Sehhilfe bei FSÜ Tätigkeiten erforderlich

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  • Hallo,

    bei der Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung wurde bei einem Mitarebeiter festgestellt, dass für das Staplerfahren eine Sehhilfe erforderlich ist.

    Jetzt wurde ich gefragt wer dafür verantwortlich ist das er das macht? Und wer das kontrolliert?

    Weiss einer da was drüber?

    Danke

    Jan

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  • Moin Jan,

    die Beschaffung der Brille ist Sache des Mitarbeiters. Wenn er die Brille zum Staplerfahren braucht, dann ist die auch privat notwendig (z. B. beim Autofahren)

    Die Überwachung, dass er die Brille oder evtl. Kontaktlinsen während der Arbeit auch trägt, obliegt Euch als Unternehmen.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Die Notwendigkeit einer Sehhilfe für das Staplerfahren wurde hoffentlich nicht wie von Ihnen angegeben im Rahmen einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung sondern im Rahmen einer Eignungsuntersuchung bekannt.
    Das Thema "Zulässigkeit von Eignungsuntersuchungen während einer laufenden Beschäftigung" ist ein juristisches Mienenfeld (wurde an anderer Stelle hier im Forum schon diskutiert). Der Arbeitgeber wäre verantwortlich durchzusetzten, dass die verordnete Sehhilfe auch getragen wird.
    Die Frage wer die Brille bezahlen muss ist schwierig, gerade wenn der Arbeitnehmer es darauf ankommen ließe, ggf. nicht mehr auf dem Stapler eingesetzt zu werden.

  • Die Notwendigkeit einer Sehhilfe für das Staplerfahren wurde hoffentlich nicht wie von Ihnen angegeben im Rahmen einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung sondern im Rahmen einer Eignungsuntersuchung bekannt.
    Das Thema "Zulässigkeit von Eignungsuntersuchungen während einer laufenden Beschäftigung" ist ein juristisches Mienenfeld (wurde an anderer Stelle hier im Forum schon diskutiert).

    Es scheint aber leider immer noch die Regel zu sein, wie nicht zuletzt dieser Thread zeigt.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.