Moin Kollegen,
befinde mich gerade in einer geistigen Sackgasse in Bezug auf folgende Fragestellung:
Ist in Bezug auf Ladungssicherung (Verantwortung) die Unterscheidung/Abgrenzung "Versender - Verlader" möglich?
Im konkreten Fall stellt die Firma eine Palette in verkehrssicheren Zustand zur Abholung bereit (EX-WORKS) und beauftragt einen Spediteur für den Transport von A nach B. Inwieweit ist die Firma (Versender) für die Ladungssicherung verantwortlich, wenn seitens der Firma keinerlei Verladetätigkeit ausgeführt wird?
Vielen Dank im Voraus für Eure Unterstützung.
LG