Prüfintervall Schnelllauftore in Flucht- und Rettungswegen

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  • Hallo,
    ich habe mal eine Frage zum Prüfintervall von Schnelllauftoren in Flucht-und Rettungswegen.
    Müssen die halbjährlich geprüft werden? Habe gehört, dass einige Hersteller das vorgeben. Gibt es dazu eine rechtliche Grundlage oder ist das einfach nur eine Empfehlung des Herstellers?

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  • Moin,

    Müssen die halbjährlich geprüft werden? Habe gehört, dass einige Hersteller das vorgeben. Gibt es dazu eine rechtliche Grundlage oder ist das einfach nur eine Empfehlung des Herstellers?

    guckst Du BetrSichV, §3.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    als orientierung schau Dir mal die BGR 232 an...entscheiden ist dann aber die ASR 1.7 punkt 9

    Hie noch die ASR 2.3 Punkt 5 Anordnung, Abmessung

    Und wie a.r.ni bereits schon erwähnte die BetrSichV §3.

    Ist Dir aufgefallen das in allen Werken die Gefährdungsbeurteilung abgefragt wird ;) :D
    Da wirst du nicht drum herum kommen.

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • hallo becci,
    bin es nochmal. in Deiner Frage ist nicht genau beschrieben, ob sich diese auch in den rettungsegen befinden oder sich diese auch als Brandabschnitttor formulieren lassen. da diese Schnelllautore eölektirsch angesteuert sind, müssen diese bei Stromausfall auch eine SV-Versorgung aufweisen, in Abhängigkeit um welches Objekt es sich handelt.

    Beispiel:
    Schnelllauftor im rettungsweg, müsste dann automatisch schließen (Rauchschutz im Rettungsweg), wenn Gefahr, also angesteuert durch BMA,
    Die eingesetzte Türe würde dann der Durchgang sein im Sinne des Rettungsweges.
    Siehe elektrische Verriegelungen in Türen und Toren, dann SV-versorgung, ergo TechPrüfVO.
    Prüfung durch einen SV alle 3 Jahre..............

    Im Anhang habe ich Dir die TechPrüfVO NRW eingefügt, vielleicht hilfts Dir weiter.
    Tipp, schaue Dir denn Rettungswegplan mal an, danach den Objektplan der Feuerwehr, dort sind die KurzInfos drin.
    Alternativ, wenn eine BMA vorhanden ist, das wartungsunternehmen abfragaben nach dem Steuerungs-und Laufplan der Meldergruppen.

    Beste Grüße
    Thomas

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  • Hi Becci,
    schau mal noch zusätzlich in die Herstellervorgaben (siehe auch BGI861 > GB erstellen und Herstellervorgaben beachten).Denn bei Einrichtungen im Fluchtwegsbereich kommen öfters mal monatliche Tests hinzu (welche auch dokumentiert sein müssen), oder die Prüfungen werden zum Teil auch auf halbjährlich empfohlen. Da kommt es auf die Gesamttechnik an, sprich wiederrum auf deine GB......

    Arn.im