Die neugefasste TRBA 250

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  • Moin,

    nachdem ich nun endlich dazu gekommen bin, die Neufassung der TRBA 250 in der BGW-Version durchzuackern habe ich erstmal eines festgestellt:

    Andere technische Regeln (Gefahrstoffe, BetrSich, etc) werden in meinen Augen zunehmend unverbindlicher, der schöpferischen Ausgestaltung durch den Unternehmer wird mehr Freiraum gewährt.
    Nicht so bei der TRBA 250, die wurde in weiten Teilen sehr konkret.
    Ein Schelm wer Pöses dabei denkt: Hat der Gesetzgeber erkannt, dass man den Unternehmern im Krankenhauswesen keine großen Freiräume gönnen darf, weil Sie diese sonst bis zur Schmerzgrenze ausreizen?!

    Einen echten Brüller durfte ich auch lesen, führte auch bei meinem MAV-Kollegen zu ebenso brüllender Erheiterung:

    "Der Arbeitgeber hat fachlich geeignetes Personal in ausreichender Anzahl einzusetzen, um Stich- und Schnittverletzungen, z.B. durch Fehlbedienung aufgrund von Hektik zu vermeiden"

    Ein Schenkelklopfer! In welcher Parallelwelt leben die Verfasser dieser TRBA?

    Gänzlich skuril wird das Ganze bei der ambulanten Plfege, wenn man bedenkt, wer in der Realität die GBUen erstellt:

    "Deshalb sind die Bedingungen der "Kundenwohnung" in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen".

    Muss ich jetzt jede "Kundenbewohnung" begehen?

    Aber im Großen und Ganzen bin ich sehr froh über die Konkretisierung, sie macht mir hoffentlich die Arbeit etwas einfacher.


    So, das musste mal raus. Und es wäre schön, dazu ein paar Meinungen zu hören.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

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  • Moin,

    nachdem ich nun endlich dazu gekommen bin, die Neufassung der TRBA 250 in der BGW-Version durchzuackern habe ich erstmal eines festgestellt:

    BGW-Version?

    "Der Arbeitgeber hat fachlich geeignetes Personal in ausreichender Anzahl einzusetzen, um Stich- und Schnittverletzungen, z.B. durch Fehlbedienung aufgrund von Hektik zu vermeiden"

    Hm. Das ist ja mal eine Aussage. Mehr Personal - weniger Schnittverletzungen? :D

    Ein Schenkelklopfer! In welcher Parallelwelt leben die Verfasser dieser TRBA?

    Die kennen unsere Gesundheitsreform nicht ;(

    Gänzlich skuril wird das Ganze bei der ambulanten Plfege, wenn man bedenkt, wer in der Realität die GBUen erstellt:

    "Deshalb sind die Bedingungen der "Kundenwohnung" in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen".

    "Guten Tag, bevor wir sie Sie hier zuhause pflegen muss erst mal unsere FASI hier durch" 8)

    Sieht bestimmt chic aus, so ne Betriebsanweisung neben der Kuckucksuhr...

    Muss ich jetzt jede "Kundenbewohnung" begehen?

    Klar, die GBU wird IMMER VOR Aufnahme der Tätigkeit erstellt.... ;)

    Aber im Großen und Ganzen bin ich sehr froh über die Konkretisierung, sie macht mir hoffentlich die Arbeit etwas einfacher.

    So, das musste mal raus. Und es wäre schön, dazu ein paar Meinungen zu hören.

    Hardy

    Letztendlich ist die TRBA sehr ergiebig und eine schöne Hilfestellung. Es gab schon schlechere TRBx en.....

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

  • BGW-Version = von der BGW gedruckte Version. Da stehen kursiv gedruckt noch Hinweise, die i.A. ganz gut sind.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • ...Andere technische Regeln (Gefahrstoffe, BetrSich, etc) werden in meinen Augen zunehmend unverbindlicher, der schöpferischen Ausgestaltung durch den Unternehmer wird mehr Freiraum gewährt.
    Nicht so bei der TRBA 250, die wurde in weiten Teilen sehr konkret.
    Ein Schelm wer Pöses dabei denkt: Hat der Gesetzgeber erkannt, dass man den Unternehmern im Krankenhauswesen keine großen Freiräume gönnen darf, weil Sie diese sonst bis zur Schmerzgrenze ausreizen?!
    ...

    Ich finde recht konkrete Regelungen durchaus praktisch, denn dann kann ich direkt darauf verweisen, wenn mal wieder die Frage kommt "Wo steht das?".
    Die unkonkreten Vorgaben kommen ja gelegentlich auch daraus, dass einzelne Regelungen nicht mehr im Handlungsspielraum der Nationalstaaten sondern z.B. in Händen der EU liegt. Deswegen gibt es dann z.B. keine TRGS 220 mehr, sondern eine Bekanntmachung 220. Die Nationalstaaten haben hier juristisch wenig Handlungsspielraum.
    Auch war es in der Vergangenheit für den Gesetzgeber doch recht einfach. Man gab einen Rahmen vor, hat das Instrument der Gefährdungsbeurteilung etabliert und solange alles gut geht ist es in Ordnung. Geht etwas schief, dann war in der Regel die Gefährdungsbeurteilung fehlerhaft, was ja in der Verantwortung des Unternehmers liegt und somit ist der Staat als Schuldiger außen vor. Hätte er konkretere Vorgaben gemacht wäre er in der Haftung möglicherweise dabei.
    Wenn jetzt in der TRBA250 konkrete Vorgaben gemacht werden, so hat der Arbeitskreis wahrscheinlich erkannt, dass hier Mängel vorliegen, die korrigiert werden müssen. Übrigens, man darf von technischen Regeln durchaus abweichen, sofern mindestens das gleiche Schutzniveau erreicht wird. Bei Abweichung hat man dann im Zweifelsfall allerdings eine Nachweispflicht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Hardy,

    ich begrüße es eigentlich, das man den "schöpferischen Freiraum" beschneidet und konkret wird. Das dabei die Realität in unserem Gesundheitssystem verkannt wird, ist eine andere Sache.
    Aus meiner Sicht macht es auch Sinn, eine GBU der "Kundenwohnung" durchzuführen. Dies sollte schon beim Abschluß des Pflegevertrages passiert sein. Aus Gesprächen mit Mitarbeitern von Pflegediensten kenne ich die Probleme und Gefahren, die in Kundenwohnungen so vorhanden sein können. Das können Haustiere sein, irgenwelche baulichen Bedingungen, Gefahrstoffe ........ Da haben wir es im Krankenhaus oft noch wesentlich einfacher. Da bietet sich noch ein breites Betätigungsfeld für uns Fasi`s um auch die Leitungen der Pflegedienste für das Thema "Arbeitssicherheit in Kundenwohnungen" zu sensibilisieren. Oft wissen die gar nicht, unter welchen gefährlichen Bedingungen ihre Mitarbeiter ihren Job verrichten.

    Gruß Christian

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"

    Werner von Siemens, Zitat von 1880

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