Moin,
nachdem ich nun endlich dazu gekommen bin, die Neufassung der TRBA 250 in der BGW-Version durchzuackern habe ich erstmal eines festgestellt:
Andere technische Regeln (Gefahrstoffe, BetrSich, etc) werden in meinen Augen zunehmend unverbindlicher, der schöpferischen Ausgestaltung durch den Unternehmer wird mehr Freiraum gewährt.
Nicht so bei der TRBA 250, die wurde in weiten Teilen sehr konkret.
Ein Schelm wer Pöses dabei denkt: Hat der Gesetzgeber erkannt, dass man den Unternehmern im Krankenhauswesen keine großen Freiräume gönnen darf, weil Sie diese sonst bis zur Schmerzgrenze ausreizen?!
Einen echten Brüller durfte ich auch lesen, führte auch bei meinem MAV-Kollegen zu ebenso brüllender Erheiterung:
"Der Arbeitgeber hat fachlich geeignetes Personal in ausreichender Anzahl einzusetzen, um Stich- und Schnittverletzungen, z.B. durch Fehlbedienung aufgrund von Hektik zu vermeiden"
Ein Schenkelklopfer! In welcher Parallelwelt leben die Verfasser dieser TRBA?
Gänzlich skuril wird das Ganze bei der ambulanten Plfege, wenn man bedenkt, wer in der Realität die GBUen erstellt:
"Deshalb sind die Bedingungen der "Kundenwohnung" in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen".
Muss ich jetzt jede "Kundenbewohnung" begehen?
Aber im Großen und Ganzen bin ich sehr froh über die Konkretisierung, sie macht mir hoffentlich die Arbeit etwas einfacher.
So, das musste mal raus. Und es wäre schön, dazu ein paar Meinungen zu hören.
Hardy