Beiträge von Kronosom

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    ... mir brummt schon der Schädel...

    Aber die Problematik stellt sich jetzt auch mir. Bisher habe ich als Ausbilder für Flurförderzeuge die Jährliche Unterweisung durchgeführt. Ich habe keinen Vorgesetztenstatus, sondern bin ein Staplerfahrer wie all die anderen. Da mir die Zeit dafür fehlt, alle (ca. 350 MA) Kollegen zu unterweisen bzw. einige zu den Terminen krank sind oder Urlaub haben und dadurch jedes Jahr ein beträchtlicher Teil nicht unterwiesen wird, gibt es nun einen neuen Ansatz:

    Ich unterweise an den geplanten Terminen. Alle fehlenden Kollegen werden durch den Abteilungsleiter (bzw. einer fähigen Person der Abteilung) in Eigenregie unterwiesen. Ich erstelle hierzu einen "Unterweisungshilfe", damit keine wichtige Dinge vergessen werden. Der Unterweisende dokumentiert die Unterweisung.

    Ist das SO in Ordnung oder habe ich die obigen Beiträge falsch verstanden? ?(
    Bitte nicht schimpfen... ;(

    Kronosom

    Hallo zusammen,

    ich bin nun eine Runde weiter. Es gab Gespräche mit der FaSi, dem Personalchef, dem Leiter des Einkaufs, dem Werkstattmeister und der Geschäftsleitung.
    @A_B Ich bin NICHT gekündigt worden. Vermutlich weiß ich zu viel bzw. es lässt sich kein anderer I_ _ _ _ finden :)
    @Waldmann Organisatorische und strukturelle Defizite wurde erkannt und werden zukünftig anders gelöst. In diesem speziellen Fall darf der Lieferant noch einmal antanzen und eine saubere Einweisung (inklusive Unterlagen) durchführen. Leider bin ich hier auf der untersten Hierachiestufe und habe somit keine Berechtigung bzw. Befugnisse, Entscheidungen eigenständig zu treffen. Deshalb kam es auch zu Niederlegung meiner "ehrenamtlichen" Tätigkeiten. Hauptberuflich werde ich als Verlader bezahlt.
    Aber : Am Ende der Schlacht werden die Toten gezählt! Deshalb will ich mal abwarten, ob nun alles so läuft wie besprochen.
    Trotzdem vielen Dank an Euch für die rege Anteilnahme.

    Gruß Kronosom

    ... ich kann hier Waldmann nur beipflichten. Wir hatten vor einiger Zeit ebenfalls Sitz-/Stehhilfen eingeführt, um den Kollegen mit entsprechenden Arbeitsplätzen die Arbeitsbedingungen zu erleichtern. Nachdem die Möbel (inklusive höhenverstellbare Tische) angeschafft waren, wurden sie mäßig benutzt. Das wurde zunächst damit erklärt, dass sich die Kollegen an die neuen Sitz-/Stehhaltungen erst gewöhnen müssten. Nach nunmehr knapp einem Jahr nutzt NIEMAND diese Verstellmöglichkeiten, sondern arbeitet wieder im Sitzen oder gebückt.
    Einfach schade! Es echt ein Krampf war, die Geschäftsleitung zum Erwerb zu überreden.

    Hallo RaBau,

    es wurden KEINE Schulungen oder Unterweisungen durchgeführt!
    In diesem Unternehmen läuft alles ein wenig anders ab: Es wird ein Bedarf an Flurförderzeugen durch den Nutzer festgestellt und an seinem Vorgesetzten gemeldet. Dieser meldet per Bestellanforderung an den technischen Einkauf. Dieser sucht nach dem günstigsten Angebot und holt sich die Erlaubnis zur Bestellung von einem Geschäftsführer. Dann wird das Gerät geliefert und im Wareneingang entgegen genommen. Die Werkstatt prüft das Fahrzeug und montiert die Anbauteile. Nun wird die Abteilung informiert und darf sich das Fahrzeug abholen.
    "Oh Schreck! Es wurde zwar ein 5to Stapler geliefert, aber der ist ja von einem anderen Hersteller, hat andere Bedienelemente, zu kurze Gabelzinken,...."
    Ein erfahrener und mutiger Kollege unternimmt dann meistens die ersten Fahrversuche und stellt so fest, wie der Stapler funktioniert. Leider nur lückenhaft. Der Chef steht daneben!
    Dann werde ich aufgefordert, "mal schnell die Jungs einzuweisen".
    Ich wurde zwar ausgebildet (BGHM), aber NIE mündlich oder schriftlich durch den Unternehmer dazu bestimmt. Meine Tätigkeit hat sich einfach so ergeben, also "auf dem kleinen Dienstweg".
    ICH kann also das Gerät nicht zurückgeben, wenn eine entsprechende Einweisung bzw. die Unterlagen fehlen. Der Besteller benötigt dieses Gerät ja unbedingt und wird es auch nicht zurückgeben wollen/können. Also bleibt das Ding im Bestand und wird genutzt!
    Trotz allem vielen Dank für Deinen Lösungsansatz.

    Ich habe nun die Geschäftsführer, Leitenden Angestellten und die FaSi per email darüber in Kenntnis gesetzt, dass ich mit sofortiger Wirkung die Ausbildungen Flurförderzeuge einstelle. Jetzt habe ich kommende Woche vor den Rat der Weis(s)en zu treten und mich zu rechtfertigen... es bleibt also spannend!

    Gruß Kronosom

    Danke für die guten Hinweise!

    Leider sind weder Hersteller greifbar noch gibt es Unterlagen zu den Fahrzeugen... und der Lieferant sagte: " Na das ist doch alles logisch!"
    Ich habe nun überlegt, eine Einweisung auf diese Geräte nicht durchzuführen. Irgendwann wird es jemandem auffallen und vielleicht kommt dann etwas Schwung in die Sache.

    Hallo zusammen,

    ich bin ausgebildeter Staplerfahrer und auch berechtigt, Ausbildungen für die Kollegen (inklusive Prüfung und Fleppen) durchzuführen. Es wurden neue Stapler beschafft, die ich nicht kenne. Nun soll ich die Kollegen auf diesen Flurförderzeugen einweisen. Aber das kann ich doch erst, wenn ich selbst das Gerät kenne, oder?! Bitte keine juristische Haarspalterei, sondern praktikable Lösungen :)
    Dank im Voraus!!!

    Hallo zusammen,

    auch wenn das Thema schon erledigt ist, wollte ich das Statement des Vermieters gern aufzeigen:


    "Hi Kronosom,
    hab noch was gefunden:

    Teleskoplader sind gemäß Begriffsdefinition des § 2 der BGV D27 Flurförderzeuge (siehe auch http://www.bgbau-medien.de/bausteine/b_192/b_192.htm ).
    Eine unterschiedliche Interpretation der Berufsgenossenschaften ist uns nicht bekannt. Diesbezügliche Fragen sollten direkt an die jeweilige BG http://www.dguv.de/inhalt/BGuUK/index.jsp gerichtet werden.

    Ein Teleskoplader, der Beschäftigten bei der Arbeit überlassen wird, ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV.
    Die BetrSichV fordert unter Nr 2.5 des Anhangs 2, dass die Benutzung der Arbeitsmittel dazu geeigneten, unterwiesenen oder beauftragten Beschäftigten vorbehalten bleibt. Trifft dies für Beschäftigte nicht zu, dürfen diese Arbeitsmittel nur unter Aufsicht der Beschäftigten nach Satz 1 benutzt werden. Die Befähigung der Bediener ist dabei abhängig von dem Einsatzzweck (dem Ausrüstungsteil) des Teleskopladers. Grundsätzlich kann der Teleskoplader mit
    - Staplergabeln und -zinken in verschiedenen Längen
    - Lade- und Mischschaufeln in verschiedener Ausführung
    - Schaufeln mit hydraulischem Niederhalter
    - Schwerlast-Kranhaken
    - Hydraulische Seilwinden
    - Gittermast mit und ohne Winde
    - Schnecken-Erdbohrer
    - Arbeitskorb
    - Hubarbeitsbühnen
    - Ballenzange
    betrieben werden (http://de.wikipedia.org/wiki/Teleskoplader). Auf das Führen von Telekopladern treffen auch die Betriebsvorschriften der BGV D 27 hinsichtlich Ausbildung (BG-Grundsatz "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" - BGG 925) und Beauftragung durch den Arbeitgeber zu.
    Fahrer von Teleskopladern sind somit für diese Tätigkeit ausgebildet und befähigt, wenn sie geschult worden sind, eine Prüfung in Theorie und Praxis bestanden haben und darüber einen Nachweis vorlegen können.

    Hinweis: Wird öffentlicher Verkehrsraum benutzt, gelten hierfür zusätzlich die Vorschriften für den öffentlichen Straßenverkehr. Dies gilt sowohl für die Ausrüstung des Teleskopladers, als auch für die Fahrerlaubnis des Fahrers. Zulassungen oder Ausnahmegenehmigungen erteilen die nach Landesrecht für den Straßenverkehr zuständigen Behörden. Das Regelwerk der Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft / Unfallkasse) wird unter http://publikationen.dguv.de/ angeboten.
    Arbeitsschutzvorschriften sowie weitere Rechtsvorschriften können Sie unter http://www.arbeitsschutz.nrw.de/Service/rechts…iften/index.php (--> Rechtsvorschriften Arbeitsschutz) oder http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16032 aufrufen."

    Hallo,
    @ Waldmann: Diese Argumentation habe ich auch schon angeführt. Ein herabgestürzter Motor kostet wahrscheinlich auch nicht viel weniger als dieses System. Hinzu kommt noch die von Dir beschriebene Ausfallzeit, ein eventuell beschädigtes Regalteil, die Verletzungsgefahr für andere Mitarbeiter,... so lange nichts passiert, sind aber diese Argumente nur theoretischer Natur.
    Deine Frage bezüglich schleifender Zinken und eventuellen Beschädigungen an der Kamera würden mich auch interessieren. Vielleicht kann hierzu nochmals jemand seine Erfahrungen mitteilen...

    @ Puma: Wir arbeiten bereits mit Kamerasystemen am Mast. Das klappt mit einiger Übung recht gut.

    Hallo zusammen,

    vielen Dank an Puma für die Bilder. Vielleicht kannst Du noch den Hersteller in Erfahrung bringen. Dank auch an bauco. Ich werde mir mal die Modelle ansehen.
    @ tiefflieger: Natürlich hast Du Recht, dass der dauerhafte Einsatz 1 Mitarbeiters hier eine gute Lösung wäre. Leider arbeiten die Leute im Ersatzteillager nur wochentags von 07.00-16.15, aber die Mechaniker und Elektriker täglich in 3 Schichten. Dadurch ergibt sich täglich von 16.15-07.00 und am Wochenende ganztägig das Problem, dass kein erfahrener Staplerfahrer vor Ort ist. Hinzu kommt, dass die Investitionen möglichst gering gehalten werden sollen...

    Ein Vertreter hat uns nun folgende Gabelzinkenkamera präsenitert:
    http://www.gabelzinken.de/gabelzinken-zu…abelzinken/?L=3

    Ein tolles System, aber dazu wären neue Gabelzinken notwendig. Ich denke, da spielt die Geschäftsführung nicht mit... wir werden sehen!

    Mfg
    Kronosom

    Hallo Waldmann,

    Dein Hinweis ist berechtigt, aber ist praktisch nicht sehr hilfreich. Die Kollegen MÜSSEN(!!!) die Ersatzteile auslagern, ob viel Erfahrung oder nicht. Ich kann nur versuchen, die technischen Möglichkeiten voll auszunutzen. Die organisatorischen Defizite kann ich leider nicht beeinflussen, da ich unter den Leitenden Angestellten/ Geschäftsführern stehe.

    Ein Elektriker ist halt kein Staplerfahrer ;)
    Von "kein Feeling" kann nicht die Rede sein. Es ist aber ein Unterschied, ob man täglich 8 Stunden auf diesem Gerät sitzt oder nur ab und zu mit diesem Fahrzeug zu tun hat. Hier soll es auch nicht um die Qualifikation und Fähigkeiten der Mitarbeiter gehen, sondern um die Gabelzinkenkamera.

    Hallo zusammen,

    ich bin gerade auf der Suche nach einem praktikablen und kostengünstigen System für einen Stapler(LINDE R 20 S), der permanent zum Ein- und Auslagern von palettierten Ersatzteilen aus einem Palettenregal eingesetzt wird. Da viele Mitarbeiter (Elektriker, Mechaniker) dieses Fahrzeug nutzen, ohne wirklich sicher damit umgehen zu können, hatte ich eine Gabelzinkenkamera in Betracht gezogen.
    Habt Ihr mit einem entsprechenden System Erfahrungen gemacht?
    Am 29.9. wollte ich die Sache dem Geschäftsführer schmackhaft machen. Habt jemand einen ungefähren Preis für dieses System?
    Vielen Dank!

    Grüsse aus der Prignitz
    Kronosom

    Hallo,

    genau diese Problematik stellte sich mir auch! Ich hatte deshalb mit der Berufsgenossenschaft Holz und Metall Kontakt aufgenommen. Folgende MÜNDLICHE Antwort erhielt ich:
    "Das Gerät ist zwar ein Flurförderzeug, aber nicht im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften. Somit können Sie (Ausbilder für Flurförderzeuge) Mitarbeiter an diesem Fahrzeug NICHT ausbilden."

    Folglich haben wir den Vermieter dieser Fahrzeuge beauftragt, eine entsprechende Ausbildung durchzuführen.

    Mich hätte eine schriftliche Stellungnahme seitens der BGHM mehr befriedigt, aber vermutlich war sich der "Spezialist" auch nicht so ganz sicher ;)

    Danke Peter,

    während meiner Arbeitszeit ist es mir am dienstlichen Rechner nicht erlaubt bzw. nicht möglich, im Internet frei zu surfen. Um dauerhaft auf "dienstlich nicht notwendigen" Seiten Zugriff zu haben, darf ich bei der EDV vorsprechen. Das ist mir manchmal zu umständlich. Für SIFA-Board habe ich auch einige Argumente aufführen müssen, um mich hier zu informieren.
    Privat lebe ich zurzeit auf der Überholspur und bin noch zu langsam. Deshalb freut es mich umso mehr, wenn ich von außerhalb etwas "Schützenhilfe" bekomme.

    VIELEN DANK!

    :whistling: @ Waldmann: Es besteht keine Möglichkeit, eine Absturzsicherung zu nutzen. Beim einem Absturz würde das Kind also ungebremst auf den Hallenboden fallen (Parkett). Weichmatten - Fehlanzeige! Es handelt sich auch nicht um ein Seil mit einer gewissen Haftung, sondern um glatte Metallstangen.

    Natürlich werde ich mein Kind nicht motivieren, diese Übung zu verweigern. Das ist aus meiner Sicht keine Strategie fürs Leben. Aber Recht hat sie.

    Hallo zusammen,

    am Freitag "wertete" ich mit meiner kleinsten Tochter (8 Jahre) die Schulnoten aus. Sie bekam in Sport für das Stangenklettern eine "5". :cursing:
    Eigentlich ist sie recht sportlich. Nach einigem Nachfragen bekam ich folgende Antwort: "Ich habe Angst herunter zu fallen und deswegen bin ich nicht hoch geklettert!"
    Hm ... da hat sie irgendwie recht. Für jeden Erwachsenen wird im beruflichen Leben eine Absturzsicherung gefordert, aber die Kinder dürfen/ sollen anscheinend ohne Sicherung auf 5m Höhe klettern?! Das kann doch sooo nicht richtig sein, oder?! ?(
    Für den Fall, dass hier Landesvorschriften gelten: Es handelt sich um eine staatlich Schule in Mecklenburg-Vorpommern.
    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    Weihnachtliche Grüße
    Kronosom

    Hallo,

    das Thema hatten wir auch schon im Unternehmen.

    Beim 1. Fall war ein Kollege regelmäßig betrunken. Ein Alkoholtest durch die Polizei war nicht möglich, da es sich um Privatgelände handelt und es keine Straftat darstellt. einen internen Alkoholtest durch den Chef lehnte der Mitarbeiter ab. Er suchte am nächsten Tag den Betriebsrat auf und beschwerte sich wegen der Maßnahme. Der Chef wurde gerügt, da es unkollegial wäre. Ein paar Tage später war er so betrunken, dass er aus dem Stapler fiel. Wir reifen den Notarzt. Dieser stellte "die Krankheit" fest und unser Chef durfte im Rahmen seiner Fürsorgepflicht den Kollegen nach Hause fahren. An eine Kündigung war nicht sofort zu denken, da es sich um eine Krankheit/ Sucht handelt. Somit folgte eine Entziehungskur. Nach dem 2. Rückfall und einer abgebrochenen Entziehungskur wurde er dann gekündigt bzw. konnte er gekündigt werden.

    2. Fall: Ein Hanf-Konsument wurde auf dem Betriebsgelände (Striktes Rauchverbot!!!) erwischt. Er konnte dem Betriebsrat und der Betriebsärztin plausibel darlegen, dass seine privaten Probleme temporär soooo schlimm wären, dass er durch die Einnahme von Hanf gegen die Depressionen vorgehe. Er lehnte Medikamente (Antidepressiva) aus religiösen bzw. weltanschaulichen Gründen ab. Der Kollege sollte sich einen Krankenschein holen und wurde professionell betreut, bis er psychisch stabil ist und nicht mehr konsumieren muss. Einige Wochen später erschien er wieder zur Arbeit und ist bis heute hier tätig. Es wurden keine weiteren Auffälligkeiten beobachtet.

    Ich denke, man sollte zunächst klären, WARUM es zu einem menschlichen Fehlverhalten kommt. Erst dann kann man über GEEIGNETE Maßnahmen nachdenken und die juristische Durchführbarkeit prüfen. Im 1. Fall waren wohl Hopfen und Malz verloren. Im 2. Fall hat die Hilfe bzw. Unterstützung der Vorgesetzten dazu geführt, dass sich der Kollege erholen konnte und nun (tatsächlich!) dankbar ist.

    Denk mal drüber nach ;)
    Kronosom

    Hallo zusammen,

    nochmals vielen Dank für eure Beiträge. Das technische Prozedere der Regalprüfung wurde ja bereits in einigen Beiträge ausführlich dargestellt. Mit dieser Frage wollte ich eigentlich nur eine Meinungsverschiedenheit mit einem Projektleiter klären.
    Persönlich kümmert es mich herzlich wenig, wer hier juristisch betrachtet die Verantwortung trägt. Wenn eines Tages ein Kollege tot unter dem Regal liegt, hat seine Frau auch nichts von der Schuldzuweisung zwischen Lagerleiter, Betriebsleiter, Geschäftsführer.
    Deswegen bin ich ja auch kein Anwalt für Arbeitsrecht, sondern "Regalprüfer" bzw. Sicherheitsbeauftragter ;)
    Ich komme mir schon vor wie ein Wanderprediger, wenn es um Mängel beim Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit) geht. Leider betrachte ich die Dinge aus einem anderen Blickwinkel als die ökonomisch denkenden Entscheidungsträger. Meistens steigt zum Ende des Gespräches die Lautstärke signifikant an und ich werde des Raumes verwiesen bzw. zum Schweigen aufgefordert :cursing:
    Vielleicht sollte ich doch ein paar "alltägliche Situationen" fotografieren und hier hochladen... ihr würdet es mir nicht glauben!

    In diesem Sinne:

    Hals- und Beinbruch

    Kronosom

    ... Dank an euch!

    Da sich geschätzte 35 Regalsysteme unterschiedlicher Bauart und Hersteller im Unternehmen befinden, ich etwa 170 Staplerfahrer zu betreuen habe und ich als Sicherheitsbeauftragter für Logistik/ Lager eingesetzt bin, kann ich das zeitlich absolut nicht gewährleisten. Diese Tätigkeiten gehören nicht zu meinen Kernaufgaben, sondern werden so "zwischendurch" erledigt. Da ich ein "unbequemer Zeitgenosse" bin, hütet man sich davor, mir Rechte zu übertragen. Könnte ja gut sein, dass am nächsten Morgen einige Regale gesperrt sind :whistling:
    Ich glaube vielmehr, dass sich die eigentlichen Verantwortlichen hier aus der Verantwortung stehlen wollen. Papierkram ist unangenehm. ;)

    Einen schönen Tag gewünscht!
    Kronosom