Hallo allerseits,
in der Bearbeitung eines Projektes komme ich gerade bei der Zuständigkeit für den Arbeitsschutz nicht weiter. Meine Problem ist folgendes:
In einem Landkreis, für den wir in unserem Ingenieurbüro ein Gutachten erstellen, ist das Landratsamt der öffentliche Träger der kommunalen Wertstoffhöfe. Diese werden von den jeweiligen Gemeinden betrieben. Es gibt Verträge darüber, was die Gemeinden zu regeln haben. Die sind allerdings von 1992, also nun schon etwas älter. Zwar wurden sie angepasst, aber taucht das Thema Arbeitssicherheit nirgends auf. Die Mitarbeiter der Wertstoffhöfe sind bei den Gemeinden angestellt, doch übernimmt der Landkreis sämtliche Kosten.
Nun ist meine Frage, ob das Landratsamt als öffentliche Träger der Wertstoffhöfe auch mit für den Arbeitsschutz verantwortlich ist oder liegt die Verantwortung zu 100 % bei den Gemeinden?
Aus meiner Sicht ist auch das Landratsamt mitverantwortlich aber ich bin mir nicht ganz sicher, ob das mit den Gesetzen konform geht.
Und sollten die Verträge zwischen Landratsamt und den Gemeinden entsprechend Arbeitsschutz angepasst werden, damit eindeutig hervorgeht, bei wem die Verantwortung liegt?
Auch hier würde ich sagen ja.
Zudem scheint das ein generelles Problem zu sein, auf was im Rahmen meiner Tätigkeit immer wieder gestoßen bin, ohne dass ich zu einer für mich zufriedenstellenden Lösung gekommen bin.
Da ich noch nicht allzuviel Erfahrung bei dem Thema Arbeitsschutz habe (hab erst im letzten Jahr meine Ausbildung zur FaSi gemacht), freue ich mich über Hilfestellungen.
Liebe Grüße
Holger