Hallo miteinander,
wie Isabeau schon schreibt, wir haben eine beratende Aufgabe und unterstützen die Führungskrafte, aber wir können ihnen ihre Arbeit und damit Verantwortlichkeit nicht abnehmen.
Außerdem ist die BA das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und wer sollte die machen? Na wer?
Bei uns unterschreibt die Sifa die BA allerdings auch, zusammen mit dem jeweiligen Vorgesetzten.
Mir ist natürllich klar, dass es Betriebe gibt, in denen man glaubt die Sifa sei dafür zuständig. Für externe Sifa besteht hier die Kunst darin diesen Glauben zu ändern ohne den Auftrag zu verlieren
Zwar schon etwas älter, aber ein ganz guter Artikel zur Haftung
"Welche Verantwortung trägt eine SiFa?
Für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ist der Unternehmer verantwortlich , in ihren jeweiligen Kompetenzbereichen die Führungskräfte. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit trägt für die Maßnahmen des Arbeitschutzes im Betrieb keine Verantwortung. Als Berater/-in ohne Anweisungskompetenzen hat die Sifa ja selbst nicht unmittelbar die Möglichkeit, sicherheitswidrigen Zuständen abzuhelfen. Ihr fehlt die Befugnis, in Abläufe einzugreifen oder Sicherheitsmängel selbst zu beseitigen. Bei Gefahr im Verzug kann und muss dies ausnahmsweise der Fall sein, wenn niemand Kompetentes zur Stelle ist.
Für die Qualität ihrer Beratungs- und Prüfungstätigkeit ist die Sicherheitsfachkraft umfassend verantwortlich und haftet hier auch, wenn sie ihren Aufgaben vorsätzlich oder fahrlässig nicht nachkommt.
Bei der Anwendung ihrer sicherheitstechnischen Fachkunde ist die SiFa weisungsfrei. Sie allein beurteilt die Gefährdungen und die notwendigen Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Dahinter steckt das Modell einer sicherheitstechnischen Stabsstelle, eine Sicherheitsfachkraft kann nicht organisatorisch und disziplinarisch einem Abteilungsleiter unterstellt werden." Quelle: https://sifaboard.de/www.ergo-online.de
Grüße
awen