Beiträge von Erich B.

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    Zum Thema Hautschutz-Unterweisung hab ich folgende gute Erfahrung gemacht:

    Zuerst wird den Teilnehmern erklärt welcher Hautschutz bei den unterschiedlichen im Betrieb vorkommenden Stoffen anzuwenden ist.
    Am Besten mit Vorlage des betrieblichen Hautschutzplans.

    Dann kommt der Praxistest.
    Man nehme ein Stück Styropor =Polystyrol-Hartschaumplatte/expandierter Polystyrolpartikelschaum (EPS) in der Größe ca. 10 x 5 x 2-3 cm.
    Nachdem erklärt wurde, welche Hautschutzsalbe z.B. bei Aceton zu verwenden ist, wird eine Hälfte der Oberseite mit der passenden Hautschutzsalbe eingecremt. Anschließend wird mit einer Pipette eine kleine Menge Aceton auf die eingecremte Oberfläche des Versuchsstücks getropft. Es passiert nichts.

    Dann wird das Versuchsstück um 180 Grad gedreht und wieder Aceton jetzt auf die ungeschützte Oberfläche getropft. Das Aceton frisst sich durch das Material.
    Damit kann wunderbar die Schutzwirkung einer Hautschutzsalbe demonstriert werden.

    Danke für die rasche Antwort.
    Es ist mir logisch, dass die Gabellänge so gewählt sein soll, dass die hintere Querstrebe der Gitterbox die Last aufnimmt. Ich habe nur festgestellt, dass üblicherweise die Gabellängen 1150 mm betragen. Somit dürfte mit derartigen Transportgeräten keine Manipulation mit Gitterboxen erfolgen. Da schaut die Praxis aber anders aus.
    In meinem angesprochenen Fall geht es um einen Beinaheunfall, bei dem die zulässige Last in der Gitterbox nicht überschritten war. Beim Manipulieren mit "normalen" Gabeln ist ein Brett der Gitterbox gebrochen und die Last somit seitlich heruntergefallen. Gott sei Dank keine Verletzten.
    Ich denke da gibt es zwischen Theorie und Praxis eine Differenz. :wacko:

    Die Gabellänge der meisten Stapler und Deichselhubwagen beträgt 1150 mm. Gitterboxen sind 1230 mm lang. Wenn jetzt ein Stapler oder ein Deichselhubwagen eine Gitterbox längs aufnehmen möchte, erwischt er die hintere Querstrebe knapp nicht mehr. Jetzt kommt es zu einer Belastung der Holzbretter, die den Boden einer Gitterbox darstellen. Speziell bei Staplerbetrieb kommt es bei einem Neigen des Mastes zu einer punktuellen Belastung der Holzbretter der Gitterbox. Gibt es hier Bestimmungen? Die EPAL und UIC Richtlinien sind mir zu teuer. Es kann ja auch nicht sein, viele Euro zu investieren, um sicher zu arbeiten. Würde mich über Antworten freuen.

    Schöne Grüße aus Österreich. Meine erste Frage hier im Forum.
    Habe folgende Themenstellung: Bei einem Palettenregal für Querlagerung von Europaletten sind Tiefenstege für Spanplatten eingelegt. Ist es zulässig, diese ohne Spanplatten für die Querlagerung von Paletten bzw. Gitterboxen zu verwenden? Wenn ja, müssen die Palettenklötze direkt statisch unter der Unterlagen sein? Ist es richtig, dass Spannplatten min. 38 mm stark sein müssen und bei einer Balkenlänge von 2700 mm min. 4 Einlagen benötigen? Gitterboxen in einem Palettenregal einlagern nur mit Gitterboxauflagen oder auch Einlagerung auf unterstützten Spannplatten?
    Würde mich über Antworten sehr freuen. Lg