Kennzeichnung Palettenregal

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  • Hallo zusammen,

    kann mir bitte jemand auf die Sprünge helfen?

    Nach BGR 234 müssen Regale von mehr als 200 kg Fachlast oder mehr als 1000 kg Feldlast gekennzeichnet sein u.a. mit zulässigen Feld- und Fachlasten.

    Die DIN allerdings fordert die Angabe des max. zulässigen Gewichts der Ladeeinheit und der max. zulässigen Feldlast.

    Was muss denn nun auf einem Regal drauf sein?

    Und die nächste Frage: wie oft muss die Kennzeichnung am Regal angebracht sein?
    Reicht am Anfang und Ende einer Regalreihe, wenn es jeweils die gleichen Regale sind? Oder muss die Kennzeichnung auf jeden Fachboden?

    Danke für eure Hilfe!!!

    Viele Grüße
    Mele

    Einmal editiert, zuletzt von Mele (5. Mai 2014 um 18:02)

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  • Moin,

    in der DIN EN 15635 werden Beispiele für die Kennzeichnung der max. Belastungsangaben gemacht. U.a. findest du diese auch bei diversen Anbietern im Internet .

    ---

    „Willst du, dass einer in der Gefahr nicht zittert, dann trainiere ihn vor der Gefahr.“


    Lucius Annaeus Seneca (4 v.Chr. – 65 n.Chr.), röm. Philosoph u. Dichter

  • Moin mele,

    es verlangt niemand, dass eine Kennzeichnung mehrmals angebracht wird. Sie sollte gut sichtbar sein. Es ist klar, dass ich am Ende eines 50m-Regals das Schild am Anfang nur sehr schwer lesen/sehen kann. Hauptsache, es ist da.

    Vielleicht noch ein Tipp aus der Praxis:
    Die Schilder werden oft abgefahren, fallen runter oder werden beschädigt.
    Ich habe es dann folgendermassen gemacht: Das Regal bekommt einen eindeutigen Namen oder eine Nummer. Diese Nummer findet man dann auf einem Magnetschild, z.B. DIN A4 groß wieder. Darauf kommt dann die Aufkleberei zur Kennzeichnung und Prüfung. Wird jetzt eine Gabelstaplergabel an das Schild herangebracht, so verschiebt es sich oder es fällt runter und kann dann sofort wieder "angeklebt" werden.
    Die kleinen Aufkleber für Fach- und Feldlast können direkt am entsprechenden Fach(boden) angeklebt werden, was sie auch sollten, denn sie bilden die Information zum einlagern. Diese also auch möglichst groß und auffällig.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo,

    es ist die BGR 234 bei Lagereinrichtungen anzuwenden, die nicht aus Stahl sind sowie Lagereinrichtungen für den häuslichen Gebrauch. Das wir nämlich in der DIN EN 15635 ausgeschlossen.

    Immer die Anwendungsbereiche der jeweiligen Vorschriften/Normen berücksichtigen. Dann weiß man meistens, welche man nehmen muss.

    Gruß Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Moin,

    zur weiteren Verunsicherung :) zitiere ich mal aus der BGHW Veröffentlichung "Sicherheit von Regalen" Seite 10:

    Die in der DIN EN 15635 beispielhaft angegebenen Belastungsangaben
    entsprechen der Forderung aus der EN
    15512, die – anders als die BGR 234 – nicht die Angabe der
    Fach- und Feldlasten, sondern des maximal zulässigen Gewichtes
    der Ladeeinheit und der maximal zulässigen Feldlast
    fordert.

    Dort ist auch ein Beispiel abgebildet. In der Form reicht es am Anfang und Ende der Reihe.
    Ich würde mich nach der BGR 234 richten.

    Gruß
    Oscar

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  • Weder noch. Stellen eher den Stand der Technik und Wissenschaft dar. ;)

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Moin,

    das meinte ich. :thumbup:
    Das war eher eine leicht ironische Frage. (Schon bei dem Gedanken, dass ich viele Teuros für Zettel zahlen muss :cursing: , die ich dann angeblich brauche, doch lassen wir das!)

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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