Gewerbeanmeldung oder was?

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  • Hallo,

    brauche nur eine kurze Info:
    Ich werde ab und zu gebeten, zu Gefahrstoffthemen eine Einschätzung zu geben. Und das soll sogar honoriert wrrden.
    Brauche ich dafür eine Gewerbeanmeldung oder gibt es Alternativen - steuerlich und rechtlich korrekt!!

    Grüße
    Jane

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  • Moin,

    Ich werde ab und zu gebeten, zu Gefahrstoffthemen eine Einschätzung zu geben.


    Als Angestellte Deines Unternehmens oder "privat"?

    Zitat

    Und das soll sogar honoriert wrrden.


    Wenn die Anfragen an Dich "privat" ergehen, solltest Du erst einmal prüfen, ob Du für (vergleichbare) Tätigkeiten eine Erlaubnis des Arbeitgebers hast, Nebentätigkeiten nachzugehen.
    Liegt diese nicht vor, brauchst Du das Thema hier gar nicht weiterzuverfolgen ...

    Zitat

    Brauche ich dafür eine Gewerbeanmeldung oder gibt es Alternativen - steuerlich und rechtlich korrekt!!

    ... Wenn Du allerdings die Genehmigung hast, dann musst Du nach Rücksprache mit dem Finanzamt und / oder der IHK prüfen, ob Du einen "Katalogberuf" ausübst (keine Gewerbeanmeldung, nur Meldung beim Finanzamt) oder ob es tatsächlich ein Gewerbe ist.
    Zu diesem Thema hat Forist Schmeisser schon eine ganze Menge geschrieben / gestritten ... bemühe mal die Forensuche.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hi,

    eine Gewerbeanmeldung macht das Ganze offiziell. Evtl. auch prüfen ob ein "Kleingewerbe" etwas bringt? Hier wird es mit der Mehrwertsteuer dann einfacher.

    Und immer, wenigstens mit einem Auge, an eine Versicherung denken!

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo,

    ein Kleingewerbe gibt es in dem Sinne nicht...Du meinst
    sicherlich die Kleinunternehmerregelung, dies hat aber ausschließlich
    was mit den Steuern (Umsatzsteuer) zu tun (weiteres siehe unten).
    Du kannst deine Tätigkeit (je nach vorhandener Qualifikation und
    Tätigkeit) entweder als freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit
    anmelden. Eine freiberufliche Tätigkeit wird nur bei deinem Finanzamt
    formlos gemeldet (kostenlos). Ein Gewerbe wird bei der zuständigen
    Gewerbebehörde angezeigt, weitere Anmeldungen wie beim Finanzamt/
    IHK etc. erfolgen dann durch die Behörde (Kosten der Anmeldung
    um die 20.00 Euro).

    Ob deine Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ist, entscheiden die
    jeweiligen Behörden. Achtung! Nicht jede freiberufliche Tätigkeit ist
    dies auch im Sinne vom Gewerberecht. Wenn Du sicher gehen willst,
    frage bei beiden Behörden telefonisch nach.

    Zum Thema Steuern, so gibt es hier entsprechende Freibeträge
    (Einkommenssteuer (derzeit 8.354 Euro/Jahr) und Gewerbesteuer
    (24.500 Euro/Jahr). Bezüglich der Kleinunternehmerregelung
    hat dies den Vorteil das Du keine Umsatzsteuer ausweist, aber auch
    keinen Vorsteuerabzug machen kannst. Die Grenze für die
    Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung liegt bei 17.500
    Euro. Ob es Sinn macht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch
    zu nehmen oder nicht, muss jeder für sich selbst entscheiden.
    Die Kleinunternehmerregelung kann man in Anspruch nehmen unabhängig
    davon ob man eine freiberufliche oder eine gewerbliche Tätigkeit
    ausübt.

    Grundsätzlich sollte man sich vor Beginn der Selbstständigkeit
    hinsichtlich Steuern/ Altersversorgung/ Krankenversicherung/
    Betriebsstätte (bau- und mietrechtlich!) beraten lassen, siehe
    u.a. entsprechende Existenzgründer-Seminare bei der IHK.
    Dies verhindert das es nachträglich zu bösen Überraschungen
    kommt... ;)

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Moin Simon,

    genau.
    Das meinte ich. Kostet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung ca. 20 Euro und dann kann man den Zettel sofort mitnehmen.


    Doch wie schon gesagt, ersteinmal checken, was braucht man/frau überhaupt.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Hallo,


    genau.
    Das meinte ich. Kostet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung ca. 20 Euro und dann kann man den Zettel sofort mitnehmen.


    Doch wie schon gesagt, ersteinmal checken, was braucht man/frau überhaupt.

    Ja.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,

    die Definition von Finanzamt.

    De Umsatzsteuer wird von Unternehmern nicht erhoben, wenn der maßgebende Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Vorsteuerabzug ausschließende, steuerfreie Umsätze und Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens sind nicht in den maßgebenden Umsatz einzubeziehen. (§ 19 Abs.1 S.1 u. 2 UStG) :thumbup:

  • Hallo,

    wenn man kopiert, sollte man a: es kenntlich machen, b: die Quelle nennen
    und c: sollte es vollständig sein. Was hierbei noch fehlt ist der Hinweis das man
    die Kleinunternehmerregelung im Erfassungsbogen beantragen muss. Diese Regelung
    nimmt man nicht automatisch in Anspruch. Entscheidet man sich gegen sie, kann
    man nicht ohne weiteres (Fristen) wieder wechseln.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Hallo,

    weil wir hier nur im groben auf die Grundlagen hinweisen können.
    Der Threadersteller hat auf seine Frage erste Ansätze zur
    Orientierung bekommen. Wenn weitere Fragen bestehen, werden
    auch diese beantwortet. Grundsätzlich kann man aber dem Threadersteller
    nur empfehlen, sich fachkundige Hilfe zu holen bzw. ein Existenzgründer-
    seminar zu besuchen.

    Warum? Weil es zig-Möglichkeiten gibt, sei es hinsichtlich der
    Besteuerung oder zum Beispiel bezüglich der Frage Gewerbe
    /Freiberuf, Krankenversicherung, Altersversorgung usw..

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Als Fasi wird man wohl eher weniger für den Privatmann tätig, somit ist die Kleinunternehmerregelung ohne Umsatzsteuer
    kontraproduktiv. Die ist nur gut für Leute die mit privat Geschäfte machen, da können sie dann billiger anbieten.
    Für Firmenkunden besser mit USt. : Den Auftraggeber stört die USt. auf der Rechnung nicht, man selbst kann bei seinen
    Einkäufen die USt. "verrechnen". Spart echtes Geld ; )

    24/7 Arbeitssicherheit

    ... und Espresso