antworten

    Viele Grüsse EHS-CSI

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  • Dann versuche ich auch mal was beizusteuern.

    Wir haben diese Aktion letztes Jahr für unsere "eigenen" und für Fremdmitarbeiter/Handwerker durchgezogen.
    Was dabei aufgefallen ist ist folgendes. Es wird von zwei verschiedenen Dingen mit dem selben Wort gesprochen.
    Schulen(Unterweisen) mussten wir schon immer. Schulen im Zusammenhang mit den Hubarbeitsbühnen war gleichzeitig
    der Erwerb eines Führerscheins. Und den gibt es (noch) nicht. ;) Was bei uns papierverliebten Deutschen natürlich ein Skandal ist ;)

    An sonsten hat Safety-Officer alles gesagt.

    Grüße aus dem Bergischen Land

    Michael

  • Auch nach meinen Kenntnissen ist es keine Pflicht eine Schulung für Hubarbeitsbühnen druchzuführen. Seitens der BG wird dies auf Grund der hohen Unfallgefahr jedoch empfhlen. Aber selbst wenn keine Schulung gemacht wird ist eine Unterweisung durchzuführen und auf die Gefährdungen, die bei der Gefährdungsbeurteilung festgestellt wurden, hinzuweisen. Selbstverständlich müssen in diesem Zuge die Kollegen auf die verpflichtende Verwendung der festgelegten PSA hingewiesen und sensibilisiert werden. (Absturzsicherung Helm etc. ). Es ist auch daran zu denken mit dem Betriebsarzt zu reden da es zum Thema arbeiten in der Höhe G Untersuchungen giebt die meines wissens alle 3 Jahre wiederholt werden sollten.

    Laut BG muss aber eine Schulung für Hubarbeitsbühnen, die schneller als 8 km/h sind durchgeführt, werden.

    So das sind die Infos die ich zu diesem Thema kenne. Sollte ich vielleicht doch auf dem Schlauch stehen und die Sachlage nicht korrekt interpretiert haben fände ich es toll wenn sie mich berichtigen

    Viele Grüße

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  • Guten Morgen,

    fakt ist das die BG eine Schulung empfiehlt und das sogar mit Vorgaben

    zu Theorie und Praxis.

    Das heist es ist keine Pflicht eine Schulung zu machen .....man muß nur unterweisen, was aber

    wenn dann ein Arbeitsunfall passiert? Hat man nach der BGG 966 gehandelt kann man schon belegen das best möglichste getan zu haben

    um einen Arbeitsunfall zu verhindern.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Es ist auch daran zu denken mit dem Betriebsarzt zu reden da es zum Thema arbeiten in der Höhe G Untersuchungen giebt die meines wissens alle 3 Jahre wiederholt werden sollten.


    Moin.
    Hier wäre dann die G25 zu erwähnen. Eine G41 wäre für mich keine Notwendigkeit, da ich erstmal keine Absturzgefährdung sehe, wenn die PSAgA richtig ausgewählt wird. Hier muss ein Rückhaltesystem zum Einsatz kommen, kein Auffangsystem. Nur dadurch wird ein Absturz in ein Auffangsystem (was in den meisten Fällen aufgrund zu geringem Sturzfreiraums eh nicht geeignet ist) verhindert.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)