Aktualisierte TRGS 525 -Gefahrstoffe in Einrichtungen der medizinischen Versorgung

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  • Hallo

    Vielleicht ist das für den Einen oder Anderen interessant....
    seit 13.10.2014 (Montag) gibt es eine aktualisierung der TRGS 525, Gefahrstoffe in Einrichtungen der medizinischen Versorgung

    Infos gibt es HIER

    Liebe Grüße, Susi :002:
    Für (Schreib-)Fehler ist mein Handy verantwortlich..... 8)

    Vernunft ist manchmal nichts anderes als der Mut zur Feigheit. (G. B. Shaw)

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  • Irgendwie steht da auch so mach wirres Zeug in der TRGS.

    Zitat von TRGS525


    3.1 Informationsermittlung
    ...
    (2)...
    Arzneimittel im Sinne des AMG unterliegen nicht der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) und der CLP-Verordnung und somit grundsätzlich auch nicht einer gefahrstoffrechtlichen Kennzeichnung, für sie gibt es in der Regel keine Sicherheitsdatenblätter. Sicherheitsrelevante Informationen zu Arzneimitteln können von den Herstellern (Fachinformationen)...


    Schon mal nachgesehen, was in einer Fachinformation für arbeitssicherheitsrelevante Informationen vorzufinden sind? Diese dürften in den seltensten Fällen ausreichend sein.


    Zitat von TRGS525


    3.2 Gefährdungsbeurteilung
    ...

    (6) Bei Tätigkeiten mit entzündlichen bzw. entzündbaren Stoffen der Kat. 1 oder 2 ist zu ermitteln, ob explosionsfähige Gemische oder explosionsfähige Atmosphären vorhanden sein können. Explosionsgefährdete Bereiche sind in Zonen einzuteilen und ggf. ist ein Explosionsschutzdokument zu erstellen und fortzuschreiben.


    Schön, also doch ein Explosionsschutzdokument für die Händedesinfektion und eine wandelnde Ex-Zone um Arzt und Pflegekraft. ;)
    Selbiges natürlich auch bei jeder Anwendung von Sprays.

    Zitat von TRGS525


    ...

    4 Arzneimittel ohne krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften
    4.1 Grundsatz

    (1) Die Regelungen der Nummer 4 gelten für Tätigkeiten mit Arzneimitteln, bei denen Inhaltsstoffe freigesetzt werden können, die Gefährlichkeitsmerkmale gemäß § 3 GefStoffV aufweisen oder denen entsprechende Gefahrenkategorien nach CLP-Verordnung zugeordnet werden.
    ...

    (2)...Sicherheitsdatenblätter für die darin enthaltenen Arzneistoffe müssen für die Beschäftigten arbeitsplatznah zugänglich sein.


    Ach, wo bekomme ich denn SDB zu den Arzneistoffen her? Weder der Hersteller des Fertigarzneimittels, noch der Hersteller des Arzneistoffs ist mir gegenüber dazu gesetzlich verpflichtet.

    Zitat von TRGS525


    (3) Handschuhe aus Latex oder Nitril sind im medizinischen Bereich weit verbreitet, Daten über die erforderliche Schichtdicke von Handschuhen oder deren Durchbruchszeit für reine Arzneistoffe sind meist nicht verfügbar. Arzneimittel sind Zubereitungen von einem oder mehreren Arzneistoffen, bei denen kurzeitig ein Kontakt zum Beschäftigten bestehen kann. Vergleichbare Expositionen wie in der Industrie, bei denen die Exposition über eine ganze Schicht in wesentlich höheren Konzentrationen bestehen kann, gibt es in der Medizin nicht.


    Was soll mir das jetzt sagen??? Wir wissen nichts und sagen nichts, aber wir gehen davon aus, dass die Gefährdung sich von der Industrieanwendung unterscheidet und geringer ist?

    Zitat von TRGS525


    4.4 Anwendung von Inhalaten
    ...
    Ist keine andere Anwendungsform möglich, ist in diesem Fall geeignete persönliche Schutzausrüstung (Atemschutz z.B. der Klasse FFP 2) zu tragen.


    Aha, bei Dämpfen und Aerosolen wenden wir also eine Partikelmaske an.


    Mal so eine Frage an die Runde der Arzneimittelanwender. Wer führt denn alle Arzneimittel im Gefahrstoffverzeichnis auf? Oder werden Vereinfachungen getroffen über die Aussage geringe Gefährdung? Welche Arzneimittel führt Ihr in Eurem Gefahrstoffverzeichnis?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin,

    Welche Arzneimittel führt Ihr in Eurem Gefahrstoffverzeichnis?

    gute Frage ... in einigen meiner Unternehmen habe ich die Vorgabe, dass kein Gefahrstoff ohne vorhergehende Prüfung in das Unternehmen gebracht werden darf ...
    soll ich das nun auch auf den privaten Hustensaft oder die Kopfschmerztablette anwenden? ... oioioi ... ;(

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Guten Morgen,

    wir hatten in unseren REHA-Kliniken diese Diskussion hinsichtlich Zytostatika und Opiaten etc. Ich habe diese Entscheidung den leitenden Ärzten und Apothekern überlassen. Da Uneinigkeit vorherrschend war, wurden diese Medilatmente in einem Gefahrstoffkataster aufgenommen. Hat jemand eine GB über das Thema entblistern?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • ...Mal so eine Frage an die Runde der Arzneimittelanwender. Wer führt denn alle Arzneimittel im Gefahrstoffverzeichnis auf? Oder werden Vereinfachungen getroffen über die Aussage geringe Gefährdung? Welche Arzneimittel führt Ihr in Eurem Gefahrstoffverzeichnis?


    Liegt nicht in meiner Hand, aber afaik werden die Hilfen der BGW genutzt: hier und hier

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • ...wir hatten in unseren REHA-Kliniken diese Diskussion hinsichtlich Zytostatika und Opiaten ...


    Ah, interessant, Opiate bzw. BTM habe ich bisher großzügig übersehen. Zytostatika (auch Virustatika und monoklonale Antikörper) werden bei uns im Kataster geführt. Ebenso alle Gase, Druckgassprays und bekanntermaßen brennbare Flüssigkeiten wie die Händedesinfektionsmittel. Beim Rest der Arzneimittel habe ich für mich festgelegt, dass der stationsübliche hygienische Umgang zu geringer Gefährdung führt und somit kein Katastereintrag erforderlich ist. Natürlich gibt es da auch Lücken, denn einige Arzneimittel enthalten hohe Alkoholgehalte ohne, dass es entsprechende Desinfektionsmittel sind. Bei den potentiell hormonell wirksamen Stoffen treten wir schon seit Jahren auf der Stelle und haben noch kein Konzept gefunden, dies sinnvoll abzubilden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.