elektrische Speisepunkte

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  • Hallo Elektrofachkräfte,

    bei einem meiner Kunden werden Umbauarbeiten durchgeführt (abdichten von Flachdach,Trockenbau, Fußboden verlegen etc). Keines der Gewerke hatte z.B. Schutzvetreiler eingesetzt . Sie haben ihre Geräten (Handbohrmaschiene, Stichsäge etc) direkt in die vorhandenen Steckdosen angeschlossen. Im Baustellenbereich befinden sich keine Mitarbeiter meines Kunden.

    Nun meine Frage: Läst sich aus der Tatsache das die Geräte direkt an die Gebäudeversorgung angeschlossen werden eine unzulässige Beanspruchung der Hausversorgung und somit eine Gefährdung für die Beschäftigten meines Kunden ableiten?

    Klar ist, dass die Bauarbeiter unzulässig gefährdet sind aber das abzustellen ist ein ALP.

    viele Grüße

    Kuddel

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  • Hallo Kuddel,

    beim lesen deiner Frage stellte sich mir vorrangig die Frage, handelt es sich um eine klassische *Baustelle*, wenn Strom aus stationären Steckdosen verwendbar ist.
    http://www.lfas.bayern.de/technischer_as…_screen_neu.pdf

    Warum soll eine Einrichtung, mit der der Betreiber sicher arbeitet, für die Fremdfirma unsicher sein?

    Wenn die Geräte richtig ausgewählt, geprüft und in Ordnung sind.
    Offensichtlich ist doch keine Baustromversorgung erforderlich!?
    Oder ist vertraglich asugeschlossen, daß der Kunde die vorhandenen Steckdosen nutzt?

    Ich bin kein SoGeKo, aber bisher habe ich die Notwendigkeit so nicht gesehen, wenn eine ordnungsgemäße Stromquelle vorhanden und nutzbar war.

    Vielleicht kann sich ja noch jemand mit entsprechender Erfahrung dazu äußern.

    Gruß
    gladis:-)

  • Hallo gladis,

    vielen Dank für den Anhang, den kannte ich noch nicht.

    Ja es handelt sich um eine klassische *Baustelle*. Es werden komplette Etagen umgebaut wobei die anderen Etagen weiterhin im Betrieb sind.

    Als SiGeKo (bin ich ja) oder FaSi der ausführenden Firmen hätte ich die Speisepunkte moniert, da keine FI-Schutzeinrichtung vorhanden ist (das ist aber Sicherheit der Leute auf der Baustelle).

    Mir geht es darum ob es bei der Forderung nach Baustromverteiler, Schutzverteiler etc. ausschließlich um den Schutz "ab der Steckdose" geht?

    viele Grüße

    kuddel

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Kuddel,

    die mitarbeiter auf der baustelle sollten ohnehin jeden tag überprüfen ob die schutzeinrichtung i.o. ist also den FI betätigen bevor sie sich an die arbeiten ran machen um zu überprüfen ob alles funktioniert.
    wenn es nun möglich ist das der FI seperat von der jeweiligen etage überprüft werden kann also den FI auslösen kann, dann sollte es kein problem sein, kann ich es aber nicht überprüfen so sollte man einen elektrobaukasten mit FI installieren und die versorgungsleitung zum baukasten durch eine elektro fachchmann überprüfen lassen und sich das protokollieren lassen.zumindenst hat man die gewissheit das sowohl die stationäre elektro versorgung als auch die baustellenversorgung i.o. ist.
    nun ich bevorzuge lieber den baustromkasten den da habe ich eine quelle wovon ich ausgehen kann das diese auch OK ist.

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • Hallo ihr drei,
    Euer Problem ist in der BGI 608 - Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen- eindeutig beschrieben.
    So wird unter Punkt 2 die Baustelle definiert. Bei einer Etagensanierung kann man mit Erlaub von einer kleinen Baustelle reden. Auch die weiteren Begriffsbestimmungen sind wichtig, wie z.B. Speisepunkt. So können Speisepunkte für kleine Baustellen Kleinstbaustromverteiler,Schutzverteiler oder ortsveränderliche Schutzeinrichtungen sein. Diese dürfen dann an die Steckvorrichtung der privaten Hausinstallation angeschlossen werden. Diese Schutzeinrichtungen dienen dem Schutz der elektrischen Betriebsmittel der Baustelle.
    Was den Schutz im privaten Netz betrifft, sollte man es vorher mit der Baufirma genau abstimmen. wie z.B. Schäden durch Netzausfall bei Überlastung oder Störungen im Netz durch Motore, etc.
    Jede ordnungsgemäß arbeitende und betreute Baufirma wird auf den Einsatz der eigenen (geprüften) Schutzeinrichtungen bauen.
    Wann wird im privaten Haushalt mal ein Fi-Schalter überprüft?!
    Das Auslösen des Tasters bestätigt mir nur, dass er mechanisch funktioniert.
    Es muss nicht immer der Baustromverteiler sein, der zum Einsatz kommt. Es gibt gute Lösungen für Schutzverteile bzw. ortsveränderlicher Schutzeinrichtungen.
    Wichtig ist es aber, wie Toni es schon sagte, dass die Schutzeinrichtung vor Anschluss der Betriebsmittel und dann arbeitstäglich auf einwandfreie Funktion geprüft wird.
    Gruß
    Hans-Heinrich

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    • Offizieller Beitrag

    hallo kuddel,

    Ich halte deine anfrage für ein nicht zu unterschätzendes problem !!!
    Man sollte sich genau überlegen, was man macht !!!
    In unserem betrieb sind solche kleinen baustellen (meist im keller) gang und gäbe. Allerdings haben wir bei uns angewiesen, dass grundsätzlich nicht an die hausinstallation gegangen werden darf, sondern ausschließlich ein baustromanschluss oder bei kleineren arbeiten ein stromaggregat mit den entsprechend erforderlichen sicherheitseinrichtungen genutzt werden muss.
    Anlass war ein vorfall, der gott-sei-dank nur technischen schaden angerichtet hat.
    Damals gab es eine fehlerhafte hausinstallation, die auch erst durch unseren vorfall und durch eine umfangreiche prüfung durch einen elektriker zu tage kam.
    Mein fazit: lieber meine eigene technik nutzen, deren zustand ich kenne und mit der meine "männer" umgehen können.

    peter

  • Hallo Kuddel,

    auch ich würde mich lieber auf eine Eigene Stromversorgung verlassen, wenn dies Möglich ist!

    Wenn bei euch aber ganze Etagen umgebaut werden, vielleicht auch noch im 4 Stock ist das schon schwieriger.

    Man kann sich aber auch anders absichern. Indem man Leitungen mit eingebauten Fi Schalter benutzt. Ausserdem würde ich vor Anfang der Arbeiten einen Elektriker beauftragen alle benötigten E-Anlagen zu überprüfen damit kann man sich zustätzlich absichern.

    Verbot der Nutzung der Hausinstallation (BauBG)

    Die sagen wie Peter die Hausverteilung zu benutzen ist verboten!

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Hallo.

    Ein Baustromverteiler (wegen dem Fi-Schutzschalter) ist bei dieser genannten Anzahl von verschiedenen Gewerken unabdingbar --> rauher Baustellenbetrieb, gegenseitige Beeinflussung, ständige Bewegungen (quer und drum herum) etc.

    Tipp: von Elektro(fachkraft)meister beraten / Angebot erstellen lassen

    Nartürlich sind die normalen Steckdosen des Kunden geprüft(?) und ok.
    Sind aber die Geräte der Handwerker auch geprüft und wenn ist es gewährleistet, dass gerade bei diesen Arbeitseinsätzen keine Maschinen (z.B. Netzanschlussleitungen) in einen defekten Zustand übergehen
    und ohne zwischengeschalteten FI kann es im schlimmsten Fall ein Leben kosten und dann ist auch u.U. Dein Kunde als AG mit im Boot(?).

    Die sogenannten PRCDS-Glieder (Personenschutzschalter) sind sehr teuer (70-140€) und dann muß es direkt vor die Maschine geschaltet werden.
    Also nicht eines und dann können alle, sondern alle Benutzer der örtlichen Schuko-Steckdosen benötigen eines.
    Die PRCDS-Glieder würde ich jetzt Frau Gladis empfehlen, da bestimmt viele Fremdfirmen auch in der Chemie immer wieder kleinere Reparaturarbeiten durchführen und dafür sind diese bestens geeignet. (Personenschutz)

    Ansonsten ist ja alles schon genannt.

    Ach so heute geprüft und somit Ok ist keine Garantie!!
    Oder weiß ich was die Nachtschicht ...oder der Mard..ILtis macht?

    Bis denn.
    Gruß
    pLa

    p. i. t.

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  • Die PRCDS sind für alle Handwerker am Bau vorgeschrieben.
    Mein Bruder ist selbstständig im Trockenbau. Es ist nicht einmal erlaubt eine Fünfminutenbaustelle ohne diese Sicherheitseinrichtung abzuwickeln.
    Als zugelassener SiGeKo solltest du die Vorschriften und ihre Neuerungen kennen.
    Von Störungen im Netz durch Maschinen oder Überlastung mal ganz zu schweigen, die kannst du auch sonst ohne viel teure Technik nicht ausschließen.
    Ciao Andreas

  • Zitat

    Original von Andreas.S
    .........
    Als zugelassener SiGeKo solltest du die Vorschriften und ihre Neuerungen kennen. .......

    Hallo Andreas,
    die Vorschriften für den Baubetrieb sind mir bekannt und es war keine Frage nach Vorschriften. Meine Frage bezog sich auch nicht auf die Gefährdung der Bauarbeiter/Innen sondern darauf ob Störungen etc. im Netz verursacht werden können wenn keine zugelassene Speisepunkte verwendet werden und dadurch eine Gefährdung der Beschäftigten meines Kunden die sich nicht im unmittelbaren Baustellenbereich befinden möglich ist.

    Der "Ton" Deiner Antwort wirkt auf mich etwas befremdlich ?( .

    Für mich zeichnet sich dieses Forum dadurch aus, dass sich hier Menschen im gegenseitigen Respekt austauschen, die in Ihrer Arbeit Generalisten sein müssen und doch aufgrund Ihres Lebens- und Berufsweges spezialisiert sind.

    Es gibt Vieles das Frau/Mann wissen müsste, wissen sollt, wissen könnte, wissen dürfte und nicht weis. Aber genau dafür ist IMO dieses Forum da.

    Ich freue mich darauf weiterhin Tips, Ratschläge und Informationen von Dir in diesem Forum zu finden.

    Viele Grüße

    Kuddel

  • Hallo nochmal,

    heute habe ich nochmal versucht, in der "BGV C22 - Bauarbeiten" eine Entsprechung für diese Forderungen zu finden.

    Leider ergebnislos, wenn meine Baustelle nicht in Bohrungen oder Rohrleitungen liegt.

    Nun frage ich mich, wo nehmen das LFAS und die Bau-BG ihre Forderungen ( "Steckdosen in Hausinstallationen dürfen nicht verwendet werden. Werden elektrische Betriebsmittel nur einzeln benutzt bzw. sind die Bauarbeiten geringen Umfangs, dürfen als Speisepunkte auch…"
    her?

    Hat Jemand eine Erklärung?

    Das wollte ich schon imme rmal sagen.. ""WO STEHT DAS?""

    *lach*

    Gruß
    gladis:-) (heute mal in plont)

  • .. seid ihr alle schon im WE?


    http://www.arbeitsschutz-sachsen.de/publications/b…osicherheit.pdf

    -> Speisepunkte
    Die Stromversorgung von Baustellen muss von besonderen Speisepunkten aus erfolgen.
    Steckvorrichtungen in ortsfesten Anlagen dürfen nicht als Speisepunkt verwendet werden; außer für kleine Baustellen (einzeln benutzte elektrische Betriebsmittel bzw. Arbeiten im Umfang von ca. 100 Arbeitsstunden) unter Verwendung von Kleinstbaustromverteilern oder Schutzverteilern oder
    ortsveränderlichen Schutzeinrichtungen.

    _> Baustromverteiler
    Wird ein Baustromverteiler als Speisepunkt verwendet, muss er folgende
    Eigenschaften bzw. Vorrichtungen haben: ...

    toll..und wo sie das _außer _ hernehmen, kann man sich dann in der Vorschriften-Tabelle raussuchen :)


    .

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    hallo gladis,

    schau bitte mal hier rein:

    http://www.bgfe.de/bilder/pdf/bgi_608_a05-2005.pdf

    Hier ist u.a. genau definiert, was als speisepunkte zulässig ist (punkt 3.2.1). Ich denke hier werden einige fragen beantwortet.

    Und die BGFW hat auch noch was dazu zu sagen:

    http://www.bgfw.net/praevention/ar…sser/strom.html

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

    2 Mal editiert, zuletzt von peter (12. Mai 2006 um 12:35)