Gestaltung Flucht und Rettungswegeplan

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  • Hallo,

    auf dem Flucht- und Rettungswegeplan ist ja häufig die Brandschutzordnung Teil A verkleinert mit abgebildet.
    Nun fällt mir hier im Umkreis ein Ersteller auf, der diesen Teil immer gleich gestaltet, heiß es wird gleich alles mit angegeben, Brandmelder, Wandhydrant, Löschdecke, usw. obwohl manchmal gar nicht vorhanden.
    Ist das eigentlich in Ordnung?
    Muss der Aushang zusätzlich in DIN A4 erfolgen?

    Danke und Gruß

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  • Hallo,


    auf dem Flucht- und Rettungswegeplan ist ja häufig die Brandschutzordnung Teil A verkleinert mit abgebildet.

    Die Verhaltensregeln müssen nach DIN ISO 23601 (§7.1) nicht zwingend auf den Plan,
    ein separater Aushang (z.B. in DIN A4) ist möglich. (Wurde hier im Forum schon mehrfach
    besprochen)


    Nun fällt mir hier im Umkreis ein Ersteller auf, der diesen Teil immer gleich gestaltet, heiß es wird gleich alles mit angegeben, Brandmelder, Wandhydrant, Löschdecke, usw. obwohl manchmal gar nicht vorhanden.

    Dann sind diese Pläne nach DIN ISO 23601 falsch und müssten
    überarbeitet werden (ergibt sich u.a. aus §10 DIN ISO 23601).
    Ich kann keine Einrichtungen angeben, die nicht vorhanden sind.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo "König"
    ich stimme deiner Ausführung zu.

    Die Verhaltensregeln im Brandfall und bei Unfall müssen auf die Flucht-/Rettungswegepläne.
    Diese Forderung aus der ArbStättV und Konkretisiert in der ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan
    Die DIN kann die ASR in der Form nicht aushebeln. 8o

    Zitat:

    (4)
    Regeln für das Verhalten im Brandfall und das Verhalten bei Unfällen sind eindeutig und in kurzer, prägnanter Form und in hinreichender Schriftgröße in jeden
    Flucht- und Rettungsplan zu integrieren. Die Inhalte der Verhaltensregeln sind den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. :thumbup:

    Hier ist die ASR:
    http://www.baua.de/de/Themen-von-…publicationFile

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Hallo,


    Die DIN kann die ASR in der Form nicht aushebeln.

    In behördlichen Forderungen und Ausschreibungen spielt aber
    die DIN die Rolle und nicht die ASR. Ferner, habe ich keine Pflicht
    zur Anwendung der ASR ;)

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • wir reden von einer Arbeitsstätte......
    Viele Fachplaner verwenden die ASR`en nicht, weil Sie diese nicht kennen oder keine Ausbildung hierzu haben.
    Bei Arbeitsstätten besteht in verschiedenen Bereichen sehr wohl ein Pflicht.
    Bsp.:
    ein Brandschutzplaner (BSK) hat kürzlich Notausgangstüren nach innen aufgehen lassen, weil die Forderung nach außen aus dem Arbeitsstättenrecht stammt.
    und im Baurecht so nicht gibt, genau wie gefangene Räume.
    Jetzt raten Sie mal wer die Kosten zur Drehung der Türen übernehmen darf......... genau der der das Arbeitsstättenrecht nicht berücksichigt hat. :thumbup:
    Ich durfte sogar beim Ministerium (OBA) eine Stellungnahme einreichen. :rolleyes:

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

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  • Hallo,

    ich auch und die Hinweise der BAuA zu ASR:

    2Die Technischen Regel für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenregeln - ASR) beschreiben Maßnahmen
    und praktische Durchführungshilfen und legen dar, wie die in der Arbeitsstättenverordnung
    gestellten Schutzziele und Anforderungen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit der
    Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten vom Arbeitgeber erreicht
    werden können.

    Die ASR enthalten zum Zeitpunkt der Bekanntgabe den aktuellen Stand der Technik. Sie erleichtern
    dem Arbeitgeber die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 der ArbStättV und die
    Festlegung der geeigneten Maßnahmen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten im
    Betrieb. Wendet der Arbeitgeber die ASR an, kann er davon ausgehen, dass er in Bezug auf den
    Anwendungsbereich der ASR die Vorgaben der ArbStättV einhält (Vermutungswirkung).

    Eine Verpflichtung zur Anwendung der ASR schreibt die Arbeitsstättenverordnung jedoch nicht
    vor. Der Arbeitgeber kann eigenständig von den Vorgaben der ASR abweichen und die Schutzzielvorgaben
    der Arbeitsstättenverordnung einschließlich des Anhangs auch auf andere Weise erfüllen.
    In diesem Fall
    muss er die ermittelten Gefährdungen, denen die Beschäftigten ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein
    können, auf andere Weise so beseitigen oder verringern, dass dabei das gleiche Schutzniveau wie in
    der ASR erreicht wird ("Stand der Technik").

    http://www.baua.de/de/Themen-von-…ormationen.html

    Ich persönlich werde den Teufel tun und diesen ganzen ASR-Unsinn berücksichtigen,
    wenn ich von Behördenseite andere Vorgaben habe. Ich persönlich finde in diesem
    Zusammenhang u.a. das Treiben der BAuA (höflich ausgedrückt), ziemlich dreist.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Die Notausgangstüren sind in der ArbStättV verankert - aber das können Sie ja nicht wissen.
    Und wer erlaubt eine Abweichung von der ArbStättV? Quiz..... ?( (google)
    Die Verpflichtung besteht alleine dadurch, weil Sie die Schutzziele nicht anderweitig bewerkstelligen können.
    Jetzt erzählen Sie mir dass irgendwelche Normen bindend sind?

    Bitte nicht mehr antworten, für Sie war der Post ja nicht gedacht und sie werden weiter in der Feuerwehrmannschiene bleiben..... ;)

    Herr Schmeisser darauf ein :138:

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Herr Moser,

    Wir reden hier von Flucht- und Rettungspläne und nicht von Ihren Notausgangstüren,
    nur falls Ihnen das mal aufgefallen ist.


    Die Verpflichtung besteht alleine dadurch, weil Sie die Schutzziele nicht anderweitig bewerkstelligen können.

    Jetzt machen Sie sich aber nicht lächerlich, wenn in der Nähe vom F+R Plan
    der Aushang hängt.


    Jetzt erzählen Sie mir dass irgendwelche Normen bindend sind?

    Das habe ich wo behauptet? Sie sollten sich nicht immer so aufspielen ;)


    weiter in der Feuerwehrmannschiene bleiben..... ;)

    Und Sie weiter in Ihrer ....(das spare ich mir) Art.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo zusammen,

    In meiner Version der DIN ISO 23601 (Stand: 2010/12) steht folgendes:

    7.4 Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen
    Flucht- und Rettungspläne sind immer mit Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen auszurüsten.
    N3) Diese Verhaltensregeln dürfen direkt auf dem Flucht- und Rettungsplan dargestellt werden oder in
    dessen Nähe angebracht werden.

    Beispiele hierfür findet ihr auch ab der Seite 14 in der DIN. Dieses "Verhalten im Brandfall" in Rot, was wie eine BSO Teil A aufgebaut ist - gibt es nicht mehr. Das wird kurz und knapp dargestellt und fertig. Text und Umrandung in Schwarz. Eine BSO haben wir separat in der DIN 14096 (2014/05). Die regelt tatsächlich in Teil A (was jetzt nur noch eine ist) die Regeln als Aushang. Da die sich ebenfalls in der Arbeitsstätte befindet, hat sie nichts im FuR-Plan verloren - ist auch kein Platz für da.
    --> Das ist der Stand der Technik 8o

    Die ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan ist eine Arbeitsstättenregel und konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung. Sie ist aber nicht zwingend anzuwenden. Wenn Sie aber den Stand der Technik widerspiegelt, ist sie anzuwenden oder den gleichen Schutz auf andere Weise zu erreichen.
    Die ASR A 2.3 ist von 2007 (letzte Änderung 2014).

    ..und zu dir AL_MTSA. Du hast recht. Da steht genau das Gleich drin wie in der DIN ISO 23601.
    Also, haben wir kein Widerspruch :thumbup:
    Lg

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  • Hallo,

    Nein steht nicht, bitte genau lesen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Herr Schmeisser,
    eine interessante letzte Stellungnahme, man erkennt so langsam den Wissensstand im Arbeitsschutzrecht. :whistling:
    also das ist genau wie ein....

    Ge Nacht Feuerwehrmann

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • [/quote]

    Nein steht nicht, bitte genau lesen.

    Gruß
    Simon Schmeisser[/quote]


    Hallo,
    hier schreiben jetzt Fachleute.
    Koll. Dalten, folgen Sie diesem Weg und meiden Sie "gefährliches Halbwissen" :thumbup:

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Hallo,

    so, die Verhaltensregeln müssen laut DIN nicht auf den gleichen Plan.
    Diesbezüglich liegt Dalten falsch, wenn er schreibt unter Bezug
    auf die DIN ISO 23601 das kein Widerspruch besteht. Zwischen der
    DIN und der ASR liegt in diesem Zusammenhang sehr wohl ein Widerspruch
    vor (wie Sie selbst geschrieben haben).


    hier schreiben jetzt Fachleute

    Arroganz ist auch eine Eigenschaft.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Also lieber Herr Schmeisser,
    unabhängig Ihres wohlklingenden Namens ist Ihr Profilbild sicher nicht besser als meins.
    Meins ist deutlich erkennbar und farbig schön - in Ihrem ist (gottlob) nicht viel zu erkennen :thumbup:
    Welchen Erziehungsabschnitt meinen Sie, der im Jugendheim ind der JVA oder in einem MC.... :?:

    Es ist immer wieder bemerkenswert, dass Sie im gesamten Forum nur EINE Meinung haben, nämlich ihrer.
    Immer in der Oppsosition sind und mehr als Brandschutz nicht von sich geben.
    *flagge4*

    Arroganz - aber nur wer es sich leisten kann.... :D

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Hallo,


    unabhängig Ihres wohlklingenden Namens ist Ihr Profilbild sicher nicht besser als meins.

    Habe ich jetzt wo behauptet?


    Meins ist deutlich erkennbar und farbig schön - in Ihrem ist (gottlob) nicht viel zu erkennen

    Jetzt müssten Sie nur noch mit Ihrem Namen zu den Beiträgen stehen..
    klappt aber wohl nicht.


    Es ist immer wieder bemerkenswert, dass Sie im gesamten Forum nur EINE Meinung haben, nämlich ihrer.
    Immer in der Oppsosition sind und mehr als Brandschutz nicht von sich geben.

    Der Brandschutz ist mein Bereich und aus den anderen Bereichen halte ich
    mich weitgehend raus. Wenn Sie mir jetzt unterstellen ich habe immer nur eine
    Meinung, dann irren Sie sich. Ich habe auf Ihren Beitrag geantwortet, dass die ASR
    nunmal bei Behörden und Ausschreibungen in der Regel keine Rolle spielt.
    Und dann kommen Sie in Ihrer gewohnt arroganten Art daher und meinen
    wieder jeden für blöd erklären zu können.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • :138:

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Lieber Simon,
    ich weiß gar nicht, warum Du dich so aufregst? Ich habe hier nicht meine Meinung präsentiert, sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen aus den Vorschriften kopiert und die sind korrekt!
    Das Thema ist glaube ich abgehakt ;)

    Gruß Andi

  • Hallo,


    ich weiß gar nicht, warum Du dich so aufregst? Ich habe hier nicht meine Meinung präsentiert, sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen aus den Vorschriften kopiert und die sind korrekt!

    Nein, weil Du schreibst das kein Widerspruch besteht (siehe Beitrag 9).
    Siehe einfach mal was Du aus der DIN ISO 23601 zu den Verhaltensregeln
    kopiert hast, dies dann bitte mit dem Auszug aus der ASR A2.3 vergleichen.

    Kurz und knapp: Während die DIN ISO 23601 es zulässt das die Verhaltensregeln
    nicht zwangsläufig auf dem Plan sein müssen, sieht es die ASR A2.3 anders.

    Auszug DIN ISO 23601:

    7.4 Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen
    Flucht- und Rettungspläne sind immer mit Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen auszurüsten.
    N3) Diese Verhaltensregeln dürfen direkt auf dem Flucht- und Rettungsplan dargestellt werden oder in
    dessen Nähe angebracht werden.

    und jetzt Auszug aus der ASR:

    (4)
    Regeln für das Verhalten im Brandfall und das Verhalten bei Unfällen sind
    eindeutig und in kurzer, prägnanter Form und in hinreichender Schriftgröße in jeden
    Flucht- und Rettungsplan zu integrieren.
    Die Inhalte der Verhaltensregeln sind den
    örtlichen Gegebenheiten anzupassen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Flucht- und Rettungspläne sind immer mit Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen auszurüsten --> DIN


    Regeln für das Verhalten im Brandfall und das Verhalten bei Unfällen sind
    eindeutig und in kurzer, prägnanter Form und in hinreichender Schriftgröße in jeden
    Flucht- und Rettungsplan zu integrieren --> ASR

    Kein Widerspruch, da beide verpflichtet sind :thumbup: