Heute auf der Suche nach einem passenden Cartoon zum Thema Unfall gefunden und musste sofort an den Thread hier denken:
Geistige Aussetzer
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Also,
ich würde ja dann den Hersteller der Waffe verklagen.
Wenn das blöde Ding auch einfach losgeht. -
... ja, vor (zumindest diesem) Gericht gibt es strafmildernde Gründe, wenn ein Mord während des Ramadans ausgeübt wird
(hier allerdings: nicht allein deswegen!)http://jungefreiheit.de/kultur/gesells…t-schuldfaehig/
Vor Gericht erläuterte ein Gutachter, Mustafa Y. sei als strenggläubiger Moslem zum Tatzeitpunkt nicht mehr Herr seiner Sinne gewesen, weil er an dem heißen Sommertag bereits seit 14 Stunden nichts mehr getrunken und gegessen hatte.
Dies berücksichtigte der Vorsitzende Richter Karlheinz Münzer am Dienstag in seiner Entscheidung und verurteilte Mustafa Y. anstatt zu lebenslänglich zu zwölf Jahren Haft.auch
http://www.bild.de/regional/stutt…18522.bild.html
http://www.nrwz.de/inhalt/kreis/U…--00053811.html_____________________________________________________
Die BGn werden dies im Falle eines Arbeitsunfalls hoffentlich ein bisschen anders sehen - und keinen Bonus geben ...
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Moin,
schön wenn Leute den Mond anbeten, dabei betrunken sind, Restbestände von Tabletten intus haben, Handschuhe besitzen, aber dennoch über kalte Füße klagen.
Das ist doch dann das Rezpt für alle Untaten..........Grrrrrrrr -
... ja, vor (zumindest diesem) Gericht gibt es strafmildernde Gründe, wenn ein Mord während des Ramadans ausgeübt wird
(hier allerdings: nicht allein deswegen!)http://jungefreiheit.de/kultur/gesells…t-schuldfaehig/
Vor Gericht erläuterte ein Gutachter, Mustafa Y. sei als strenggläubiger Moslem zum Tatzeitpunkt nicht mehr Herr seiner Sinne gewesen, weil er an dem heißen Sommertag bereits seit 14 Stunden nichts mehr getrunken und gegessen hatte.
Dies berücksichtigte der Vorsitzende Richter Karlheinz Münzer am Dienstag in seiner Entscheidung und verurteilte Mustafa Y. anstatt zu lebenslänglich zu zwölf Jahren Haft.auch
http://www.bild.de/regional/stutt…18522.bild.html
http://www.nrwz.de/inhalt/kreis/U…--00053811.html_____________________________________________________
Die BGn werden dies im Falle eines Arbeitsunfalls hoffentlich ein bisschen anders sehen - und keinen Bonus geben ...
Moin,
mich ärgert dieser Thread ziemlich. Ich will da jetzt keine große Diskussion vom Zaun brechen, aber das alles so stehen zu lassen finde ich auch doof. Erstens weiß ich nicht, ob die Junge Freiheit eine Quelle ist, die ich unbedingt in diesem Forum brauche. Zweitens liest es sich für mich so, dass die Begründung für die Strafmilderung eher in den allgemeinen Umständen als speziell im Fasten zu suchen ist. Das sich das als Aufhänger besser macht bezweifel ich nicht, ich find das trotzdem unlauter. Das nebenbei das Strafmaß nur ein Jahr unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe liegt und die Formulierung "anstatt zu lebenslänglich zu zwölf Jahren Haft" bewusst unglücklich gewählt worden ist tut ein Übriges.
Abschließend ist mir völlig unklar, was du von der BG im Falle eines Arbeitsunfalls erwartest. Es gibt durchaus Empfehlungen das Fasten im Ramadan auszusetzen, wenn schwere/gefährliche Arbeit geleistet wird. (Ich bin mir nicht sicher, aber da müsste in der Forumssuche unter dem Stichwort Ramadan auch was zu finden sein.) Ansonsten muss sich der Unternehmer halt Gedanken machen, wie er fastende Mitarbeiter einsetzt. Konsequenterweise müssten sonst die BGen ihre Haftung für stark adipöse Mitarbeiter auch einschränken, ("der muss ja auch nicht fressen wie ein Schwein") wenn der Unfall einem normalgewichtigen Mitarbeiter nicht passiert wäre.Gruß
Moritz -
Moin,
Erstens weiß ich nicht, ob die Junge Freiheit eine Quelle ist, die ich unbedingt in diesem Forum brauche.
Ich habe auch noch andere Quellen angegeben.
Und leider habe ich weder bei der taz noch im Migazin, noch bei Indymedia eine Berichterstattung darüber gefunden - oder in welcher Zeitung / in welchem Internetmagazin hätte ich etwas finden müssen, damit es Dir genehm gewesen wäre?ZitatZweitens liest es sich für mich so, dass die Begründung für die Strafmilderung eher in den allgemeinen Umständen als speziell im Fasten zu suchen ist.
Darauf habe ich in meiner Einleitung des Beitrags hingewiesen.Zitat... Das nebenbei das Strafmaß nur ein Jahr unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe liegt und die Formulierung "anstatt zu lebenslänglich zu zwölf Jahren Haft" bewusst unglücklich gewählt worden ist tut ein Übriges.
Die Staatsanwaltschaft gibt nicht die "Obergrenze" vor, sondern eine eigene Einschätzung. Der Richter kann selbstverständlich über die von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafe hinaus gehen - der Richter hätte also unabhängig von der Forderung der Staatsanwaltschaft auf "lebenslänglich" entscheiden können.ZitatAbschließend ist mir völlig unklar, was du von der BG im Falle eines Arbeitsunfalls erwartest.
Siehe unten.Zitat... (Ich bin mir nicht sicher, aber da müsste in der Forumssuche unter dem Stichwort Ramadan auch was zu finden sein.)
Ja, da findet man etwas.
Ich erwarte, dass bei einem Arbeitsunfall, der sich auf die Folgen einer (meist falsch verstandenen) ideologisch begründeten Einstellung gründet, genau das gleiche Maß angelegt wird, wie bei jemandem, der sich mit Alkohol- und Rauschmitteln in einen Zustand versetzt, bei dem er sich und andere gefährdet. Also: null Toleranz und Regressansprüche durch die Geschädigten.
(Dass Gerichte dies anders sehen, zeigt u.a. das beschriebene Beispiel.)ZitatAnsonsten muss sich der Unternehmer halt Gedanken machen, wie er fastende Mitarbeiter einsetzt.
Ja, das erwarte ich auch.
Das gehört in eine GefB - und das Problem ist vielschichtig: wer einmal miterlebt hat, wie die Aggression im Straßenverkehr, z.B. in Kairo, ab 16:00 Uhr zunimmt, macht sich schon so seine Gedanken ...
Der Unternehmer hat generell die Pflicht, für eine Aufgabe "geeignete Mitarbeiter" einzusetzen.
Dies bedeutet bspw., dass der Unternehmer niemanden mit Klaustrophobie in einen engen Raum schickt, niemanden mit Höhenangst auf eine Gerüstebene in z.B. 14 m Höhe schickt usw. - und dies bedeutet dann auch, dass der Unternehmer mögliche Leistungseinbrüche oder Aggressionen von Mitarbeitern firmenspezifisch berücksichtigt.Das Problem ist dann vorhanden, wenn ein Mitarbeiter bspw. bei einer Befragung den Unternehmer über seinen Zustand belügt; dann kann der Unternehmer nicht planen - und dann soll meiner Meinung nach dieser Mitarbeiter in die Haftung genommen werden.
ZitatKonsequenterweise müssten sonst die BGen ihre Haftung für stark adipöse Mitarbeiter auch einschränken, ("der muss ja auch nicht fressen wie ein Schwein") wenn der Unfall einem normalgewichtigen Mitarbeiter nicht passiert wäre.
Das ist in erster Linie eine Polemik von Dir, aber letztlich gilt auch hier: In wie weit liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor?
Es gibt allerdings für die GefB einen Unterschied: die Fettleibigkeit sehe ich jemanden an - in wie weit jedoch jemand ideologisch verblendet ist, sehe ich nicht unbedingt auf Anhieb. -