Beiträge von USI

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    Sehr geehrter Herr xxxx,

    im wesentlichen würden Sie in der Wiederholungs-Unterweisung die Sachverhaltedie der Unternehmer in der zu erstellenden Betriebsanweisung unterweisen.

    Grundsätzlich ist der Unternehmer nach § 5 Arbeitsschutzgesetz und § 3 DGUV Vorschrift 1 verantwortlich. Er kann jedoch eine beauftragte und befähigte Person hierfür bestimmen, welche die Unterweisung durchführt. Mit Ihren angegebenen Qualifikationen sehe ich hier die Befähigung gemäß § 4 des DGUV Grundsatz „308-008 als gegeben an.

    Für Sie heißt dies, dass Sie die jährliche Wiederholungs-Unterweisung der Staplerfahrer durchführen können, sofern der Unternehmer Sie dazu schriflich beauftragt.

    Hallo AxelS, Du scheinst mir so ein Problembär zu sein. Wo keins ist, findest Du dennoch eins.

    Unabhängig davon, gebe ich Dir in Bezug auf Pflicht-PSA und Funktionalität und Verpflichtung des Unternehmers recht. Hatte aber nichts mit meiner Aussage zu tun. Er hat nicht den Helm bekommen weil er einen neuen BRAUCHTE sondern einen neuen Helm als GESTE DER DANKBARKEIT. Nicht mehr und nicht weniger. Zusätzlich war es kein Standardhelm sondern personalisiert.

    Für mich ist das Thema jetzt durch.

    Ich denke die Lobkärtchen kommen auf einer Baustelle mit Stahlarbeitern als Motivation auch nicht besonders gut an.

    Es ist also immer abzuwägen, wie und wo ich positive Verstärkung einsetze.

    Gruß

    Andy

    Da hilft es zum Bsp. einen neuen Helm zur Verfügung zu stellen weil der MA sich gesondert aktiv gezeigt hat...und bei Stahlarbeitern reicht in meinem Job meist schon ein offenes Ohr für ihre Sorgen 😉

    Hallo Eike,

    was schon einmal sehr positiv ist: du scheinst zielorientiert zu sein

    Studium und Fähigkeite deinerseits sagen mir für Anstellung:

    * Unternehmen was in der Chemieindustrie oder Lebensmittelindustrie angesiedelt ist

    * wenn du dich damit anfreunden kannst, dann eine Anstellung z.b Labor

    * hier dann den Sicherheitsbeauftragten machen und bei deinem Hintergrund Brandschutzbeauftragter...so sammelst du in diesen Ehrenämtern erstmal Erfahrung

    * oder Betriebsfeuerwehr, wenn dich das interessiert

    * als Sifa ohne Berufserfahrung wird es schwer - außer du gehst den Weg über die von MrH benannten. Empfehle ich aber nicht aufgrund deiner C+P Anmerkung...ias, Dekra, TÜV- habe ich alles schon hinter mir, als Sifa und SiGeko (" + " du hast echt viele Kunden und unterschiedliche Branchen, was gut für den Erfahrungsschatz ist

    " - " sehr viel Effekthascherei dabei)

    * schwäbische Alp ist meines Erachtens eher Landwirtschaft (schlag mich nicht, wenn es falsch ist) hier war meine Erfahrung, dass die Arbeitssicherheit noch nicht wirklich angekommen ist - viele nutzen das Unternehmermodell mit BG Unterstützung und diese Unterstützung ist eher ein Witz (sorry, subjektive Wertung)

    * die BAD Variante klingt nicht schlecht, wenn du dich gut verkaufst, haben die bestimmt auch kein Problem etwas zu warten mit deinem Einstieg

    Zum Thema Selbstständigkeit:

    * mache ich seit 10 Jahren

    * fange ich jetzt erst an selbst Leute los zu schicken in Projekte

    * kommst Du anfänglich über Rekruter an gute Projekte - mit dem typischen Auf- und Ab

    * irgendwann gehst du dann B2B

    * Site Betreuung ist recht aufwendig, da die Firmen versuchen alles von Dir abzufordern - meist ist es eh so, dass Du das ASM neu aufbaust oder eins von den Großen (TÜV, Dekra und co.) übernimmst, weil diese nicht mehr ordentlich betreuen

    * ich mische mein Projektjahr mit SiGeKo und SiTe Leistungen. Versuche die SiTe Aktiva aber auf Homeoffice zu bündeln, sonst rechnet es sich nicht

    Hallo Anja,

    verstehe ich es richtig, dass das Hoffest firmenintern ist, vom Arbeitgeber durchgeführt wird und alleinigst für Angestellte ist?

    - Stolper-Sturz Parcours...hoffentlich nicht wörtlich, sonst hast Du nach dem Fest noch mehr Arbeit

    - BAP-Ergonomie...für Verwaltung immer interessant, aber Standardthema, welches bestimmt in diesem Jahr schon (mehrfach) behandelt wurde?!

    - Alkoholbrillenparcours...ist das bei euch ein Problem?

    - oder sich frech an das BGM dranhängen, da gehören wir ja schließlich auch irgendwie dazu...die werden wohl auch mit Ergonomie, Rücken etc. kommen.

    Du solltest vorab folgendes bewerten:

    * wen willst du ansprechen

    * welchen relevanten Punkte gibt es

    * gab es bisher zum Thema schon Aktivitäten im laufenden Jahr

    Wenn du etwas hast, dann einfach halten, etwas spielerisch aber nicht so, dass man "sich zum Honk macht". Es bleibt ja eine Firmenveranstaltung.

    Wenn die ganze Sache natürlich noch Zulauf durch Dritte hat (Familie, Besucher) kannst du es Freier angehen. Aber deine Zielgruppe werden dann die "Dritten".

    ich zitiere einfach mal den Kontakt zum Bundesministerium zum Arbeitsschutz. Dem voraus ging meine Anfrage, ob ich (externe Sifa, Staplerschein) schulen darf.

    Ja, weil Fachkunde im Arbeitsschutz (Sifa) gewährleistet ist und ich Staplerschein habe. In der jährlichen Unterweisung binde ich aber immer einen Praxisteil "Parcour" ein. Den führen dann die FK durch.

    schweres Thema, so wie Du beschreibst bewerte ich es so:

    Mitarbeiter Wertstoffhof = Angestellte der Gemeine

    Gemeinde = Arbeitgeber

    Arbeitsschutz = Unternehmerpflicht (Arbeitgeber)

    Erfüllung somit durch die Gemeinden

    Landkreis ist "nur" Kostenträger

    Sinnvoll wäre der Abgleich bestehender Arbeitsschutzregelungen von Gemeine bzw. LK. Wenn die Gemeinde keine Regelungen hat, kann Sie die Vorgaben des LK übernehmen.

    @all,

    solche "Nettigkeiten" müssen nicht nur vom Chef kommen !

    Habe hier in meinem Unternehmen gerade diese "Kärtchen" als Verbesserungs-Vorschlag eingereicht und es sollte mich wundern, wenn dieses abgelehnt werden sollte...

    Grüße,

    Heinz

    Ich glaube, ich werde mal bei Lobkärtchen nach einer Provision fragen 😂

    Ja, das stimmt wohl. Andererseits entfallen auch Arbeitsplätze für viele Frauen. In meinem Supermarkt arbeiten sogar welche die in Rente sind, eigentlich, aber damit nicht auskommen. Die sind froh um diese Jobs. Da wir in D es ja nicht fertig bringen dafür zu sorgen dass (gerade Frauen) im Alter vernünftig ausreichend versorgt sind.

    Und wenn es ein Mann ist der dir freundlich zunickt ist das nicht ok?

    Wie dem auch sei, es ist doch einfach, lächle zuerst, das wirkt immer.

    (ich gestehe, ich bin manchmal recht verschlossen und vergesse das grundlose freundlich sein zu fremden. Aber wenn es mir einfällt, dann bin ich immer wieder über die Resonanz überrascht.)

    Ich habe hier einfach auf den Nutzernamen bezogen den Vergleich zur Frau gewählt. Ist doch eigentlich egal von wem das Lächeln kommt.

    Stimmt doch auch. ;)

    Also mich erinnert das eher an Kindergarten oder Grundschule, da gab es auch Lobsternchen oder -aufkleber und wenn man genügend zusammen hatte eine Süßigkeit.

    Das System kann funktionieren, aber es kann auch ganz schön schief gehen. Ich würde das nicht unbedingt ausprobieren wollen.

    Weit gefehlt. Unser Unterbewusstsein ist recht einfach gestrickt und reagiert recht gut auf Lob und Tadel.

    Wenn Dir auf der Straße eine Frau entgegen kommt und dich anlächelt, fühlst du dich automatisch besser. Ist ja auch eine Form von Lobkärtchen. Besonders als Medienmensch solltest Du die Bedürfniswirkung kennen - wird ja in jeder Form von Werbung genutzt.

    Die Kehrseite bekommst du sehr gut beim Berufsbild der Kassierer (nicht die Band) mit. Die Frustrationstoleranz ist sehr gering, da wir (die Einkäufer) mehr auf unsere Belange fokussiert sind - einkaufen, bezahlen, heim. Allein schon das Verwenden von Bitte und Danke hat in Studien nachweislich eine Erhöhung der Arbeitseffizienz gezeigt. Leider geht Deutschland den falschen Weg mit seinen SB-Terminals. Aber es ist einfacher eine berufliche Sparte abzuschaffen als die Menschheit zu einem angemessenen Umgang miteinander zu bewegen.

    Das Tragen eines Helmes ist in Deutschland keine Pflicht, doch gilt eine grundsätzliche Empfehlung für Radfahrer, einen Fahrradhelm aufzusetzen, wenn sie im Straßenverkehr fahren. Studien und Erhebungen machen deutlich, dass der Schutzhelm die Zahl an Kopfverletzungen für Radfahrer deutlich verringert.

    Bei der BGRCI hat man dies dann als Anfrage für die Festlegungen in der GFA als Begründung angeführt.

    Was für mich in deinem geschilderten Fall eher bedenklich ist, ist die Situation von 4 Betriebsfahrrädern in der Nutzung von 70 Leuten. Wie gewährleistet ihr dann das Thema Funktionalität. Wer macht den Check bei Annahme und Rückgabe usw. Da wird das Thema Helm das geringere Problem werden.

    In meinem Fall lief die Fahrradausgabe über die Betriebsfeuerwehr, die haben auch den Check gemacht. Jeder MA der Fahrrad auslieh wurde mit Personalnummer gelistet und hat mit Unterschrift bestätigt Sichtprüfung vor Nutzung durchgeführt zu haben, danach Rückgabe an BFW. Die MA wurden geschult: Verhalten im Straßenverkehr - Fahrrad (hier bitte Wintersituation auch mit führen). Es gab eine AA und eine BA für die Fahrräder...

    Es geht auch nicht um den Aufwand, sondern die Notwendigkeit. Ja, die Planer sind gelegentlich auf dem Feld zum JourFix und haben dann Besucherstatus (Begehung Baufeld nur im Beisein Verantwortlichen). Anhand dieses Argumentes kann ich also keine Notwendigkeit festmachen.

    10. Bereits ausgewählte Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte:

    Hier habe ich gerade eine Diskussion mit einem Mitarbeiter der BGHM, der, trotz dass seitens der zuständigen Stelle die Vorankündigung ohne Beanstandung anerkannt wurde, folgende Feststellung traf:

    "Ihre Vorankündigung ist nicht vollständig, da die Planungsbüros ebenfalls als Unternehmer ohne Beschäftigte aufzuführen sind."

    Kann ich nicht nachvollziehen - die sind nicht aktiv auf der Baustelle im Einsatz.