Hallo,
das Thema hatten wir auch schon im Unternehmen.
Beim 1. Fall war ein Kollege regelmäßig betrunken. Ein Alkoholtest durch die Polizei war nicht möglich, da es sich um Privatgelände handelt und es keine Straftat darstellt. einen internen Alkoholtest durch den Chef lehnte der Mitarbeiter ab. Er suchte am nächsten Tag den Betriebsrat auf und beschwerte sich wegen der Maßnahme. Der Chef wurde gerügt, da es unkollegial wäre. Ein paar Tage später war er so betrunken, dass er aus dem Stapler fiel. Wir reifen den Notarzt. Dieser stellte "die Krankheit" fest und unser Chef durfte im Rahmen seiner Fürsorgepflicht den Kollegen nach Hause fahren. An eine Kündigung war nicht sofort zu denken, da es sich um eine Krankheit/ Sucht handelt. Somit folgte eine Entziehungskur. Nach dem 2. Rückfall und einer abgebrochenen Entziehungskur wurde er dann gekündigt bzw. konnte er gekündigt werden.
2. Fall: Ein Hanf-Konsument wurde auf dem Betriebsgelände (Striktes Rauchverbot!!!) erwischt. Er konnte dem Betriebsrat und der Betriebsärztin plausibel darlegen, dass seine privaten Probleme temporär soooo schlimm wären, dass er durch die Einnahme von Hanf gegen die Depressionen vorgehe. Er lehnte Medikamente (Antidepressiva) aus religiösen bzw. weltanschaulichen Gründen ab. Der Kollege sollte sich einen Krankenschein holen und wurde professionell betreut, bis er psychisch stabil ist und nicht mehr konsumieren muss. Einige Wochen später erschien er wieder zur Arbeit und ist bis heute hier tätig. Es wurden keine weiteren Auffälligkeiten beobachtet.
Ich denke, man sollte zunächst klären, WARUM es zu einem menschlichen Fehlverhalten kommt. Erst dann kann man über GEEIGNETE Maßnahmen nachdenken und die juristische Durchführbarkeit prüfen. Im 1. Fall waren wohl Hopfen und Malz verloren. Im 2. Fall hat die Hilfe bzw. Unterstützung der Vorgesetzten dazu geführt, dass sich der Kollege erholen konnte und nun (tatsächlich!) dankbar ist.
Denk mal drüber nach
Kronosom