Hallo,
ich hab mal eine Frage.
Muss eine Absaugung bzw. ein Sauger, der direkt an einem Hand-Excenterschleifer angeschlossen wird, generell explosionsgeschützt sein?
In Bezug auf den Holzschleifstaub.
Es handelt sich um Feinschliff von lackierten Holzflächen, es entsteht also sehr feiner Staub mit Anteilen von (ausgehärtetem) Lack.
Das Schleifen findet auf einem großen Schleifstand statt, der exgeschützt ist und selber eine exgeschützte Absaugung besitzt.
In gleichen Raum befindet sich auch eine Spritzkabine, exgeschützt mit Absaugung, die ist aber am anderen Ande des Raumes, ca. 20 m entfernt.
Es wird natürlich nicht gleichzeitig geschiffen und gespritzt (sonst könnte man sich das spritzen ja schenken).
Ich habe jetzt auch für den Sauger einen ex-geschützten Sauger gefordert, auch weil der ganze Raum als Zone 2 ausgewiesen ist.
Gegenargumente, die ich höre sind, dass ja die haupt-Exgefahr (das Spritzen) wärend des Scheifvorganges nicht stattfindet, und normale Suagvorrichtungen für Schlefer (wie man sie im Baumarkt findet, zum an den Staubsauger angringen usw.) auch nicht exgeschützt sind.
Eure Meinung?
Gruß
Ralf