Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten

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  • Aus gegebenem Anlass musste ich mich mit den Bedingungen für die Bestellung eines GGB beschäftigen.

    Zu meinem Entsetzen gibt es zahlreiche Unternehmen, denen nicht bewusst ist, dass sie einen GGB bestellen müssen.
    Ich habe lange das (unaktuelle) Wissen mit mir herumgeschleppt, dass nur Unternehmen, die Gefahrgut losschicken, einen GGB benötigen.
    Die Entlader habe ich nicht berücksichtigt.
    Asche auf mein Haupt. ;(

    Reine Empfänger (in der Praxis eher selten) müssen keinen GGB bestellen.
    Aber sobald der Empfänger die Fracht ansehen und über die weitere Verwendung (annehmen, rückweisen wg. Beschädigungen der Behälter) entscheiden kann, ist er bereits ein Entlader. In dieser Eigenschaft ist der Unternehmer verpflichtet, bei einer Annahme von mehr als 50 t/a einen GGB zu stellen.
    Etliche meiner Unternehmen muss ich nun mit der Tatsache vertraut machen, dass sie eine Gefahrgut-Organisation schaffen müssem ...
    ;(

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • ...rückweisen wg. Beschädigungen der Behälter...
    ;(


    Ich hoffe, Du verstehst darunter nicht, dass man den Transporter mit den beschädigten Behältern zum Absender zurückschickt.

    Die Ausnahmen von der Bestellpflicht eines Gefahrgutbeauftragten kann man dem §2 GbV entnehmen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.