Anschaffung privater Büromöbel

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  • Hallo Kollegen,

    in unserem Unternehmen sind die Büros vor Jahren neu ausgestattet worden. Die Bestuhlung ist in Ordnung. Es ist nicht vorgesehen in naher Zukunft eine Erneuerung der selben vorzunehmen.
    Jetzt kommt ein Kollege zu mir und fragt mich, " Was ist wenn ich mir auf meine Kosten einen eigenen Bürostuhl, der meien Vorstellungen entspricht, kaufe???
    Erstmal wusste ich darauf keine befriedigende Antwort.
    Wie ist eurer Meinung nach die rechtliche Lage?
    Was passiert, wenn sich der Kollege aus welchem Grund auch immer an seinem "eigenen" Stuhl verletzt und krankgeschrieben wird?
    Ist das ein Arbeitsunfall im rechtlichen Sinne?
    Muss der AG Krankengeld zahlen?
    Hat der Kollege dann in diesem Fall grob fahrlässig und vorsetztlich gehandelt?
    Fragen über Fragen.

    Eure Meinung würde mich intressieren.
    Vielleicht hat jemand von euch schon so ein Fall gehabt.

    Ich wünsche euch ein schönes langes Wochenende

    LG Harpe

    Auch der größte Künstler war mal ein Anfänger

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  • Moin,

    Jetzt kommt ein Kollege zu mir und fragt mich, " Was ist wenn ich mir auf meine Kosten einen eigenen Bürostuhl, der meien Vorstellungen entspricht, kaufe???
    ... Wie ist eurer Meinung nach die rechtliche Lage?


    Ich nehme mal an, dass der Kollege kein Möbelstück von anno dunnemals mitbringen will.
    Frag doch einfach mal nach, welchen Stuhl er sich ausgeguckt hat.
    Wenn dieser ein GS-Zeichen hat und vielleicht sogar noch von der DGUV zertifiziert ist, dann ist der Stuhl schon mal nicht schlechter als die Eurer Firma.
    Wenn dann noch der Betriebsmediziner sein "einverstanden" gibt, sehe ich keine Probleme. Dazu ein Zweizeiler: "... genehmigen den Bürodrehstuhl der Marke XY"

    Zitat

    Was passiert, wenn sich der Kollege aus welchem Grund auch immer an seinem "eigenen" Stuhl verletzt und krankgeschrieben wird?
    Ist das ein Arbeitsunfall im rechtlichen Sinne?


    Na klar, ein Arbeitsunfall

    Zitat

    Muss der AG Krankengeld zahlen?


    Ja.

    Zitat

    Hat der Kollege dann in diesem Fall grob fahrlässig und vorsetztlich gehandelt?


    Kommt auf den Unfall an ...
    Wenn er der Meinung ist, sein Stuhl berechtige ihn, auf normale Sicherheitsvorschriften zu verzichten - und sich z.B. auf die Rückenlehne setzt oder er den Stuhl als Tritt missbraucht, dann handelt er vorsätzlich ...
    Verletzt er sich direkt am Stuhl, weil dieser konstruktive Mängel hat, dürfte es erst einmal ein Arbeitsunfall sein - aber die BG wird zusehen, dass sie ggf. den Hersteller an den Kosten beteiligt ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Tach.

    Sehe ich wie a.r.ni ;) Der Stuhl ist zwar ein Arbeitsmittel aber es verhält sich doch hier ähnlich wie mit der passenden und eigentlich angenehmen PSA. Der AG stellt etwas Vorschriftsmäßiges zur Verfügung. Der MA findets, aus welchen Gründen auch immer, unschön oder nicht attraktiv genug oder möchte eben einen "Chefsessel" haben. Dann soll er entweder zuzahlen und auf Ansprüche verzichten, wenn er das Unternehmen verlässt oder eben selber einen mitbringen. Aber Vorsicht! "Schöner wohnen" gilt nicht grundsätzlich!
    Viele Unternehmen haben eine corporate identity, die sogar das Mobiliar vorschreiben. Z. B. Bauform und die Farbe.

    Was aber zu dem Vorschlag von a.r.ni aus meiner Erfahrung noch hinzuzufügen wäre, wer für einen Ersatz aufkommt, wenn dieser Stuhl irgendwann das berühmte "Zeitliche" segnet. Hat der Unternehmer dann einen gleichwertigen Ersatz zu stellen oder geht es komplett zu Lasten des AN? Das sollte hier innerhalb dieses Schreibens geklärt werden, damit es nicht zu Streit zwischen den Parteien kommt mit der Argumentation:" Ich habe mein privates Eigentum mit in die Fa. eingebracht, dafür möchte ich jetzt gleichwertigen Ersatz oder Entschädigung!" Diesen Satz habe ich auch schon öfter gehört :(

    Ach ja. Und wer natürlich für Kosten von anfallenden Prüfungen aufkommt ;)

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

    Einmal editiert, zuletzt von Globetrotter (1. Mai 2014 um 11:03)

  • Hallo!

    Private Büroeinrichtungen würde ich prinzipiell ablehnen.
    Solch ein Arbeitsmittel muss nach der Gefährdungsbeurteilung in den Zyklus der Wiederholungsprüfung.

    Einzige Möglichkeit, die ich erblicke, ist die Übereignung des Bürostuhls an den Betrieb.
    Ohne, dass ich rechtlich bestimmt, eine Aussage machen kann:
    - Der firmeneigene Bürostuhl geht in die Obhut des Betriebes über (Wiederholungsprüfung/Reparatur)
    - Der Bürostuhl wird nach der max. Nutzungsdauer vom Betrieb ersetzt.
    Natürlich ist die Voraussetzung, dass der Stuhl den Richtlinien des Betriebes entspricht.
    Auf jeden Fall muss eine Genehmigung vorliegen.

    Grüße
    Flügelschraube