Jährliche Unterweisung Hubarbeitsbühne

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  • Ich hätte mal eine Frage wie ihr das praktisch löst:

    Ein Kunde von mir hat eine eigene Hubarbeitsbühne die von 3 Mitarbeitern bedient werden darf.

    Die 3 Mitarbeiter haben auch die Befähigung zum Bedienen dieser einen Hubarbeitsbühne erhalten in dem sie eine passende Schulung hatten.

    Jetzt sollten diese Drei ja auch mindestens jährlich unterwiesen werden.


    Meine Frage:

    Wer genau darf diese jährliche Unterweisung machen?


    Kann ich das Betriebsintern lösen oder soll/muss das in einem eintägigen externen Seminar erfolgen...

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  • Hallo JoVe,


    also aus meiner Sicht kann man das intern lösen, wie bei allen anderen Unterweisungen auch - jemand mit Fachkenntnissen im Arbeitsschutz (für die Bühnen) wird es hoffentlich geben.

    Ein Seminar wäre ja keine Unterweisung sondern eine Schulung...das fände ich übertrieben.


    Gruss

    EHS Mann

  • Hallo JoVe

    unterweisen darf der Unternehmer, bzw. die vom Unternehmer eingesetzten Führungskräfte.

    Also Meister, Abteilungsleiter, Teamleiter usw. Spezifische Kenntnisse ( in diesem Fall Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen, Gefährdungen bei den Arbeiten usw. ) müssen natürlich vorhanden sein.


    Glück auf

    Georg

  • Guten Tag,


    unterweisen kann auch ein guter Mitarbeiter der sich bei der Hebebühne sehr gut auskennt. Allerdings muss das vom Meister, Abteilungsleiter usw. schriftlich auf den Mitarbeiter delegiert werden. Zudem muss der Mitarbeiter das freiwillig machen, man darf hier kein Zwang ausüben.

    Bin selber Ausbilder Hubarbeitsbühnen und ich habe das in einem Betrieb schon praktiziert, klappt gut.

    Aber wie gesagt auf freiwilliger Basis.


    Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen

    Ritschi

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?

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  • ich zitiere einfach mal den Kontakt zum Bundesministerium zum Arbeitsschutz. Dem voraus ging meine Anfrage, ob ich (externe Sifa, Staplerschein) schulen darf.

    Ja, weil Fachkunde im Arbeitsschutz (Sifa) gewährleistet ist und ich Staplerschein habe. In der jährlichen Unterweisung binde ich aber immer einen Praxisteil "Parcour" ein. Den führen dann die FK durch.

  • Meinst du das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.?


    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • ich zitiere einfach mal den Kontakt zum Bundesministerium zum Arbeitsschutz. Dem voraus ging meine Anfrage, ob ich (externe Sifa, Staplerschein) schulen darf.

    Ja, weil Fachkunde im Arbeitsschutz (Sifa) gewährleistet ist und ich Staplerschein habe. In der jährlichen Unterweisung binde ich aber immer einen Praxisteil "Parcour" ein. Den führen dann die FK durch.

    Hast Du das schriftlich?

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  • Sehr geehrter Herr xxxx,


    im wesentlichen würden Sie in der Wiederholungs-Unterweisung die Sachverhaltedie der Unternehmer in der zu erstellenden Betriebsanweisung unterweisen.

    Grundsätzlich ist der Unternehmer nach § 5 Arbeitsschutzgesetz und § 3 DGUV Vorschrift 1 verantwortlich. Er kann jedoch eine beauftragte und befähigte Person hierfür bestimmen, welche die Unterweisung durchführt. Mit Ihren angegebenen Qualifikationen sehe ich hier die Befähigung gemäß § 4 des DGUV Grundsatz „308-008 als gegeben an.

    Für Sie heißt dies, dass Sie die jährliche Wiederholungs-Unterweisung der Staplerfahrer durchführen können, sofern der Unternehmer Sie dazu schriflich beauftragt.

  • Jo..damit übernimmst Du quasi Unternehmerpflicheten.

    ...und als Freelancer braucht es eine sehr gute Versicherung!

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

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  • ICH mache dies in Bezug auf Unterweisungen sehr gerne - aber auch dieses Thema haben wir ja bereits ausführlich diskutiert...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Aha.....ich werden n Teufel tun und Unternehmerpflichten übernehmen.
    Aber jeder wie er meint..........

    Ehm, ich muss mal blöd fragen, aber bist Du nicht als Sifa bei Firma XY angestellt. Damit hast Du im Rahmen deines Arbeitsvertrages in deiner Funktion doch schon Unternehmerpflichten übernommen. Oder bin ich gerade auf dem Holzweg?!

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  • USI: JETZT bin ich mal gespannt...



    Wir haben diese Diskussion hier immer wieder und es ist erstaunlich, wie viele SiFa's sich auf ihr "Ich bin ja nur beratend tätig!" oder "Ich bin nicht weisungsbefugt - im Hinblick auf Unterweisung!" oder "Verantwortung trängt nur der Unternehmer!" etc. pp. zurückziehen und stundenlang darüber philosophieren, warum sie als SiFa keine Unterweisungen durchführen dürfen!


    Ich für meinen Teil sehe mich, wahrscheinlich ähnlich wie Du Dich auch, als Teil eines Unternehmens, der durchaus Verantwortung trägt. Ohne die ware ich auch überhaupt nicht zufrieden in dem was ich tue.


    Anyway...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Spannend wir es dann im Falle eines Schadens oder Unfalls.........

    Wenn Du mal als Sifa vor dem Richter stehst (mir ja passiert, hier auch nachzulesen) bist Du froh wenn dort das ASiG und deine Beauftragung (beratend, unterstützend etc.) als Entlastung herangezogen wird.

    Die Verantwortung die ich trage ergibt sich aus MEINEM Selbstverständis an den Job und nicht aus Gesetzen.

    Viel Spaß beim Anwalt

  • oh wow...

    also bei uns wird die Hebebühne intern unterwiesen, ob man dies in deinem Fall so machen darf, steht normalerweise in der Betriebsanweisung.

    Ich hatte das gleiche Problem mit einem Lastenkran...

    Zum Restlichen Verlauf sehe ich das sehe ich das so. Ich würde nie eine Unterweisung durchführen wenn ich nur als Sifa in einem Betrieb angestellt oder bestellt bin. UnterWEISUNGSpflicht obliegt ja den Führungskräften, wir können ja beraten und unterstützen damit bei der Unterweisung nichts vergessen wird, jedoch die reine Durchführung obliegt nicht uns. Gerne könnte ich falls noch nie unterwiesen wurde dies einer Führungskraft einmal zeigen aber danach bin ich da raus. Schliesslich haben die auch die Verantwortung für Ihre Mitarbeiter und sollten sich dessen bewusst sein was Ihre Mitarbeiter wissen und nicht wissen, dürfen und nicht dürfen. Solltest du also Führungskraft in diesem Bereich und Sifa sein dann ok, Feuer frei aber ansonsten würde ich persönlich die Finger davon lassen. Mein Chef würde was husten wenn man als Sifa in einem Bereich was unterweist, der würde gleich sagen, Saberle das darfst du nicht...