Gitterbox: Sicherer Transport

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  • Die Gabellänge der meisten Stapler und Deichselhubwagen beträgt 1150 mm. Gitterboxen sind 1230 mm lang. Wenn jetzt ein Stapler oder ein Deichselhubwagen eine Gitterbox längs aufnehmen möchte, erwischt er die hintere Querstrebe knapp nicht mehr. Jetzt kommt es zu einer Belastung der Holzbretter, die den Boden einer Gitterbox darstellen. Speziell bei Staplerbetrieb kommt es bei einem Neigen des Mastes zu einer punktuellen Belastung der Holzbretter der Gitterbox. Gibt es hier Bestimmungen? Die EPAL und UIC Richtlinien sind mir zu teuer. Es kann ja auch nicht sein, viele Euro zu investieren, um sicher zu arbeiten. Würde mich über Antworten freuen.

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  • Hallo Erich,

    was sagt denn der Hersteller der Gitterbox dazu, wo diese "aufgenommen" werden darf? - Ich gehe fest davon aus, dass er die Aufnahme am Holzboden nicht als möglichen Aufnahmepunkt angibt. Schau DIr mal bitte §11, der BGV D27 an:

    Zitat

    (2) Flurförderzeuge und ihre Anhänger müssen so beladen werden, dass
    die Last nicht herabfallen oder sich unbeabsichtigt verschieben kann.

    Allein das bringt mich schon zu dem Ergebnis, dass die Aufnahme am Holzboden nicht zulässig ist.

    Schau auch mal bei komnet (oder natürlich auch woanders) z.B. hier oder hier.

    Wünsche allen einen sicheren Tag!

    „Wenn es Regenschirme gibt, kann man nicht mehr risikofrei leben: Die Gefahr, dass man durch Regen nass wird, wird zum Risiko, das man eingeht, wenn man den Regenschirm nicht mitnimmt. Aber wenn man ihn mitnimmt, läuft man das Risiko, ihn irgendwo liegen zu lassen.“
    (Niklas Luhmann in: Die Moral des Risikos und das Risiko der Moral)

  • Moin,

    ganz einfach: Box oder die Gabeln passen nicht zueinander.

    Die Lastaufnahme MUSS gleichmässig erfolgen. Die Gitterbox oder auch jede Palette ist so konstruiert, dass die Gabeln voll darunter sein sollen. Diese sollten dann am Ende der Gabel anliegen (Lastschutzgitter?). Dies geht bei einem kleinen Überstand des Ladegutes nur dann, wenn die Gabeln etwas länger ist, damit man sie nicht nur unter der Palette sieht, sondern die Spitzen auch vorne hervorschauen.

    In der BGR 234 sind z.B. Paletten und Gitterboxen beschrieben, auch mit Skizzen.

    Nur so nebenbei: Die Box dient dem Transport und soll das Transportgut schützen. Gleichzeitig ist eine Box oder Euro-Palette kein Einwegartikel. Da wäre es doch nicht sinnig, wenn diese Dinger bei jedem Anheben beschädigt würden.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Danke für die rasche Antwort.
    Es ist mir logisch, dass die Gabellänge so gewählt sein soll, dass die hintere Querstrebe der Gitterbox die Last aufnimmt. Ich habe nur festgestellt, dass üblicherweise die Gabellängen 1150 mm betragen. Somit dürfte mit derartigen Transportgeräten keine Manipulation mit Gitterboxen erfolgen. Da schaut die Praxis aber anders aus.
    In meinem angesprochenen Fall geht es um einen Beinaheunfall, bei dem die zulässige Last in der Gitterbox nicht überschritten war. Beim Manipulieren mit "normalen" Gabeln ist ein Brett der Gitterbox gebrochen und die Last somit seitlich heruntergefallen. Gott sei Dank keine Verletzten.
    Ich denke da gibt es zwischen Theorie und Praxis eine Differenz. :wacko:

  • Moin,

    Ich habe nur festgestellt, dass üblicherweise die Gabellängen 1150 mm betragen. Somit dürfte mit derartigen Transportgeräten keine Manipulation mit Gitterboxen erfolgen. Da schaut die Praxis aber anders aus.


    Naja, das kann man schon problemlos machen, nur halt nicht längs. Für mich hieße das entweder den Längstransport zu verbieten oder geeignete Gabeln (von mir aus auch Gabelverlängerungen) zu beschaffen.
    Gruß Moritz

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  • Hi,

    Gabelverlängerungen sind im Prinzip gut, bei Staplern. Bei den Gabelhubwagen schaut es so aus, dass das Fahrgestell in oder unterhalb der Gabeln verschwindet. Werden dort jetzt Schuhe (Verlängerungen) aufgesetzt, so müssen die per Hand draufgeschoben werden. Das Gerät kann mit seiner Gabel nicht hineingleiten, es klemmt sich, bzw. ist nicht möglich. Und beim Absenken gehen diese Schuhe dann nicht bis auf die ebene Erde, da sie auf dem Fahrgestell aufliegen.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)