Hallo,
ich habe mal eine Frage zum Prüfintervall von Schnelllauftoren in Flucht-und Rettungswegen.
Müssen die halbjährlich geprüft werden? Habe gehört, dass einige Hersteller das vorgeben. Gibt es dazu eine rechtliche Grundlage oder ist das einfach nur eine Empfehlung des Herstellers?
Prüfintervall Schnelllauftore in Flucht- und Rettungswegen
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Moin,
Müssen die halbjährlich geprüft werden? Habe gehört, dass einige Hersteller das vorgeben. Gibt es dazu eine rechtliche Grundlage oder ist das einfach nur eine Empfehlung des Herstellers?
guckst Du BetrSichV, §3.
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- Offizieller Beitrag
Hallo,
als orientierung schau Dir mal die BGR 232 an...entscheiden ist dann aber die ASR 1.7 punkt 9
Zitat9 Anforderungen an Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen
(1) Automatische Schiebetüren und Schnelllauftore (ausgenommen Feuer- und
Rauchschutztüren und -tore) dürfen nur verwendet werden, wenn sie bei Ausfall der
Energiezufuhr selbsttätig öffnen oder über eine manuelle Öffnungsmöglichkeit
(Break-out) verfügen. Automatische Karusselltüren dürfen nur verwendet werden,
wenn sich Teile der Innenflügel ohne größeren Kraftaufwand
(siehe Punkt 10.1 Abs. 3) von Hand und ohne Hilfsmittel sowie in jeder Stellung der
Tür auf die erforderliche Fluchtwegbreite öffnen lassen. Weitere Bestimmungen zu
Türen und Toren im Verlauf von Fluchtwegen enthält die ASR A2.3 „Fluchtwege und
Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“.(2)Die Anzahl und Lage von Türen und Toren ergibt sich insbesondere aus den
Fluchtweglängen nach ASR A2.3.Hie noch die ASR 2.3 Punkt 5 Anordnung, Abmessung
ZitatFluchtwege sind in Abhängigkeit von vorhandenen Gefährdungen und den damit gemäß Punkt 5 (2) dieser Regel verbundenen maximal zulässigen Fluchtweglängen, sowie in Abhängigkeit
von Lage und Größe des Raumes anzuordnen. Bei der Gefährdungsbeurteilung sind u. a. die Höchstzahl der Personen und der Anteil an ortsunkundigen Personen zu berücksichtigen.
(2) Die Fluchtweglänge muss möglichst kurz sein und darf:
a) für Räume, ausgenommen Räume nach b) bis f) bis zu 35 m
b) für brandgefährdete Räume mit selbsttätigen Feuerlöscheinrichtungen bis zu 35 m
c) für brandgefährdete Räume ohne selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen bis zu 25 m
d) für giftstoffgefährdete Räume bis zu 20 m
e) für explosionsgefährdete Räume, ausgenommen Räume nach f) bis zu 20 m
f) für explosivstoffgefährdete Räume bis zu 10 m
betragen.
Die tatsächliche Laufweglänge darf jedoch nicht mehr als das 1,5fache der Fluchtweglänge betragen. Sofern es sich bei einem Fluchtweg nach a), b) oder c) auch um einen Rettungsweg
handelt und das Bauordnungsrecht der Länder für diesen Weg eine von Satz 1 abweichende längere Weglänge zulässt, können beim Einrichten und Betreiben des Fluchtweges die Maßgaben des
Bauordnungsrechts angewandt werden.Und wie a.r.ni bereits schon erwähnte die BetrSichV §3.
Ist Dir aufgefallen das in allen Werken die Gefährdungsbeurteilung abgefragt wird
Da wirst du nicht drum herum kommen. -
hallo becci,
im Anhang alles wichtige,
einmal im Jahr inklusive schließkraftmessungSonnige Grüße
Thomas -
hallo becci,
bin es nochmal. in Deiner Frage ist nicht genau beschrieben, ob sich diese auch in den rettungsegen befinden oder sich diese auch als Brandabschnitttor formulieren lassen. da diese Schnelllautore eölektirsch angesteuert sind, müssen diese bei Stromausfall auch eine SV-Versorgung aufweisen, in Abhängigkeit um welches Objekt es sich handelt.Beispiel:
Schnelllauftor im rettungsweg, müsste dann automatisch schließen (Rauchschutz im Rettungsweg), wenn Gefahr, also angesteuert durch BMA,
Die eingesetzte Türe würde dann der Durchgang sein im Sinne des Rettungsweges.
Siehe elektrische Verriegelungen in Türen und Toren, dann SV-versorgung, ergo TechPrüfVO.
Prüfung durch einen SV alle 3 Jahre..............Im Anhang habe ich Dir die TechPrüfVO NRW eingefügt, vielleicht hilfts Dir weiter.
Tipp, schaue Dir denn Rettungswegplan mal an, danach den Objektplan der Feuerwehr, dort sind die KurzInfos drin.
Alternativ, wenn eine BMA vorhanden ist, das wartungsunternehmen abfragaben nach dem Steuerungs-und Laufplan der Meldergruppen.Beste Grüße
Thomas -
Hi Becci,
schau mal noch zusätzlich in die Herstellervorgaben (siehe auch BGI861 > GB erstellen und Herstellervorgaben beachten).Denn bei Einrichtungen im Fluchtwegsbereich kommen öfters mal monatliche Tests hinzu (welche auch dokumentiert sein müssen), oder die Prüfungen werden zum Teil auch auf halbjährlich empfohlen. Da kommt es auf die Gesamttechnik an, sprich wiederrum auf deine GB......Arn.im