G37 abgeleht - wann der nächste Termin?

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  • Hallo,
    rur Angebotsuntersuchung G37 habe ich da mal ne Frage. Bei den Untersuchungen gelten generell bestimmte Untersuchungsfristen, z. B. für die G 37 alle 3 Jahre für über 40-jährige, für jüngere alle 5 Jahre. Wenn ein Mitarbeiter (unter 40 Jahre) die Untersuchung ablehnt, ist dann der nächste Untersuchungstermin in 5 Jahren oder im darauf folgenden Jahr? Habt ihr alle darauf hingewiesen, in welchen Abständen untersucht wird?

    Danke.

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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  • ...da kannst Du dem MA nur anbieten, dass er jederzeit zur Untersuchung gehen kann, wenn er denn moechte. Die Untersuchungsfristen, wenn die MA denn zur Untersuchung gehen, legt ja i.d.R. der Arzt fest und teilt dies dem MA auf dem Befundschreiben mit. Wenn ein MA allerdings nicht will - dann machst Du einen entsprechenden Vermerk in deiner Akte, informierst den MA wie Anfangs beschrieben und klappst den Aktendeckel zu...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo Frank!

    Die ArbMedVV ist neu geregelt. Im Anhang Teil 4 finden wir die Arbeiten an Bildschirmgeräten unter Angebotsvorsorge.
    Im Prinzip gibt es G37 nicht mehr. Eine Untersuchung muss anlassbezogen sein, bzw. benannt werden.
    Es handelt sich auch nicht mehr um eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung, sondern um eine arbeitsmedizinische Vorsorge.
    (Diese kann eine Untersuchung einschließen.)

    Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet sich untersuchen zu lassen, und auch nicht verpflichtet das Ergebnis bekannt zu geben.
    Das führt dazu, dass man in neuen Arbeitsverträgen möglichst die Untersuchungen zum Bestandteil des Arbeitsvertrages macht.

    Grüße
    Flügelschraube