Hallo,
ich hab da mal eine Frage zur maximalen Füllmenge bzw. dem Füllgrad von Fässern.
Es geht um wässrige Produkte, Siedepunkt über 100 °C, kein Gefahrgut, teilweise aber Gefahrstoffe.
Wie weit darf mal ein Faß füllen?
Für Gefahrgüter ist es recht einfach, da gibts die Tabelle 4.1.1.4 a.) und 4.1.1.4b) des ADR. Daraus kann man ersehen (erst mal allegeimein ohne berücksichtigung der Ausdehnungskoeffizienten), dass man Fässer mit wässrige Fahrgütern bis zu 97/98% befüllen darf.
Also kann das für Nicht-Gefahrgüter auch nicht falsch sein.
ABER: Wo steht das?
Gruß
Ralf