Offenes Schuhwerk in Abwassertechnischen Anlagen?

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  • Hallo zusammen, in einem abwassertechnischen Betrieb (Kläranlage) wird diskutiert, den Mitarbeitern Sandalen mit Stahlkappe zur Verfügung zu stellen. Angeblich soll es in irgendeinem Regelwerk einen Passus geben, dass offenes Schuhwerk aufgrund der Infektionsgefahr in abwassertechnischen Anlagen nicht erlaubt ist. Leider kann ich diesen Text nirgends finden. Kann mir jemand helfen, der sich da besser auskennt als ich. Vorab schon mal besten Dank Gruß Christian

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  • Moin

    Angeblich soll es in irgendeinem Regelwerk einen Passus geben, dass offenes Schuhwerk aufgrund der Infektionsgefahr in abwassertechnischen Anlagen nicht erlaubt ist.

    Diesen Passus kenne ich auch nicht und suche auch nicht danach, denn die BGR 191 enthält eine Checkliste, mit der DU den notwendigen Sicherheitsschuh festlegst.
    Also Checkliste -> Gefährdungsbeurteilung -> innerbetriebliche Festllegung = Schluss mit Diskussionen :D

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo,

    so eine Regel kenne ich nicht, aber die TRBA 220:

    5.5.3 Fußschutz

    Bei Reinigungs-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten z.B. in Gruben, Schächten, Pumpensümpfen

    und Rechenhäusern besteht die Möglichkeit eines Kontaktes mit biologischen

    Arbeitsstoffen im Fußbereich durch Wasserkontakt. In solchen Fällen müssen Sicherheitsschuhe

    getragen werden, die der Zusatzanforderung bezüglich des Wasserdurchtrittes und

    der Wasseraufnahme der DIN EN 344 „Anforderungen und Prüfverfahren für Sicherheits-,

    Schutz- und Berufsschuhe für den gewerblichen Bereich“ entsprechen. Bei zahlreichen Tätigkeiten


    können Stiefel erforderlich sein.

    d. h. wie mein Vorredner schon erwähnt hat: Gefährdungsbeurteilung nach §7 BioStoffV,

    Gummistiefel, Trennung schwarz-weiß Bereiche, usw.

    Derjenige, der die Parole mit den Sandalen ausgegeben hat, soll die angebliche Ausnahme selbst suchen. :thumbup:

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)

  • Auch bei uns gibt es einige Abteilungen, die gerne Sandalen tragen möchten. Aufgrund des Ergebnisses meiner GB ist das tragen nicht zu befürworten.Info an alle Vorgesetztensowie/ Betriebsrat und Besprechung der Ergebnisse aus der GB.Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen und fertig. Keine Einführung von Sandalen.
    Gruß Martin

  • Guten Morgen zusammen, vielen Dank für Eure Antworten. holgi: Dein Beitrag hat mir schon geholfen. Werde heute im ASA entsprechend argumentieren. Allen einen schönen Tag

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