BA für ICP-MS (Massenspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma )

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  • Hallo,

    ist es sinnvoll für ein Massenspektrometer (ICP-MS) eine Betriebsanweisung zu erstellen? Denke, dass eine Gefährdungsanalyse zum Ergebnis kommt, dass eher eine Unterweisung notwendig ist, oder was meint Ihr?

    Gruß
    pogge

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  • Na ich würde trotzdem eine BA schon alleine aus rechtlicher sicht erstellen.Kommt es trotz des Ergebnisses deiner GB dennoch zu einem Personenschaden, fragt die Gewerbeaufsicht und die BG sicherlich trotzdem nach einer BA. Eine BA hierfür ist nie verkehrt. Unterweisung zusätzlich klar.

  • Hi...

    Unterweisungs ist ja gut und schön. Aber was willst Du unterweisen? Richtig! Die BA :D

    Damit hast Du dann den Inhalt der Unterweisung ebenfalls sauber dokumentiert.
    Aber richtig ist, wie du selbst implizierst: Die BA schreiben und ablegen nutzt nix - sie muß unterwiesen werden!

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Jetzt kommt mal wieder meine Meinung durch zu den ganzen Papierbergen, die man "erstellen muss" aber eh niemanden interessieren.

    Wer darf denn an so ein ICP-MS heran? Doch bestimmt nicht der letzte (Entschuldigung für die Ausdrucksweise) Volltrottel. An solchen Geräten arbeiten in der Regel entsprechend fachlich ausgebildete Spezialisten. Die wissen was sie tun (sollten es zumindest) und eine Bedienungsanleitung muss es zu dem Gerät auch geben. Dort stehen die wesentlichen Dinge drin, auch zur Sicherheit des Gerätes. Man kann jetzt diese Information noch in eine BA packen und somit komprimiert wiedergeben, allerdings kann ich da wenig erkennen, was die Sicherheit erhöht, denn das Gerät ist so komplex, da kann man mit 1-2 DIN A4 Seiten wenig anfangen. Daher würde ich eher dazu tendieren zu regeln, dass nur entsprechend ausgebildetes Personal (z.B. durch den Gerätehersteller geschult), daran arbeiten darf. Wiederholungsunterweisung dann durch die Betreiberfirma z.B. anhand von Vorfällen bzw. mit Hilfe der Bedienungsanleitung zum Gerät.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ...Du sprichst mir aus der Seele.

    Auch von mir: Seit vorsichtig mit dem "Betriebsanweisungswahn" - der fuehrt schnell auch mal in eine Sackgasse. Wenn ihr denn unbedingt eine haben muesst, also um mit dem Haufen in der Hose besser umgehen zu koennen ( Hey, kleiner Scherz!!!), dann habt ihr bestimmt eine fuer den allgemeinen Umgang bzw. das Arbeiten im Analytischen Labor, oder so aehnlich...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Guter Punkt Tiefflieger...

    letzendlich liegt der Hund doch wieder bei der Gefährdungsbeurteilung begraben!
    Gibt es Gefährdungen und entsprechende Gegenmaßnahmen, die in einer Betriebsanweisung zusammengefasst werden müssen?
    Oder ist das Gerät an sich so sicher, dass es keine offen zugänglichen Gefahrenstellen gibt?

    Im letzten Fall, und da muss ich meiner Aussage von oben korrigieren, ist eine Betriebsanweisung nur ein weiteres, überflüssiges Dokument - die entscheidenden Informationen finden sich dann in der Betriebsanleitung wieder.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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  • vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Ich werde eine BA erstellen und entsprechend unterweisen. Die Bedienungsanleitung ist sehr spärlich und zeigt keinerlei Gefahren auf. Klar, Bedienpersonal ist qualifiziert und weiss, was zu tun ist. Ansonsten gibt es bei uns zum Glück keine Flut an BA's.

    Danke!
    Gruß

    pogge

  • Hallo Zusammen,

    ich kann da Tiefflieger und Michael nur zustimmen, an solchen Geräten arbeiten in der Regel nur vom Hersteller gut ausgebildetes Personal die wissen worauf es ankommt zuviele BA,s bringen nichts denn keiner richtet sich in der Regel danach oder liest sie sich durch auch wenn sie jährlich unterwiesen werden.
    Stellt einfach euren Mitarbeitern zwei Wochen nach der Unterweisung mal gezielte Fragen Ihr werdet euch wundern!!!
    In meiner Anfangszeit als FaSi habe ich auch für alles und jenes eine BA erstellt bis mein AP mich fragte ob es denn sinnvoll ist für alles und jenes eine BA zu erstellen und die Wände damit zu tapezieren! Er sagte an vielen Betriebsmitteln und Geräten dürfen nur ausgebildete Fachkräfte arbeiten (befähigte Personen) und die kümmern sich nicht um eine BA die von Nichtfachkräften die nicht aus ihren Bereich sind erstellt und unterwiesen werden, auch wenn das jetzt hart klingt!!!!!
    Die Arbeit wird dadurch nicht sicherer!!

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen