Ladungssicherung - Versender=Verlader?

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  • Moin Kollegen,

    befinde mich gerade in einer geistigen Sackgasse :( in Bezug auf folgende Fragestellung:

    Ist in Bezug auf Ladungssicherung (Verantwortung) die Unterscheidung/Abgrenzung "Versender - Verlader" möglich?

    Im konkreten Fall stellt die Firma eine Palette in verkehrssicheren Zustand zur Abholung bereit (EX-WORKS) und beauftragt einen Spediteur für den Transport von A nach B. Inwieweit ist die Firma (Versender) für die Ladungssicherung verantwortlich, wenn seitens der Firma keinerlei Verladetätigkeit ausgeführt wird?

    Vielen Dank im Voraus für Eure Unterstützung.

    LG

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  • Hallo,


    die Firma wo die Palette bereitstellt, legt ja keine Hand an die Ladung auf dem Fahrzeug an. Da macht ja alles der Fahrer, also ist er für die Ladungssicherung auf dem Fahrzeug alleine Verantwortlich. Ihr seid nur für euer Verladgut zuständig, das Ordnungsgemäß gepackt sein muss. Im Zweifel immer ein Foto machen, damit der Fahrer (falls er unterwegs umladen muss und die Ware anderst auf dem LKW Angeordnet hat), nicht behaupten kann, das es nicht ordentlich Verpackt war.


    Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen

    Ritschi

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?

  • Der Fahrer ist fuer den betriebssicheren Zustand seines Fahrzeugs verantwortlich, d.h. er ist derjenige, der beispielsweise sagt, wie welche Lasten wo platziert werden, um beispielsweise Achslasten nicht zu ueberschreiten. Im Regelfall ist er nicht der Verlader. Dieser ist aber, Obacht: ..."fuer den Verkehrssicheren Zustand der Ladung verantwortlich". Was das heisst? Im eigentlichen Wortsinne heisst das, dass der Verlader die Ladung auf dem Fahrzeug sichern muss! Und auch das hat seinen Grund. Bei empfindlicher Ladung weiss der Fahrer ja u.U. gar nicht, wo er gefahrlos abspannen kann. Also Rigesa: Ladung auf's Auto packen und vergessen, weil macht ja alles der Fahrer, ist denkbar schlecht. Dies kann fuer den Verlader min 75 € und drei Punkte nach sich ziehen - sowas ist immer eine schoene Ueberraschung.

    WOW!!! In der Praxis sieht das in der Regel anders aus und die Verladung und Sicherung ist eine gemeinsame Taetigkeit zwischen Fahrer und Verlader. Auf dem Fahrzeug bewegt sich haeufig eben nur der Fahrer.

    Fasi oder Hasi: Ist es in eurem Fall so, dass der Fahrer gleichzeitig Verlader ist? Oder gibt es in der Firma, die ihr beauftragt habt so etwas wie ein Lager mit einem "Lademeister" etc.?

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Moin, Michael,

    ... Ladung auf's Auto packen und vergessen, weil macht ja alles der Fahrer, ist denkbar schlecht.

    hierzu eine Ergänzung.
    "Verlader" ist erst einmal das Unternehmen, das eine Ware befördert haben möchte und zur Beförderung bereit stellt, also eine juristische Person ; diese kann durch Pflichtenübertragung personalisiert werden.
    Die Verantwortung für die Verladung liegt also beim Unternehmen; wenn der Fahrer des Transporteurs unterschreiben soll, dass er für die Ladungssicherung alleine verantwortlich ist, kann er das ohne rechtliche Relevanz tun, denn diese Übertragung der Verantwortlichkeit ist sittenwidrig ...
    schau mal hier
    http://www.ladungssicherung.de/rechtliche_grundlagen

    oder hier
    http://www.klsk.de/index.php?id=2923

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Vielen lieben Dank für die wirklich hilfreichen Kommentare. Hat mir geholfen das Ganze besser zu verstehen ^^

    MichaelD: zu deiner Frage: Nein, der Versender rührt die Palette nicht an. Sie wird verkehrssicher verpackt und bereitgestellt, der beauftragte Spediteur übernimmt die Verladung.

    Wir werden jetzt wohl zur Erlangung der Rechtssicherheit einen Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht zu Rate ziehen (müssen).

    LG

  • Grüß Dich,

    ... der beauftragte Spediteur übernimmt die Verladung.

    ... was ihn jedoch nicht zum "Verlader" macht ...
    Ehrlich: ich verstehe den Mist auch nicht.
    Als Unternehmer zahle ich einem anderen Unternehmen, das die Dienstleistung "Transport" anbietet, einen Haufen Geld - und dann will ich mich darauf verlassen können, dass dieser alles richtig macht ...
    Der Gesetzgeber sieht das anders und lässt einen Teil der Verantwortung beim Auftraggeber ...

    Vielleicht schlechte Lobby-Arbeit?? ;(

    (Beim Abfall hat es schließlich auch geklappt ... mit der Einführung von Entsorgungsfachbetrieben war der Auftraggeber für einen Abfalltransport von weiterer Verantwortung entbunden ...)

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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  • ...Der Gesetzgeber sieht das anders und lässt einen Teil der Verantwortung beim Auftraggeber ...

    Vielleicht schlechte Lobby-Arbeit?? ;(


    Nein, nur vom Gesetzgeber logisch weiter gedacht. Wer kennt (oder sollte sie kennen) die Eigenschaften der Ladung? Wer kann Aussagen zur Masse und dem Schwerpunkt der einzelnen zu verladenden Stücke machen? Wer kann geeignete und ungeeignete Zurrpunkte an der Ladung benennen? Wer kann angeben ob die Ladung gestapelt werden darf und wie?
    Das dürfte eigentlich nie der Fahrer sein, sondern immer der Absender. Somit ist es konsequent, wenn er dafür auch eine gewisse Verantwortung zu tragen hat. Zusätzlich ist dann natürlich auch der Fahrer für die korrekte Ladungssicherung auf seinem Fahrzeug in Verantwortung, denn er kennt die Parameter, die sein Fahrzeug betreffen (Achslast, max. Zuladung, Zurrpunkte usw.).

    ...
    (Beim Abfall hat es schließlich auch geklappt ... mit der Einführung von Entsorgungsfachbetrieben war der Auftraggeber für einen Abfalltransport von weiterer Verantwortung entbunden ...)


    Wohl kaum, zumindest beim Gefahrguttransport eindeutig nicht.

    Das ganze ist so ähnlich wie bei der Arbeitssicherheit. Der Arbeitgeber kann vieles delegieren, ganz aus der Haftung kommt er aber dadurch nicht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ...tiefflieger einmal uneingeschraenkt Recht geben.

    Dies sind eben genau die Probleme, die auch immer wieder auftauchen. Und, a.r.ni, das Transportunternehmen wird eben genau dafuer bezahlt - fuer den Transport. Dies war lange Zeit anders, aber der Gesetzgeber hat hier aus gutem Grund nachgebessert und dem Verlader "seine" Pflichten sehr deutlich gemacht. Das mag jetzt kleinkariert klingen aber ein Maler demontiert ja auch nicht die elektrische Einrichtung um seinen Job machen zu koennen.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • ...tiefflieger einmal uneingeschraenkt Recht geben.

    Dies sind eben genau die Probleme, die auch immer wieder auftauchen. Und, a.r.ni, das Transportunternehmen wird eben genau dafuer bezahlt - fuer den Transport. Dies war lange Zeit anders, aber der Gesetzgeber hat hier aus gutem Grund nachgebessert und dem Verlader "seine" Pflichten sehr deutlich gemacht. Das mag jetzt kleinkariert klingen aber ein Maler demontiert ja auch nicht die elektrische Einrichtung um seinen Job machen zu koennen.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    Damit der Transporteur weiß, wie er mit dem Transportgut umzugehen hat, gibt es die Handhabungshinweise gem. ISO 7000 und EN ISO 780. Damit und mit den Frachtpapieren sollte jeder Transporteur in der Lage sein die Ware fachgerecht und sicher zu laden. In Deutschland hakt es leider nur bei der Umsetzung...

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Grüß Dich,

    Wohl kaum, zumindest beim Gefahrguttransport eindeutig nicht.

    da hast Du recht - ich habe für die Äußerung heute schon Prügel kassiert - ich habe den Tag mit fünf Gefahrgutbeauftragten verbracht ... :S

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Grüß Dich,

    Und, a.r.ni, das Transportunternehmen wird eben genau dafuer bezahlt - fuer den Transport.

    ... und zum Transport gehört für mich die Ladungssicherung (basierend auf genauen Angaben des Verladers - da soll dieser auch in der Haftung bleiben!).

    Auch wenn Dein Argumente nachvollziehbar ist, habe ich immer kleine Unternehmen im Blick: Chef, Sektretärin, drei gewerbliche Mitarbeiter.
    Der Chef muss die elektrischen Betriebsmittel gemäß BGV A3 und ein einsames Rolltor prüfen (lassen),
    er muss regelmäßig die Schwerlastregale prüfen,
    er muss jährlich seine beiden Fahrzeuge prüfen lassen.

    Er braucht einen Ersthelfer, einen Brandschutz- und Evakuierungshelfer, er selbst ist verantwortlich für Unterweisungen, Gefährdungsbeurteilungen, Verladung u.v.a.m.
    Wenn er zwei Chemikalien zusammenmischt, muss er die Sicherheitsdatenblätter, die ihm für die einzelnen Stoffe zur Verfügung gestellt werden, auf Plausibilität prüfen und ein SDB für die Zubereitung erstellen, denn "den letzten beißen die Hunde."
    Wenn er an seinen Mischer eine Absaugung hängt und in Abhängigkeit schaltet (Absaugung schaltet sich ein, sobald der Mischer startet), dann muss er auch noch eine Gesamtkonformitätserklärung erstellen und dabei die vorhandenen Konformitätserklärungen auf Plausibilität prüfen, denn "den letzten beißen die Hunde."
    Und dann kommt sein wichtigster Auftraggeber und verlangt ein zertifiziertes QM-System und weil er in einem Betriebsbereich tätig ist, in dem Explosionsgefahr besteht, auch noch ein SCC-Handbuch.

    Wie soll das gehen bzw. wer soll die Beauftragungen an Externe bezahlen? :cursing:

    Mich wundert überhaupt, dass sich noch jemand (als Handwerker) selbstständig macht ...

    ... denn wenn mal ein tragischer Unfall passiert, ist es einem Staatsanwalt oder Richter sch...egal, ob solch eine Pflichtenerfüllung für ein kleines Unternehmen überhaupt möglich ist ... da zählen nur die Textstellen in 4.400 Gesetzen, Vorschriften, BG-Regelwerk und irgendwelchen DIN-Normen oder VDE-/VDI-Richtlinien und vielleicht ein Runderlass eines Ministeriums, den nur eine Handvoll Menschen kennt ...

    Tschulljung ... das musste mal raus ... ;(

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

    4 Mal editiert, zuletzt von a.r.ni (28. März 2014 um 21:59) aus folgendem Grund: ... Ergänzungen