Aus gegebenem Anlass musste ich mich mit den Bedingungen für die Bestellung eines GGB beschäftigen.
Zu meinem Entsetzen gibt es zahlreiche Unternehmen, denen nicht bewusst ist, dass sie einen GGB bestellen müssen.
Ich habe lange das (unaktuelle) Wissen mit mir herumgeschleppt, dass nur Unternehmen, die Gefahrgut losschicken, einen GGB benötigen.
Die Entlader habe ich nicht berücksichtigt.
Asche auf mein Haupt.
Reine Empfänger (in der Praxis eher selten) müssen keinen GGB bestellen.
Aber sobald der Empfänger die Fracht ansehen und über die weitere Verwendung (annehmen, rückweisen wg. Beschädigungen der Behälter) entscheiden kann, ist er bereits ein Entlader. In dieser Eigenschaft ist der Unternehmer verpflichtet, bei einer Annahme von mehr als 50 t/a einen GGB zu stellen.
Etliche meiner Unternehmen muss ich nun mit der Tatsache vertraut machen, dass sie eine Gefahrgut-Organisation schaffen müssem ...