Hallo, eine Frage: in welchem hierarchischem Verhältnis steht das ArbSchG mit der ArbStättV?
Ist es:
1) 89/654/EWG
--> ArbSchG
----> ArbStättV
-------> ASR (Technische Regeln als Handlungsempfehlung ohne rechtl. bindenden Charakter)
oder
2) 89/654/EWG
--> ArbSchg
----> ArbStättV und ArbStättV nebeneinander
-------> ASR als Konkretisierung der ArbStättV (Technische Regeln als Handlungsempfehlung ohne rechtl. bindenden Charakter)
Wenn sie auf einer Ebene nebeneinander funktionieren: warum gibt es dann 2 verschiedene gesetzliche Grundlagen? Im Endeffekt geht es ja darum mit einem nationalen Gesetz die Vorgaben der EU umzusetzen.
Lopoe