Betriebsanweisungen 3

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  • Hallo miteinander,

    wie Isabeau schon schreibt, wir haben eine beratende Aufgabe und unterstützen die Führungskrafte, aber wir können ihnen ihre Arbeit und damit Verantwortlichkeit nicht abnehmen.

    Außerdem ist die BA das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und wer sollte die machen? Na wer?

    Bei uns unterschreibt die Sifa die BA allerdings auch, zusammen mit dem jeweiligen Vorgesetzten.

    Mir ist natürllich klar, dass es Betriebe gibt, in denen man glaubt die Sifa sei dafür zuständig. Für externe Sifa besteht hier die Kunst darin diesen Glauben zu ändern ohne den Auftrag zu verlieren ;)

    Zwar schon etwas älter, aber ein ganz guter Artikel zur Haftung

    "Welche Verantwortung trägt eine SiFa?
    Für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ist der Unternehmer verantwortlich , in ihren jeweiligen Kompetenzbereichen die Führungskräfte. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit trägt für die Maßnahmen des Arbeitschutzes im Betrieb keine Verantwortung. Als Berater/-in ohne Anweisungskompetenzen hat die Sifa ja selbst nicht unmittelbar die Möglichkeit, sicherheitswidrigen Zuständen abzuhelfen. Ihr fehlt die Befugnis, in Abläufe einzugreifen oder Sicherheitsmängel selbst zu beseitigen. Bei Gefahr im Verzug kann und muss dies ausnahmsweise der Fall sein, wenn niemand Kompetentes zur Stelle ist.
    Für die Qualität ihrer Beratungs- und Prüfungstätigkeit ist die Sicherheitsfachkraft umfassend verantwortlich und haftet hier auch, wenn sie ihren Aufgaben vorsätzlich oder fahrlässig nicht nachkommt.
    Bei der Anwendung ihrer sicherheitstechnischen Fachkunde ist die SiFa weisungsfrei. Sie allein beurteilt die Gefährdungen und die notwendigen Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Dahinter steckt das Modell einer sicherheitstechnischen Stabsstelle, eine Sicherheitsfachkraft kann nicht organisatorisch und disziplinarisch einem Abteilungsleiter unterstellt werden." Quelle: https://sifaboard.de/www.ergo-online.de

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • Stefan,

    ...da muss ich doch nochmal auf meine Frage zurückkommen: Bist Du als freiberufliche SiFa tätig?

    Einige, durchaus kritische, Anmerkungen:

    1. Wenn ein Kaufmann eine Abteilungsverantwortung für die Technik hat ist er meisten die falsche Person (Führungskraft) an dieser Stelle. Stichwort: Fachliche Eignung / Auswahl der Führungskräfte => Organisationsverschulden des Unternehmers

    2. Auch wenn Du als SiFa zu einer unternehmerischen Entscheidung Ja oder Nein sagst triffst Du damit letztendlich keine Entscheidung. Der Unternehmer kann diese Maschine trotz allem in Betrieb nehmen und Du machst nix!!!

    3. Natürlich kannst Du dem Unternehmer anbieten, ihm seine Verantwortung durch deine Unterschrift abzunehmen, aber ausser der Tatsache das er sich sehr darüber freuen wird einen Dummen gefunden zu haben erreichst Du auch hiermit nichts. Die betriebliche Hierarchie wird dadurch rechtlich nämlich nicht ausgehebelt.

    Last but not least: (Und dafür entschuldige ich mich besser schon mal im Vorraus!) Solltest Du wirklich als freiberufliche SiFa tätig sein, bist Du in meinen Augen mit solchen Nummern ein Risiko für jeden Unternehmer und solltest darum die Klauseln in deiner Betriebshaftpflichtversicherung, die Du ja sicherlich besitzt, sehr genau prüfen.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    2 Mal editiert, zuletzt von MichaelD (12. Februar 2008 um 09:39)

  • Meine Herren... ist das hier kompliziert... verklemmt...

    Natürlich hab ich nur eine Stabsstelle und berate den AG! Wenn der AG sag nein, wird es notiert und fertig, und die Sache ist für mich gegessen! Um zu einer Lösung zu kommen gibt es dann noch andere Möglichkeiten, B-rat (wenn vorhanden), Gewerbeaufsicht und Co.

    Bin ich verrückt und lasse mir Befugnisse, Verantwortungen auf mich übertragen? Dann kann ich mir doch sofort ne Kugel in den Kopf jagen!

    Und zu Deinem Punk 1, die Realität sieht leider anders aus!
    Punkt 2 und 3 hab ich oben beantwortet.

  • Stefan,

    ...wenn dem so ist - dann verstehe ich Deine Fragerei und Gedanken nicht wirklich...

    Klar gibt es Unterschiede zwischen der schönen Theorie und der harten Praxis. Dort mit unseren Mitteln Einfluß zu nehmen, beispielsweise durch Information und Schulung der Führungskräfte, ist doch eine unserer orginären Aufgaben als SiFa.

    Meine Erfahrung zeigt das, wenn ich mich mal mit einer FK in Ruhe ein Stündchen bei einer Tasse Kaffee hinsetze und ihn "so nebenbei" über Aufgaben und Verantwortlichkeiten aufkläre, es mit Sinneswandeln häufig sogar ziemlich schnell geht . Viele dieser Funktionsstellenträger haben ja nie etwas über ihre diesbezüglichen Aufgaben gelernt und fallen "aus allen Wolken".

    Anyway, Kommunikation ist alles und da ist es eben häufig hilfreich, wenn man sagt was man meint - und das herauszufinden ist mir bei deinen Ausführungen noch nicht gelungen...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Stefan,

    auch wenn ich mich als "Herr" nicht angesprochen fühle, mal ne ketzerische Frage:

    Wie passen Deine beiden Sätze bitte schön zusammen?

    Zitat

    Und deshalb meine Frage. Wäre es nicht besser, wenn die SiFa die Betriensanweisung komplett unterschreibt?

    und:

    Zitat

    Bin ich verrückt und lasse mir Befugnisse, Verantwortungen auf mich übertragen? Dann kann ich mir doch sofort ne Kugel in den Kopf jagen!

    Stell Dir bitte mal die Frage, was eine Unterschrift unter eine Betriebsanweisung bedeutet? Was es überhaupt bedeutet, seine Unterschrift zu leisten?

    Indem DU diese unterschreibst, übernimmst Du doch automatisch die Verantwortung für den Inhalt und übernimmst Du doch automatisch die Weisungsbefugnis!

    Wenn der Kaufmann als Chef nicht in der Lage ist, die technischen Arbeitsabläufe darzulegen, dann können und müssen es die entsprechend fach- und sachkundigen Mitarbeiter tun. Und die SiFa ist für ihren Arbeitsbereich ebenfalls fach- und sachkundig.
    Du kannst allenfalls diese Informationen sammeln, bündeln, in einer Betriebsanweisung verarbeiten, mit den Technikern fachlich abstimmen und letztendlich dem Chef zur Unterschrift vorlegen. Nicht ohne ihn über seinen Verantwortungsbereich aufzuklären.

    Gruß
    Isabeau

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  • Zitat

    Original von Isabeau

    Wie passen Deine beiden Sätze bitte schön zusammen?


    und:

    [QUOTE]Bin ich verrückt und lasse mir Befugnisse, Verantwortungen auf mich übertragen? Dann kann ich mir doch sofort ne Kugel in den Kopf jagen!

    /quote]


    Es gibt Verträge!
    In denen kann man es so regeln, das z.B. ich als SiFa die BA unterschreibe, der AG wird schriftlich darüber informiert, aber er als AG trotzdem für alles die Verantwortung hat, auch dann, wenn nur meine und nicht seine Unterschrift unter der BA steht! So war es gemeint, nicht anders.

    Und kommt mir jetzt bitte nicht "Es ist ein Dokument" usw. Das ist eine Sache welches der RA klären muss.

    Und, als externer, der den AG in allen Fragen der Abeitssicherheit "vertraglich berät", bin ich für die Arbeitssicherheit mitverantwortlich, da ich als externer jegliche Veränderung in den Gestezen, den Verordnungen etc. dem AG (Kunden) mitteile, da der oder die Kunden ihre Hauptaufgabe aufs Kerngeschäft gelenkt haben. Bei schlechter Betreung werd ich den Kunden verlieren. Natürlich wäre es wünschenswert, wenn sich trotzdem der oder die AG, auch bei externer Betreuung, hin und wieder sich über die Arbeitssicherheit, über "ihre Pflichten gem. ArbSchG" informieren, was leider besonders bei Kleinunternehmen nicht der Fall ist!