Hallo Elektrofachkräfte,
bei einem meiner Kunden werden Umbauarbeiten durchgeführt (abdichten von Flachdach,Trockenbau, Fußboden verlegen etc). Keines der Gewerke hatte z.B. Schutzvetreiler eingesetzt . Sie haben ihre Geräten (Handbohrmaschiene, Stichsäge etc) direkt in die vorhandenen Steckdosen angeschlossen. Im Baustellenbereich befinden sich keine Mitarbeiter meines Kunden.
Nun meine Frage: Läst sich aus der Tatsache das die Geräte direkt an die Gebäudeversorgung angeschlossen werden eine unzulässige Beanspruchung der Hausversorgung und somit eine Gefährdung für die Beschäftigten meines Kunden ableiten?
Klar ist, dass die Bauarbeiter unzulässig gefährdet sind aber das abzustellen ist ein ALP.
viele Grüße
Kuddel