Brandschutztür vs Personenschutz

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo zusammen

    Folgende Sachlage liegt vor.
    Normalweise heißt es das man Frandschutztüren nicht verkeilen/festbinden darf.
    Wie ist es wenn ein Automatischer Türöffner/Schließer defekt ist und die Tür daher nicht offen gehalten werden kann?
    Hierbei ist zu beachten das eine Umfahrung durch ein an anderes Tor nur über einen Durchgang mit erhöhten Fußgängerverkehr möglich wäre.
    Gruß
    MST

  • ANZEIGE
  • Hi...

    die Regelung ist da eigentlich eindeutig: Das Blockieren von Brandschutztürenmit dazu nicht zugelassenen Mitteln (kein HK 90 :whistling: ) ist strikt verboten. Hier drohen im schlimmsten Fall viel höhere Verletzungen / Schäden, als das Umfahren des Bereichs (mit entsprechenden organisatorischen Mitteln abgesichert) verursachen kann - auch wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit erst einmalgering scheint.
    Unabhänig davon: wie lange kann es dauern, eine Feststellanlage wieder instandsetzen zu lassenß i.d.R.ist es ja nur der Melder,der "verbraucht"oder defekt ist - und der Austausch sit quasi nur eine Handbewegung, die eigentlich jeder durchführen kann. Heisst wir reden hier ggf.von einem Tag bis dass ein neuer Melder eingetroffen ist.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Also , feststellen geht auf keinen Fall.

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."

    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

  • ...oder eben etwas komplzierter:

    Bis zur Reparatur eine Türwache (also einen menschlichen Türöffner), so wie eine Brandwache, aufstellen oder eben die Tür zulassen und umschiffen.

    Alles andere ist no-go.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo,


    Wie ist es wenn ein Automatischer Türöffner/Schließer defekt ist und die Tür daher nicht offen gehalten werden kann?

    eine zeitnahe Reparatur ist nicht möglich?
    Einfach aufkeilen etc. geht bzw. darf man nicht.


    Bis zur Reparatur eine Türwache (also einen menschlichen Türöffner), so wie eine Brandwache

    Was eine Möglichkeit ist, wurde bzw. wird teilweise so am BER
    praktiziert.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • ANZEIGE
  • Hallo,

    Verwechselt bitte Brandwache und Brandsicherheitswache nicht. Wenn die Brandwache vor Ort ist ist es meist schon zu Spät.
    Ich schließe mich aber dem an. Wenn die technische Überwachung ausgefallen ist muss man eine Organisatorische Maßnahme ergreifen. Das heißt jemanden als Brandsicherheitswache abstellen.
    Aber das geht natürlich nur bedingt. Im Fall vom BER sieht man, dass die technischen Maßnahmen vorrangig sind, sonst hätte man wahrscheinlich den Flughafen mit Hunderten Brandsicherheitswachen eröffnet.
    Verkeilen = no go
    Gruß Matthias

  • Hallo,


    Verwechselt bitte Brandwache und Brandsicherheitswache nicht. Wenn die Brandwache vor Ort ist ist es meist schon zu Spät.

    Ich denke das verwechselt hier keiner, wobei darauf hinzuweisen ist das diese
    Begrifflichkeit unterschiedlich verwendet wird. Im betrieblichen Feuerwehrwesen
    hat diese Begrifflichkeit eine andere Bedeutung, als zum Beispiel bei einer
    öffentlichen Fw..

    Hallo,
    Aber das geht natürlich nur bedingt. Im Fall vom BER sieht man, dass die technischen Maßnahmen vorrangig sind, sonst hätte man wahrscheinlich den Flughafen mit Hunderten Brandsicherheitswachen eröffnet.

    Sicherlich, gerade aber bei Abschaltungen/Defekten von Brandschutzeinrichtungen,
    ist dies eine Variante die teils über Monate hinweg erfolgreich praktiziert wird.
    Natürlich ist dies aber mit enormen Kosten verbunden. Was aber scheinbar nicht wirklich
    stört... siehe Beispielhaft nur die Ausschreibungen der öffentlichen Hand.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • §145 StGB Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln

    (1) Wer absichtlich oder wissentlich

    Notrufe oder Notzeichen mißbraucht oder vortäuscht, daß wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Wer absichtlich oder wissentlich

    die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Warn- oder Verbotszeichen beseitigt, unkenntlich macht oder in ihrem Sinn entstellt oder die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Schutzvorrichtungen oder die zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr bestimmten Rettungsgeräte oder anderen Sachen beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht,

    wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 303 oder § 304 mit Strafe bedroht ist.