ArbSchG versus ArbStättV

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  • Hallo, eine Frage: in welchem hierarchischem Verhältnis steht das ArbSchG mit der ArbStättV?

    Ist es:
    1) 89/654/EWG
    --> ArbSchG
    ----> ArbStättV
    -------> ASR (Technische Regeln als Handlungsempfehlung ohne rechtl. bindenden Charakter)

    oder
    2) 89/654/EWG
    --> ArbSchg
    ----> ArbStättV und ArbStättV nebeneinander
    -------> ASR als Konkretisierung der ArbStättV (Technische Regeln als Handlungsempfehlung ohne rechtl. bindenden Charakter)

    Wenn sie auf einer Ebene nebeneinander funktionieren: warum gibt es dann 2 verschiedene gesetzliche Grundlagen? Im Endeffekt geht es ja darum mit einem nationalen Gesetz die Vorgaben der EU umzusetzen.

    Lopoe

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  • Ersteres
    Wenn du beide mal durchliest wirst du sehen ,das im Arbeitschutzgesetz eigentlich nur die Grundlagen beschrieben sind.Konkretisiert werden die Grundlagen in den einzelnen Verordnungen zu den entsprechenden Bereichen.Beide haben Gesetzescharakter und sind bindend.Die Ergänzungen sind dann die Richtlinien welche dann ganz spezifisch auf das jeweilige Thema eingehen. Alles zusammen in eine große Kiste zu packen wäre überdimensioniert und unübersichtlich.
    Gruß Martin

  • Hallo lopoe,

    Der Unterschied in der Hierarchie erschließt sich mir noch nicht. ?(

    Im Endeffekt geht es ja darum mit einem nationalen Gesetz die Vorgaben der EU umzusetzen.

    Wo hast du das her? Es gibt doch weitaus mehr Gesetze als EU-Vorgaben? ;(

    EU-Vorgaben sind doch als Mindestanforderungen zu sehen. National kann dann durchaus anderes und zusätzliches geregelt werden, sofern es dem EU-Vertrag nicht widerspricht (z.B. freier Warenverkehr, Freizügigkeit der AN, usw.).
    Z.B. Maut :44:
    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Grundsätzlich ist es so, dass RL meistens auf europäischem Recht basieren.
    Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte demnach mit dem ArbSchG. Beispiel ist auch hier die Maschinenrichtlinie welche durch das ProdSG in nationales Recht umgesetzt wurde. Die Inhalte sind nahezu identisch.
    Weiter vertieft wird dann in entsprechenden Verordnungen, also ArbStättV.
    Wieder weiter vertieft wird das ganze dann in den ASR.

    Gruss Marco

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